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Mehrarbeit für AT Angestellte- Zeiterfassung? Bis zu welcher Grenze?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, bin auf der Suche nach Rechtsquellen bzw. einschlägigen Gesetzen oder Urteilen:

Es gibt ein Urteil, nach dem ein BR eine Zeiterfassung auch bei AT Angestellten verlangen kann....aber ich finds momentan nicht. Wer kann helfen?

Und ab wann beginnt unbezahlte Mehrarbeit für AT Angestellte, die einzelvertraglich eine 40h Woche haben, sittenwidrig zu werden? Mehrarbeit soll arbeitsvertraglich nicht besonders vergütet werden....

Danke vorab und guten Start in die Woche

4.91605

Community-Antworten (5)

K
Kölner

25.06.2007 um 10:09 Uhr

@betriebsratten Teil 1... ...BAG vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

K
Konrad

25.06.2007 um 13:59 Uhr

Zu Frage 2: AT Angestellte: da diese „freiwillige“ Mehrarbeit i.d.R. einzelvertraglich festgelegt wird, gilt die AV Vereinbarung, solange gesetzliche Höchstgrenzen lt. Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Den AV haben beide Vertragsparteien mit den Konditionen unterschrieben.

B
betriebsratten

25.06.2007 um 17:18 Uhr

@Konrad...stimmt...im Prinzip Aber wenn im Arbeitsvertrag steht dass Mehrarbeit nicht vergütet wird.....irgendwann müsste es doch sittenwidrig werden. Es gab auch ein solches Urteil...bezog sich auf einen Supermarktmetzgermeister dem man einsfuffzig über den Tarif gezahlt hat und dann zig Stunden mehr malochen liess.....den Ansatzpunkt suche ich...oder einen anderen...

K
Konrad

25.06.2007 um 18:33 Uhr

@betriebsratten aber hallo!!

  1. BR hat dafür Sorge zu tragen, dass zumindest bei der Einstellung richtig und sauber eingruppiert wird. bei bischen über AT ist kein "echter AT", würde ich anzweifeln!
  2. Jeder der so einen Außer-Tarif- Arbeitsvertrag unterschreibt weiß doch was er tut. Im Übrigen bleibt es selbst überlassen wieviel Stunden er der Firma schenkt. Mit der Sittenwidrigkeit ist ein sehr dehnbarer Begriff, siehe aktuelle Diskussion über Mindestlöhne, 3.80 € /stunde ist immer noch nicht sittenwidrig!!
B
betriebsratten

25.06.2007 um 19:03 Uhr

@alle: Kennt jemand das Urteil zu 2?

Konrad Hallo...hilft mir aber immer noch nicht so richtig...ab wann ist ein bisschen kein bisschen mehr.

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