„Sie müsste nun ihre Beschwerde formulieren und dann einem BR-Mitglied übergeben“
Auch wen das in der Regel der normale Ablauf wäre, sollte sich ein BRM hier im Vorfeld nicht zu schade sein, hierbei etwas behilflich zu sein. Das hätte auch den Vorteil, ein hierzu fähiges BRM vorausgesetzt, dass dann auch eine behandlungsfähige Beschwerde vorliegt und nicht alles nochmals in Form einer Anhörung hinterfragt werden müsste.
„Dann könnten wir sie einladen“ „Z. B. vor einer BR-Sitzung, in der dann dieser Fall besprochen wird und weitere Schritte eingeleitet werden können. Richtig???“
Könnte man so machen, ist aber nicht notwendig und halte ich auch für den falschen Weg. Falsch deshalb, weil man damit nur zusätzlich notwendige Abläufe schafft und dadurch bedingt, dann nur unnötig Zeit verliert.
Bedenke: Gehört eine Handlung (Verhalten) Dritter in den Aufgabenbereich eines jeden BRM (Generalklausel des § 80 BetrVG), kann dieser bereits im Vorfeld, da er sein Mandat ja in eigener Verantwortlichkeit wahrnimmt, auch ohne einen BR-Beschluss, vom Verursacher die Unterlassung einer gesetzwidrigen Handlung fordern.
Auch wenn er es selbst ohne Beschluss des BR nicht durchsetzen könnte, würde es dazu führen, dass bei Duldung oder Fortführung div. Handlungen, beim Verursacher von einem Vorsatz ausgegangen werden kann. Was seine rechtliche Stellung nicht unerheblich erschweren und ev. folgende, durch den BR zu initiierende Verfahren, erheblich einfacher Gestalten dürfte.
Es ist auch nicht in das Ermessen des BR oder einzelner BRM gestellt, ob man vom Gesetzgeber aufgegebenen Aufgaben wahrnehmen will oder nicht. Sie sind dazu schlicht und einfach verpflichtet.
Da ein BR hier schon von „Amts wegen" tätig werden muss (gilt auch für einzelne BRM), hat er nicht nur auf betriebliche Situationen zu reagieren, sondern muss auch vorausschauend tätig werden und nicht erst auf eine seine Tätigkeit auslösende Beschwerde warten.
Liegt eine Beschwerde vor (mündliche reicht auch), sollte diese und auch alle darauf basierenden Handlungen auch außerhalb einer Sitzung schriftlich festgehalten (dokumentiert) werden.
Merke: Beschwerden nur auf einer Sitzung zu behandeln ist meistens nicht zielführend und führt oftmals nur zu einer zeitlichen Verzögerung oder gar Verschleppung eines ev. gerade jetzt aktuellen Problems. Sich eines Problems sofort anzunehmen und dann entsprechend aufbereitet auf einer Sitzung zu behandeln, dürfte der bessere Weg sein.