Erstellt am 26.10.2005 um 15:24 Uhr von Konrad
Das Arbeitzeitgesetz besagt maximal 6 Stunden ohne Pause, das ist rechtlich die Grenze!
Dann ist eine Pause von 30 Min. einzuhalten.
Wenn kurz Feierabend ein Anruf kommt ist bei 6 Stunden zu kappen und wird nicht bezahlt.
Automatisch 30 Min abzuziehen vermutlich Systembedingt, auch wenn der Anruf z.B. nur 2 Min. ist dauert, ist nicht zulässig.