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Arbeitsrecht

M
makrele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bin Betriebsrat und habe ein Problem. Ein Mitarbeiter ist bei uns als normaler Arbeiter angestellt und muß in letzter Zeit des öfteren Auslieferungsfahrten mit dem Firmen-PKW machen. Nun ist er in letzter Zeit dreimal geblitzt worden wegen Geschwindigkeitsübertretungen und musste jetzt sogar seinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Er fragte mich nun, ob er es ablehnen kann, weiterhin Fahrten für die Firma zu erledigen, weil er Angst um seinen Führerschein hat. Hat er dabei Chancen? Ich denke nicht,da er halt aufpassen muss beim fahren. Er meint, es könnte keiner von ihm verlangen, weiterhin zu fahren. Wie seht ihr das???

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Community-Antworten (3)

J
JoK

14.05.2007 um 22:14 Uhr

Hallo, makrele, Du schriebst:

Er fragte mich nun,ob er es ablehnen kann, weiterhin Fahrten für die Firma zu erledigen, weil er Angst um seinen Führerschein hat. Hat er dabei Chancen?Ich denke nicht,da er halt aufpassen muss beim fahren.Er meint, es könnte keiner von ihm verlangen, weiterhin zu fahren.

Hmm, wird der Kollege vom Arbeitsgeber dazu angehalten, die Fahrten "moeglichst schnell" durchzufuehren oder ist der Tacho des Firmenfahrzeugs defekt? Dann gaebe es meiner Meinung nach noch Aufklaerungsbedarf.

Ansonsten vertrete ich auch Deine Auffassung, dass sich der Kollege als volljaehriger Fueherscheininhaber an die StVO zu halten hat. Wenn er hier eigenmaechtig den Rennfahrer spielen moechte und Gesetze uebertritt, dann wird er wohl auch die Konsequenzen tragen muessen.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

H
Heini

14.05.2007 um 22:26 Uhr

Wenn der Kollege meint er müsse den Rennfahrer spielen, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben. Das kann man dem Arbeitgeber nun wirklich nicht anlassten.

Ob der Kollege als normaler Arbeiter verpflichtet ist die Fahrten durchzuführen, kann man so nicht sagen. Es kommt darauf an, was in seinem Arbeitsvertrag steht.

H
hans

15.05.2007 um 01:55 Uhr

@JoK, das "möglichst schnell" wird ja nirgens festgehalten sein Gucke mal die ganzen Berufskraftfahrer - egal ob nun 32t, 17t, Sprinter, Apo-Lieferant oder Fahrer von Chef. Alle das gleiche Risiko, Chef drängelt und die Verantwortung hat der Fahrer selbst im Sinne der StVO. (finde ich auch o.k., ist ja mein Kind welches gerade zur Schule will wenn so ein Ar... Gummi gibt). Nur der Spagat zwischen Job und Füherschein ist nicht abschliessend geregelt.... vielleicht doch ne Petition im dtsch. Bundestag, das der ArG die gleiche Punkte kassiert wie der berufliche Fahrzeuglenker....?

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