Erstellt am 21.07.2008 um 12:57 Uhr von Mona-Lisa
@kinder-kinder,
nein, bei Abmahnungen ist der Betriebsrat aussen vor! Betrifft Individualrecht........
Erstellt am 21.07.2008 um 13:44 Uhr von carrie
@kinder-kinder
Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Allerdings muss dem Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG die Abmahnung und eine eventuelle Stellungnahme des Arbeitnehmers mitgeteilt werden
Quelle: www.internetratgeber-recht.de
Erstellt am 21.07.2008 um 16:32 Uhr von betriebsratten
Es gäbe eine Konstruktion, dass der BR informiert werden soll um die Abbmahnung von der Betriebsbuße unterscheiden zu können....kann man probieren, ist aber wackelig