Außerordentliche Betriebsversammlung ohne Arbeitgeber?
Kann eine Betriebsversammlung ohne Arbeitgeber stattfinden? Kann der Arbeitgeber verlangen, zu einer außerordentlichen Betriebsversammlung, die von 25 % der Belegschaft gefordert wurde, eingeladen zu werden, bzw. anwesend sein zu können?
Community-Antworten (10)
26.06.2007 um 20:51 Uhr
Zweimal ja.
Grüssle
26.06.2007 um 23:06 Uhr
Neben der vom Gesetz vorgegebenen Betriebsversammlung, können auch gem: § 43 Abs. 3 BetrVG zusätzliche, sog. außerordentliche Betriebsversammlungen, einberufen werden. Diese außerordentliche Betriebsversammlung, die auf Wunsch von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufen werden muss, hat außerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen.
Für die außerordentlichen Betriebsversammlungen, die auf Wunsch des Betriebsrates oder eines Viertels der Belegschaft einberufen werden, besteht
KEIN
Teilnahmerecht des Arbeitgebers.
26.06.2007 um 23:37 Uhr
Die beiden Antworten sind Widersprüchlich bezüglich des Teilnahmerechtes des Arbeitgebers. Was gilt denn nun?
26.06.2007 um 23:45 Uhr
horsti, Heini hat Recht. Bei ao BetrVers hat der AG nur bei der von ihm geforderten ein Teilnahmerecht. So steht es im Däubler.
26.06.2007 um 23:52 Uhr
Das ist natürlich der, nennen wir es mal "arbeitnehmerfreundliche" Kommentar, liebe Lotte. Gibt's da eventuell andere Reschtsauffassungen, so dass die Angelegenheit im Zweifel zum Rechtsstreit führen könnte?
26.06.2007 um 23:59 Uhr
@Lotte Nimmt der AG nicht an der ao BetrVers. teil, ist das natürlich (der AG wäre dann schön dumm) auch keine AZ...
27.06.2007 um 00:05 Uhr
Kölner, wenn er es weiß ;-))
27.06.2007 um 00:07 Uhr
horsti, dem BAG Beschluß vom 27.6.1989 - 1 ABR 28/88 – ist zu entnehmen, dass für außerordentlichen Betriebsversammlungen, die auf Wunsch des Betriebsrates oder eines Viertels der Belegschaft einberufen werden, kein Teilnahmerecht des Arbeitgebers besteht.
27.06.2007 um 00:14 Uhr
@Kollege Heini ...überholt. Viel Spass beim Suchen und richtig lesen.
...und das passiert einem Heini.
27.06.2007 um 00:27 Uhr
Der alte Heini scheint die besten Argumente zu haben. Dank an Euch Debattanten.
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