Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat bittet zu einer außerordentlichen Betriebsversammlung einzuladen um seiner Verpflichtung zum Jahresbericht nachzukommen, ist der Betriebsrat dann verpflichtet dem vom Arbeitgeber gesetzten Zeitpunkt für die außerordentliche Betriebsversammlung zu folgen ?

Es besteht auch eine Kernarbeitszeit in welcher der überwiegende Teil der Mitarbeiter arbeitet.
Sollte der Zeitpunkt der außerordentlichen Betriebsversammlung dann in dieser Kernarbeitszeit liegen bzw. hat der Betriebsrat ein damit begründetes Recht den vom Arbeitgeber beantragten Zeitpunkt für die außerordentliche Betriebsversammlung, außerhalb der Kernarbeitszeit abzulehnen ?