Hallo zusammen,
im Unternehmen gibt es einen Beauftragten der für Fälle in denen das AGG zutrifft zukünftig verantwortlich sein soll. Zu dem ganzen Vorgang, Strukturen und Abläufen soll jetzt natürlich eine BV verabschiedet werden, und Streitpunkt ist, das man den BR bez. der Beschwerden der MA komplett raushalten möchte.
Genauer, der BR-Vorsitzende verlangt das in der BV festgehalten werden soll das er über die eingegangenen Beschwerden (auch welche MA es betrifft), den Verlauf und das Ergebnis informiert wird.Einfach deshalb um immer wieder vorkommende Mauscheleien ggf. verhindern zu können und auch letztendlich informiert zu sein.
Die Arbeitgeberseite weigert sich diesbezüglich und vertritt die Meinung das es gegen das Datenschutzgesetz ist den Namen des MA dem BR-Vorsitzenden bekannt zu geben und möchte den BR hinsichtlich der eingehenden Beschwerden komplett raushalten.
Meine Fragen:

- gibt es eine Rechtsquelle die bestätigt das der BR keinen Anspruch darauf hat in solchen Sachen informiert zu werden bzw. auch über die namen der MA zu informiert werden?

- bzw. andersrum auf welche Quelle kann sich der BR berufen das der Datenschutz in diesen Fällen nicht auf ihn zutrifft

- kann ein MA konkret verlangen das der BR nicht informiert wir, wie ist da vorzugehen?

Vielen Dank un liebe Grüße auch nach Köln :-)