Außerordentliche betriebsversammlung
Hallo, unsere Belegschaft vordert eine außerordentliche Betriebsversammlung, unser Vorsitz hat das schriftlich abgelehnt ob wohl wir das im Gremium nicht besprochen haben oder beschlossen haben. Darf der Vorsitzende das so machen?
Community-Antworten (14)
05.06.2019 um 21:05 Uhr
Eine Betriebsversammlung wird durch Beschluss des Gremiums einberufen. Wenn eine solche Forderung an den BR heran getragen wird, sollte dies natürlich im Gremium besprochen und darüber abgestimmt werden.
05.06.2019 um 21:10 Uhr
Die Kollegen haben sich auf den §44 BrtVG berufen und sie haben 50 Unterschriften gesammelt und so leider mehr als 25% erreicht
05.06.2019 um 23:09 Uhr
Wieso leider?
05.06.2019 um 23:38 Uhr
denke mal, hier ist wohl eher §43 Abs. 3 Satz 1 gemeint, oder?
"und auf Wunsch ..... von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen."
also da erübrigt sich doch jede Nachfrage eigentlich schon, oder?
P.S. es sei denn, die "Forderung" ist offensichtlich Nonsens. Also wenn 25% der AN zum Beispiel darüber reden wollen, ob ab 01.01.2020 auf Kosten des AG täglich 10 Prostituierte in der Mittagspause für die AN zur Verfügung stehen sollen, dann dürfte man sowas mMn auch ablehnen. :-D
06.06.2019 um 00:22 Uhr
Ne ne, da hab ich mich wohl falsch geäußert. Also wir der br (7) haben mehrere Verfahren vor dem Gericht am laufen. Unteranderem abgelehnt neueinstellungen. Der AG organisiert die Arbeitsbereiche ganz neu. Die bestehende Belegschaft also meine Kollegen werden die selbe Arbeit weiter machen. Jedoch wird es 6 Team leiterstellen geben und diese sollen mit bestehende TL u neue TL besetzt werden. Aber alle Beschlüsse die für das umorganisieren benötigt werden werden abgelehnt. Wir haben 7 Stimmen u ich eine davon. Und der Vorsitz hat eine private Fete gegen den AG und will nur 1 zu 1 das Gesetz durch Boxen. Als hin zugehen und zu sagen :entfriste diese 6 kollegen und dann bekommst du auch die neueinstellungen. Und diesen Zirkus bekommen alle Kollegen mit und sind sauer auf uns. Aber unser Vorsitz will nur sein Ding machen und legt nicht ein ob wohl die Kollegen ausdrücklich eine außerordentliche Betriebsversammlung wollen
06.06.2019 um 00:34 Uhr
Es sei denn die Forderung ist Nonsens....wo im Gesetz siehst denn, dass der BR entscheiden kann ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht Celestro? Postfee warum habt ihr so einen Vorsitzenden?
06.06.2019 um 00:58 Uhr
Warum Weiss ich auch nicht, wie gesagt die Kollegen wollen das Handeln von uns vestehen, haben auch zwei konkrete Fragen gestellt: 1. Warum werden neu Einstellungen blockiert? 2.wir haben Angst das wir bald keine Arbeit mehr haben. 3. Unsere Fragen werden vom br nicht beantwortet, ich bin für eine außerordentliche Betriebsversammlung, aber wir haben am 26.6. Unsere offizielle Versammlung, aber die Kollegen wollen es vorher geklärt wissen und nicht das in der ordentlichen Versammlung machen, sie sprechen uns doch ihr Misstrauen aus, aber wir sind doch ihre Vertretung. Und einige bei uns im Gremium sind nur Lämmer, sorry wenn ich das so sage. Man muss doch der Forderung unserer Kollegen nachkommen, oder nicht, gibt es da kein Gesetz was ich nennen kann um es meinem G. Kollegen zu sagen
06.06.2019 um 01:27 Uhr
"wo im Gesetz siehst denn, dass der BR entscheiden kann ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht Celestro?"
was denkst Du passiert, wenn 25% der Belegschaft jeden Monat einen Tag frei haben wollen, indem Sie unsinnige Betriebsversammlungen anleiern ....
"gibt es da kein Gesetz was ich nennen kann um es meinem G. Kollegen zu sagen"
wie schon gesagt ... §43 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ... aber wenn der BR beschließt, diese Versammlung auf den 26.06. zu legen .... ;-))))
P.S. nach der Beschreibung klingt es auch eher so, als sollte der BR vielleicht nicht über jedes Stöckchen der MA springen ...
06.06.2019 um 01:59 Uhr
OK, danke. Vielleicht sehe ich das echt zu schwarz. Aber danke für deine Worte. LG postfee
06.06.2019 um 10:03 Uhr
Betriebsräte sollten den Wunsch der Arbeitnehmer nach einer Betriebsversammlung folgen. Und der BRV hat nicht allein zu entscheiden
06.06.2019 um 10:17 Uhr
...was denkst Du passiert, wenn 25% der Belegschaft jeden Monat einen Tag frei haben wollen, indem Sie unsinnige Betriebsversammlungen anleiern .... Klasse Einstellung Celestro! Ich habe noch keine Belegschaft erlebt die aus Jux und Dollerei eine außerordentliche BV verlangt. Wer sowas runter spielt hat im Betriebsrat nix zu suchen.
06.06.2019 um 15:14 Uhr
Du kennst meine Einstellung überhaupt nicht, also schreib nicht so einen unausgegorenen Scheiß.
13.06.2019 um 15:57 Uhr
Mal weg von dieser unnötigen Pöbelei. Postfee: Natürlich darf ein BRV eine Forderung der Belegschaft nicht einfach zurückweisen. Darüber bestimmt das Gremium. Natürlich kann man die außerordentliche Versammlung auf den regulären Termin legen, nur wird das bei den Kollegen das Vertrauen in den BR nicht gerade stärken. Jedenfalls müsst Ihr die Versammlung sehr gut vorbereiten und vor allem überlegen, woher das Misstrauen gegen den BR kommt. Ist es die "Privatfehde"? Erklärt Ihr den Kollegen, warum Ihr was entscheidet? Seit Ihr Euch selbst einig? Da läuft bei Euch erheblich was schief. und wenn ihr das nicht schnell und gründlich klärt, wird die Versammlung absehbar eine Katastrophe.
17.06.2019 um 08:04 Uhr
Danke an alter Mann. Ich bin gespannt wie die Versammlung am 26.6.19 wird. Ich hoffe ich kann den Kollegen im Gremium deine Worte näher bringen. LG postfee
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