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Geplanter Streik wegen Verkauf - arbeitsrechtlich zulässig?

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rudolf23
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma gehört zu einem großen Deutschen Konzern. Diese wollen uns nun kurzerhand verkaufen. Der Käufer ist pikanterweise der direkte Mitbewerber auf dem Markt. Daher fürchten alle nun um ihren Arbeitsplatz. Unser Betriebsrat organisiert nun eine Protestfahrt zum Firmeninhaber.

Frage: Ist dies Arbeitsrechtlich zulässig und kann dies nicht alsunerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz, oder gar Arbeitsverweigerung gewertet werden?

-Die Gewerkschaft hält sich aus der Sache raus! Begründung: zu wenige Mitglieder!!!! ist das überhaupt zulässig?

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Community-Antworten (3)

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rudolf23

22.06.2007 um 17:26 Uhr

hhhmmmmmmmmm sicherlich richtig Rollie.....nur die Gewerkschaft darf zum Streik aufrufen. In unserem Falle bekommen allerdings alle durch die Fachabteilungsleiter Urlaubsscheine ausgestellt.

Ergo: ist das letztendlich das Problem der Fachabteilungsleiter?

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Rose

26.06.2007 um 17:40 Uhr

Hallo,

Streik geht nicht. Wenn Ihr einen Protestmarsch machen wollt, müßt Ihr ihn so legen, dass die Kollegen daran teilnehmen können oder die Arbeitszeit unterbrechen können (Zeiterfassung). Wir haben einen Protestmarsch an einem Freitag ab 12.00 Uhr gemacht, da wir Gleitzeit haben. Auch wir sind verkauft worden. Das die Gewerkschaft sich aus der Sache raushält ist verständlich bei zu wenig Mitgliedern. Ein Rat von mir aus Erfahrung: Stellt Öffentlichkeit her. Soviel Presse und Fernsehen wie möglich, am Besten auch noch die Politik einschalten. Das mögen die Arbeitgeber nicht. Wir sind trotzdem verkauft worden, aber haben uns wenigstens gewehrt. Man soll nichts unversucht lassen.

Viel Glück

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