Liebe Kollegen,
wenn ein Arbeitsbereich wegen seit längerem geplanten Wartungs-/Reparaturarbeiten für mehrere Tage stillgelegt wird, zu wessen Lasten gehen eigentlich die ausfallenden Arbeitsstunden? Prinzipiell hatt ja der AN mit dem AG einen Arbeitsvertrag, der z.B. aussagt, dass der AN 40 Std./Woche arbeitet und der AG die 40 Std./Woche bezahlt. Andererseits habe ich schon öfter gehört, dass AG von ihren AN in so einem Fall verlangen Urlaub zu nehmen bzw. das Flexi- bzw. Gleitzeitkonto abzubauen.
Viele Grüße
Uwe