Unsere Firma gehört zu einem großen Deutschen Konzern. Diese wollen uns nun kurzerhand verkaufen.
Der Käufer ist pikanterweise der direkte Mitbewerber auf dem Markt. Daher fürchten alle nun um ihren Arbeitsplatz.
Unser Betriebsrat organisiert nun eine Protestfahrt zum Firmeninhaber.

Frage: Ist dies Arbeitsrechtlich zulässig und kann dies nicht alsunerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz, oder gar Arbeitsverweigerung gewertet werden?

-Die Gewerkschaft hält sich aus der Sache raus! Begründung: zu wenige Mitglieder!!!! ist das überhaupt zulässig?