Erstellt am 17.01.2007 um 14:06 Uhr von SSGG
Ihr holt Euch fettige Füße, wenn Ihr ihn nach §43.2 BetrVG nicht einladet.
Erstellt am 17.01.2007 um 14:21 Uhr von Ätreppheescher
Der AG ist berechtigt, an den regelmäßigen Betriebsversammlungen teilzunehmen. Er muss vom BR unter Mitteilung der TOP eingeladen werden (§ 43 Abs. 2 BetrVG).
Der AG ist verpflichtet mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer BV, einen umfassenden Bericht über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Standes der Gleichstellung von Frauen und Männer im Betrieb, der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen MA, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebes sowie über den betriblichen Umweltschutz zu geben.
Wenn Ihr nun eine Versammlung ohne den AG abhalten wollt, dann müßt Ihr es in Form einer außerordentlichen BV tun. Bei diesen Versammlungen hat der AG kein Teilnahmerecht. Außer er hätte diese selbst einberufen (vergl. §43 Abs. 3 BetrVG).
Gruß
Hugo
Erstellt am 17.01.2007 um 14:25 Uhr von Pfarrer
@Lotus
....aber ihr habt in dem Fall einer regulären Betriebsversammlung das Hausrecht, - und könnt zum Beispiel, wenn er sich partout dort äußern will, seine Redezeit begrenzen, eine Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des BR's.Wenn ihr gut, auch für Eventualitäten, vorbereitet seid, ....dann spricht auch nichts dagegen, - im Gegenteil: ist man geschickt, kann man die Anwesenheit eines GL oder GF auch zu seinem BR Vorteil respektive im Sinne der MA nutzen, - Voraussetzung ist allerdings ein gewisser Rückhalt in der Mitarbeiterschaft.
Erstellt am 17.01.2007 um 14:25 Uhr von Fayence
Lotus,
sprechenden Menschen, auch Betriebsräten, soll schon öfter geholfen worden sein! Vielleicht ist Euer AG ja froh, diesen Termin nicht wahrnehmen zu müssen.
Erstellt am 17.01.2007 um 14:35 Uhr von Lotus
Hallo Hugo, § 43 Abs. 2 BetrVG ist uns klar, aber es heißt :1 X im Kalenderjahr .
Wenn 4 BV im Jahr sind, denke ich haben wir das Recht auch mal ohne zu tagen, denn Fakt ist auch, dass die MA oft nur schweigend da sitzen, wenn der AG anwesend ist.
Wir möchten den AG auch nicht einfach ausbooten, sondern suchen nach einer möglichst neutralen Lösung. Für eine außerordentliche BV fehlt uns ein aktueller Grund.
Lotus
Erstellt am 17.01.2007 um 14:36 Uhr von Kölner
@Lotus
Ihr habt das Recht aber leider nicht!!!
Erstellt am 17.01.2007 um 14:41 Uhr von Lotus
Hallo Kölner,
das ist wirklich Schade, aber vielleicht erkennen wir doch noch eine Lücke im Gesetz.
Lotus
Erstellt am 17.01.2007 um 14:44 Uhr von Kölner
@Lotus
*seufz*
Erkennen werdet Ihr sie auch nicht können...
Erstellt am 17.01.2007 um 15:00 Uhr von SSGG
ich war hier auch mal unterwegs, um eine formaljuristische Lücke zu finden....ist sinnlos...
Wenn die Teilnahme der AG Auswirkungen auf die schweigende Mehrheit der teilnehmenden AN hat, laßt Euch vorher Fragen der AN geben und tragt diese in der BV vor.
Erstellt am 17.01.2007 um 15:08 Uhr von Ätreppheescher
Sach mal Lotus,
wenn Euch Abs. 2 klar ist, wieso dann nicht Abs. 3? ;-)
es gibt keine Lücke für diesen Fall.
Ohne AG geht es nur, nach § 43 Abs. 3 BetrVG.
Wenn gewisse Menschen vorm Chef nicht reden können oder wollen (man kennt ja schließlich die Großmäuler, wenn der Chef nicht da ist, schweigen sie sich aus), dann sollen sie es lernen, oder wie SSGG meinte, trägt eine(r) die Punkte vor, der dies kann oder der, der sich traut.
good luck
Hugo
Erstellt am 17.01.2007 um 15:35 Uhr von wölfchen
Hallo Lotus,
Möglichkeit 1) Ihr wartet bis der Chef Urlaub hat und setzt dann eine BetrVers an
Möglichkeit 2) Ihr habt einen guten Draht zu seiner Sekretärin und lasst Euch verklickern, wann er einen dringlichen unumstößlichen Termin hat und setzt da die Versammlung kurzfristig an
Möglichkeit 3) die praktizieren wir schon lange - wie oben beschrieben - wir lassen Fragen anonym, per Zettel im BR- Briefkasten zu, die wir dann in der Versammlung im Auftrag vortragen.
Erstellt am 17.01.2007 um 15:49 Uhr von SSGG
wie heißt es so schön in den Stellenangeboten:
*Zu Ihren Stärken gehören ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen* und in der Betriebsversammlung bekommen die dann den Mund nicht auf...
Wir machen es aber auch so, daß wir uns Zettel mit Fragen gewisser KollegInnen geben lassen und diese dann vortragen.
Erstellt am 17.01.2007 um 15:56 Uhr von Pfarrer
@wölfchen
@SSGG
....den Dreh mit den anonym gestellten Fragen fand ich ich schon in einem anderen Thread sehr gut.
@Ätrepphescher
....das Problem mit schweigenden Kollegen kenne ich aus unserem Betrieb auch.Wenn Leute vor einem GF oder AG in einer Versammlung nicht reden wollen oder können, dann steckt da oft im weitesten Sinne Existenzangst und sicher auch mangelhafte Zivilcourage dahinter. Dafür habe ich irgendwo Verständnis, - zumal ein AN nicht den Schutz eines BR's genießt. Bei uns konnte man z.B. beobachten, dass MA, die sich öffentlich in angemessener Form zu prekären Themen äußerten, anschließend ätzende Probleme mit den Leitenden bekamen.
Erstellt am 17.01.2007 um 16:59 Uhr von Ätreppheescher
Nun Herr Pfarrer,
ich kann schon verstehen, dass manche es eher vorziehen, den Mund zu halten.
Was mir aber gegen den Strich geht, sind die Typen, die 'ne große Lippe riskieren und wenn der Chef kommt plötzlich ganz anders reden. Oder den Kollegen Tips geben: das musst Du so und so machen und selbst tun sie nichts und wenn's schief geht, will keiner etwas gesagt haben...schauder...
Wenn einer kommt und fragt, ob ich nicht das oder jenes Thema mal vorbringen könnte, mache ich das aber gerne.
Gruß
Hugo
Erstellt am 17.01.2007 um 17:33 Uhr von Pfarrer
@Nun Herr Ätreppheescher,
lass Dich nicht von meinem Nick täuschen, - ich bin eher das Gegenteil.
Die von Dir geschilderten unangenehmen Verhaltensweisen von Arbeitnehmern sind sicher überall zu finden, - wenn ich dies bei Kollegen während der Arbeit mitkriege verweise ich immer gerne auf die Möglichkeit der Beschwerde an den GF und/oder aber den BR, als Gremium, zu informieren. Vergiss bitte nicht: Nicht jeder ist ein Held,.... und der durchschnittliche Arbeitnehmer bei der aktuellen Arbeitsmarktlage verständlicherweise sowieso nicht, - das war's was ich zu Bedenken geben wollte.
Erstellt am 18.01.2007 um 02:26 Uhr von Ätreppheescher
Aber, aber Herr Pfarrer,
so leicht täuscht man mich nicht. Schließlich "kucke" ich schon seit über 20 Jahren.
Obwohl Nicks viel über den Schreiberling aussagen (können) ;-)
Auf jeden Fall, wünsche ich Dir das Doppelte, was Du mir wünschst.
Gruß
Hugo
Erstellt am 18.01.2007 um 06:10 Uhr von waschbär
Min,
ich brech zusammen ! Hat euer Ag wirklich 4 mal im Jahrzeit zur Versammlung zu kommen ... Ausserdem was spricht dagegen ?