Mehrarbeit
Guten Tag, wir arbeiten in einem Betrieb, der bei der Einstellung der Mitarbeiter sagte:" Mehrarbeit kommt bei uns nur an vorher geplanten Samstagen und nur wenn vorher Feiertage waren." Nun gut wie es halt immer so ist, kann dies nicht eingehalten werden. Ist auch gar nicht weiter schlimm. Jedoch müssen wir mittlerweile alle 2 Wochen Stunden ran hängen und Samstags kommen. (Wir arbeiten in 2 Schichten) Die eine Schicht erklärte sich bereit länger zu arbeiten und die andere nicht. (wurde 3 Tage vorher angefragt und alles auf freiwilliger Basis) Der BR hat alles durchgewunken. Die Schicht, die Nein sagte, soll nun dennoch später anfangen und somit auch später enden. Meine Frage ist, ist das rechtens und wenn Nein, in welchem Paragraphen kann ich das nach lesen. Liebe Grüße
Community-Antworten (2)
24.06.2021 um 09:48 Uhr
Wenn gem. AV Überstunden / Mehrarbeit angeordnet werden kann, und der BR das "durchgewunken" hat - ist der Drops so gut wie gelutscht.
Dann müsste jeder MA selber verweigern, was aber zur Abmahnung / Kündigung wegen Arbeitsverweigerung führen könnte. Dann könnte jeder Ma in seiner Kündigungsschutzklage zwar noch argumentieren, dass die "Vorlaufzeit" von 3 Tagen zu kurz war - aber das "Klima" dürfte dann hin sein.
Der BR soll von seinem MBR gebrauch machen und Neueinstellung fordern oder die dauerhafte Mehrarbeit ablehnen.
24.06.2021 um 13:46 Uhr
Da kommen zwei Dinge zusammen. Einerseits die Mehrarbeit die von einer Schicht ja wohl "freiwillig" zugesagt wurde. Auf der anderen Seite die Verschiebung der Arbeitszeit der zweiten Schicht. Bei der Mehrarbeit der einen Schicht ist der BR im Boot wenn es um die Mehrarbeit geht. In der anderen Schicht ist der BR im Boot bei der Arbeitzeitverschiebung. Da kommt es wieder darauf an, was der BR mit dem AG vereinbart hat. Jedenfalls kann die Schicht allein nicht gegen die Arbeitszeitverschiebung sein, wenn der BR zugestimmt hat. Klärt mal was der BR mit dem AG vereinbart hat.
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