Ag außerordentliche betriebsversammlung
Hi am 13 haben wir unsere betriebsversammlung umd heute hängt ein zettel draußen von unserem ag das er am 11 eine Außerordentliche betriebsversammlung abhält..... Er macht dies nun zum 2 mal ... Wir haben uhn mehrfach gebeten das an einem tag zu machen..... Was für rechte haben wir... Dürfen wir unsere betriebsversammlung nun auf den 11 legen... Quasi nach ihm..... Da wir aus der vergangenheit wissen das dann am 13 keiner kommt.
Community-Antworten (29)
07.12.2013 um 13:33 Uhr
Eine Betriebsversammlung kann der AG überhaupt nicht einberufen, das macht der BR. Der AG kann eine Mitarbeiterversammlung einberufen. Und eine außerordentliche Versammlung geht eigentlich auch nicht, weil es ja auch keine ordentlichen Mitarbeiterversammlungen gibt. Übernimmt er Eure Tagesordnung? Behindert er Euch irgendwie belegbar? Dann könntet Ihr ihn (mit oder ohne Anwalt) auf seine Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit hinweisen und ihm verbindliche Terminabsprachen ans Herz legen.
07.12.2013 um 16:37 Uhr
Mitarbeiterversammlung Rechtsquellen Keine maßgeblichen Rechtsquellen Begriff Vom Arbeitgeber einberufene Zusammenkunft der Beschäftigten des Betriebs zum Zwecke der Information über betriebliche Belange.
Erläuterungen Der Arbeitgeber kann auf der Grundlage seines Direktionsrechts Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen sowie Weisungen zur Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erteilen (§ 106 GewO). Soweit dies nicht in individuellen Mitarbeitergesprächen zu erfolgen hat, kann er zu diesen Zwecken Mitarbeiterversammlungen (auch Belegschaftsversammlungen genannt) einberufen. Dies gilt u. a. für die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungs- und Erörterungspflicht gegenüber den Arbeitnehmern (§ 81 BetrVG). Die Mitarbeiter sind verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.
Bezug zur Betriebsratsarbeit Der Arbeitgeber darf eine Mitarbeiterversammlung nicht als Gegenveranstaltung zu einer Betriebsversammlung missbrauchen. Für eine unzulässige Gegenveranstaltung spricht z. B. die zeitliche Nähe zu einer vom Betriebsrat bereits einberufenen Betriebsversammlung, die Weigerung des Arbeitgebers an der Betriebsversammlung teilzunehmen oder seiner Berichtspflicht (§ 43 Abs. 2 S. 3 BetrVG) nachzukommen (BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 28/88). Führt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch, ist die Maßnahme mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder wenn eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht (BAG v. 13.3.2001 - 1 ABR 33/00).
siehe auch:
Betriebsversammlung Mitarbeitergespräch Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers (Arbeitnehmer)
07.12.2013 um 16:37 Uhr
hi, er macht es ja absichtlich damit bei uns keiner kommt, die frage ist...dürfen wir also unsere ordentliche Betriebsversammlung daran anknüpfen...sprich nach seiner vorstellung erzählen wir ....
07.12.2013 um 16:41 Uhr
Hallo,
schmitti hat ja auf die Rechtslage hingewiesen. Fordert den AG auf diese hier geplante zu lassen oder auf einen Zeitpunkt nach der Betriebsversammlung zu verschieden. Lenkt er nicht ein, fasst einen Beschluss und beauftragt einen RA dem AG per Einstweiliger Verfügung die von Ihm geplante untersagen zu lassen.
07.12.2013 um 16:48 Uhr
geklagt haben wir genug......wir wollen ja das er was erzählt...... Wenn wir jetzt wieder klagen .....gibt das mal wieder minus punkte für unsere anstehende neuwahl im januar...
die frage ist einfach nur dürfen wir unsere versammlung hinten anknüpfen...sprich am montag beschluss machen...datum änderung auf den 11 nach seiner versammlung...
07.12.2013 um 16:51 Uhr
Bei der Mitarbeiterversammlung hat der AG das Hausrecht. Er braucht also überhaupt keine Wortmeldung zulassen.
Wenn der AG aus Absicht handelt, um Euch zu schaden, ist es tatsächlich an der Zeit, mit dem AG ernste Worte zu wechseln.
Inzwischen solltet Ihr gegenüber den AN deutlich machen, dass es
- unterschiedliche Versammlungen sind
- andere Themen behandelt werden
- bei der Versammlung des AG nicht um die Interessen der AN und der Vertretung dieser Interessen durch den BR geht
- und die Handlungsweise des AG aus Eurer Sicht befremdlich ist.
Ggf. bietet sich ein BR-Info, Aushang, Rund-Mail oder dergleichen an. Ich würde jedenfalls der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit erst einmal den Vorzug vor dem Rechtsweg geben. Dazu ist immer noch Zeit.
07.12.2013 um 17:04 Uhr
beim letzten mal auch, 2 tage vor unser versammlung.... hat er 2 stunden erzählt wie böse wir sind...24 klagen in 2 jahren...alle gewonnnen ( also wir der BR ) incl. einrichtung einer einigungstelle....und die kosten hat er natürlich ebenfalls erwähnt...
Wir wissen das er das nicht alles darf....... doch es Interessiert ihn nicht wirklich.
Auf seinem Aushang steht Außerordenliche Betriebsversammlung.
Wir wissen auch das er dies nicht so nennen darf.....
Aber nochmals zurück zum ausgangs Punkt meiner Frage.....
wir hatten und haben genug stress....wir möchten einfach nach seiner veranstaltung unsere machen...geht das ja oder nein.
Uns geht nach 2 Jahren Stress nun die Puste aus... und wir möchten und werden nichts mehr grossartig machen , bis die neuwahlen anfang januar sind....den erst dann sehen wir wirklich was die Mitarbeiter von dem halten was wir machen und ob es sich lohnt weiter zu kämpfen.
07.12.2013 um 17:14 Uhr
bastian
Also, ihr könnt weiter klagen und schlucken und der AG macht sein Spiel weiter oder aber ihr "habt nen Arch" in der Hoese und zeigt ihm deutlich die Grenzen auf.
????.....gibt das mal wieder minus punkte für unsere anstehende neuwahl im januar...??? Wie so soll es Minuspunkte geben? Entweder es gibt Kandidaten mit "..Arch ind er Hose" oder ihr überlegt die Wahl abzusagen.
Ich finde es furchtbar, wenn BR immer nur jammern und klagen.
07.12.2013 um 17:26 Uhr
Leute einfache frage......
dürfen wir den geplanten Termin umlegen Ja oder Nein......?????
Bitte Urteilt nicht zu schnell....Wir machen schon......
Meine Beweggründe, warum und weshalb, hab ich doch euch jetzt kurz erläutert.....und das sollte auch reichen.
07.12.2013 um 17:43 Uhr
Da der AG zu einer ao betrvers eingeladen hat, seid ihr am Zug und nicht der AG. Passt - jetzt kommt es auf euren Mut an diese Versammlung zur Euren zu machen.
07.12.2013 um 17:46 Uhr
den mut haben wir.....
wenn das stimmt....da er ja dazu gerufen hat.... nicht wir...haben wir da zweifel....
07.12.2013 um 18:18 Uhr
Eine Betriebsversammlung setzt rechtzeitige Einladung voraus. Sicher kann es Gründe geben, eine Versammlung kurzfristig anzusetzen oder umzulegen. Aus meiner Sicht würde es aber bestenfalls Sinn machen, wenn die Versammlung vor der des Chefs wäre.
Ich würde aber eher den Weg der gezielten Öffentlichkeitsarbeit gehen und die Versammlung an dem Tag durchziehen, wenn sie ohnehin geplant ist. (Motto: § 1 - Ruhe bewahren, § 2 Aktion gründlich planen und § 3 Aktion umsetzen)
Wenn die Kollegen nicht verstehen worum es geht, werden hektische Reaktionen auch nicht zum Ziel führen.
07.12.2013 um 18:21 Uhr
Noch mal... Der AG lädt zur BVers ein. Das ist dann euer ding.
07.12.2013 um 18:59 Uhr
@gironimo notfalls machen wir auch eine richtige außerordentliche sitzung ebefalls am 11.... 3 tage sprich montag beschluss, reichen ja dafür wenn ich mich nicht irre...
Das mit dem abwarten hatten wir letzes mal bereits versucht....und es waren von 90 MA genau 3 Ma auf unserer Versammlung. Da der Chef ja 2 Tage vorher seine Sitzung hatte und dort alle wichtigen Infos an die An weitergegben hat.
Bei einer 45std Woche + Überstunden verstehe ich die An vollkommen das sie nicht an 2 Sitzungen in 1 Woche teilnehmen möchten....daher haben wir unseren Chef X mal gebeten dies an einem Tag zu machen.
07.12.2013 um 21:28 Uhr
Was redest du da? Den AN kann es doch egal sein an wievielen bezahlten Versammlungen sie teilnehmen. Was soll denn dieses Duckmäusern? Noch einmal: Da der AG zu einer ao betrvers einlädt ist diese eure Versammlung und nicht die des AG.
07.12.2013 um 22:02 Uhr
@Kölner ich glaube bastian versteht Dich nicht!
07.12.2013 um 22:08 Uhr
Doch ich verstehe..... Danke....
08.12.2013 um 09:40 Uhr
Hallo Bastian, wenn der Ag zur Betriebsversammlung einlädt, ist das seine Veranstaltung, nicht die des BR. Da ändert auch die falsche Wortwahl nichts. Wenn Ihr da versucht, die Veranstaltung zu kapern, seid Ihr vermutlich am kürzeren Hebel.
Zu Deiner Frage, ob Ihr kurzfristig Eure Veranstaltung verlegen könnt: Das könnte Euch der AG mit einiger Berechtigung untersagen, wenn er nachvollziehbar behaupten kann, dass die Verschiebung negativ in die Arbeitsabläufe des Betriebs eingreift. Ob das bei Euch zutrifft, kann man kaum sagen.
Aus Deinen Posts hier gewinne ich den Eindruck, dass Ihr mit Eurem Kampf gegen den AG von der Belegschaft allein gelassen werdet. Wenn die nicht mal zu einer Betriebsversammlung kommen, die doch als Arbeitszeit bezahlt wird... Vielleicht solltet Ihr Euch verstärkt die Frage stellen, wie Ihr Eure Arbeit und Eure Anliegen an die Kollegen kommuniziert. Euer Chef scheint gerade die Rolle des Guten gegen Euch Störer zu haben.
08.12.2013 um 11:30 Uhr
@ Bastian
Die zeitliche Nähe zu Eurer Betriebsversammlung kann problemlos als unerlaubte "Gegenveranstaltung" des AG gesehen werden.
Siehe: BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 28/88 Amtlicher Leitsatz: Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf von ihm einberufenen Mitarbeiterversammlungen über betriebliche Belange zu informieren, auch wenn Fragen berührt werden, für die der Betriebsrat zuständig ist.
Solche Mitarbeiterversammlungen dürfen jedoch nicht zu "Gegenveranstaltungen" gegenüber Betriebsversammlungen mißbraucht werden.
In einem ähnlichen Fall hat der BR eine solche "Gegenveranstaltung" (zu welcher durch den AG vier Tage vor der geplanten BV eingeladen wurde) erfolgreich per einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Ich hielte jedenfalls schon mal die Telefonnummer eines Anwalts parat und würde an dem Termin "BV" festhalten!
"hat er 2 stunden erzählt wie böse wir sind...24 klagen in 2 jahren...alle gewonnnen ( also wir der BR ) incl. einrichtung einer einigungstelle....und die kosten hat er natürlich ebenfalls erwähnt..."
Das geht natürlich überhaupt nicht! Der § 119 BetrVG lässt grüßen ...
Noch mal so am Rande ... warum wird bei Euch im Januar 2014 gewählt???
08.12.2013 um 13:09 Uhr
Die kollegen stehen schon hinteruns.... Zeigen es aber nicht öffentlich , da die angst vorm Chef zu gross ist.
Wir sind nur noch zu dritt ( 5) im Br und Ag besteht auf neuwahlen.
Morgen ist sitzung , da berede ich dann mit meinen kollegen das weitere vorgehen. Danke euch
08.12.2013 um 13:44 Uhr
@Bastian Warum zieht ihr den AG nicht an seine eigenen Ohren und lasst ihn vor der Belegschaft schlecht dar stehen? Zunächst einmal ist es unrelevant von der Arbeitszeit her ob eine oder zwei selche Veranstaltungen statt finden. Denn sowohl eine Betriebsversammlung auf Einladung des BR (nur in einem eng gestecktem Rahmen kann man diese außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit machen); als wie auch eine vom AG einberufene Mitarbeiterversammlung, sind während der Arbeitszeit durch zu führen. Und nicht nach Schichtende. Will der AG dies nämlich tun, kann er 90 Anträge auf Übersunden bei dem BR und hier liegt es doch an ihm ob dieser sie genehmigt oder nicht. Macht der AG seine Veranstaltung nämlich außerhalb der Arbeitszeit und hat keine Genehmigung auf Überstunden vom BR, hat der BR 90 Fälle die er nach § 23 BetrVG ahnden lassen kann vom Arbeitsgericht. Das Thema Öffentlichkeitsarbeit ist ja schon benannt worden. Macht dies. Bringt in diesem Aushang zum Ausdruck das diese vom AG angesetzte Veranstaltung in keinster Weise im Interesse des BR ist und ihr es bedauert das der AG diesen Weg geht. Schreibt in den Aushang das ihr euch hier und jetzt noch nicht weiter zu dem Thema Stellung nehmen möchtet; dies jedoch ausreichend auf eurer anberaumten Betriebsversammlung im Sinne aller AN machen werdet. Und dann macht ihr wie geplant eure Betriebsversammlung. Dort erklärt ihr erst einmal den Unterschied zwischen Betriebsversammlung und Mitarbeiterversammlung. Auch erklärt ihr das dass was der AG auf diese art und weise macht ein Verstoss nach §119 BetrVG ist. Euch als BR sind eigentlich die Hände denn laut BetrVG seit ihr als BR dazu verpflichtet der Sache nach zu gehen und nötigenfalls zu Anzeige zu bringen. Dies zeigten ja auch die in der Vergangenheit gewonnen 24 Verfahren. Hier ist es ja nicht so der der BR die Kosten wegen Verfehlungen verursacht. Der Verursacher und derjenige der die Kosten produziert ist in dem Fall immer der AG selber. Keine Verfehlungen und eine vertrauensvolle zusammenarbeit mit dem BR und es entstehen in Zukunft keine unnötigen Kosten. Zum Schluss eurer Betriebsversammlung würde ich den AG auffordern, bevor ihr in 5 min die Betriebsversammlung schliesst, zum gesagtem Stellung zu nehmen. Den groben Inhalt der Versammlung zeitnah ans Schwarze Brett, damit es auch die die nicht auf der Betriebsversammlung gewesen sind nachlesen können. Und was ich noch machen würde. Macht der AG montags seine Mitarbeiterversammlung, beruft ihr für Dienstag eine Betriebsratssitzung ein. In diese Sitzung die den ganzen Tag dauert wertet ihr das vom Chef gesagt schön fein säuberlich aus und bereitet euch für Gegendarstellungen vor. Deshalb sollte jeder BRM dort so viel als möglich notieren. Die hier dargestellten Gerichtswege, kann man dann immer noch gehen wenn nix fruchtet; ihr aber könnt aufzeigen das ihr gewillt wart. Und nu viel Spass bei der Arbeit.
08.12.2013 um 13:48 Uhr
dann solltet ihr morgen als erstes einen wahlvorstand bestellen! ihr bewegt euch auf hauchdünnem eis wenn keine ersatzmitglieder vorhanden sind
08.12.2013 um 13:57 Uhr
@ snooker Danke für deine Antwort......
@Nubbel sind schon mittendrin.... wahlen sind anfang Januar
08.12.2013 um 21:27 Uhr
gut! und dann würde ich einen anwalt kontaktieren der dem arbeitgeber das betrvg erklärt und sehr kurzfristig die einberufung einer außerordentlichen betriebsversammlung untersagt
08.12.2013 um 22:05 Uhr
@ nubbel. Haben eine anwalt flat
09.12.2013 um 16:32 Uhr
Zur info
Haben morgen termin bei gericht....
09.12.2013 um 21:10 Uhr
@ Bastian
Ich nehme an, es geht um eine einstweilige Verfügung, mit welcher dem AG die Gegenveranstaltung untersagt werden soll??
Dann berichte doch mal, wie es weiter gegangen ist.
09.12.2013 um 22:33 Uhr
Bastian Lass dir mal nicht narrisch machen ung geht die sache schritt fuer schritt an.õ 0
11.12.2013 um 00:08 Uhr
Die verhandlung. Hätten wir gewonnen ohne probleme... Aber haben ein vergleich zugestimmt... Ag sagt seine versammlung ab und kommt zu unser. Dickes grins
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