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Informationsrecht des BR nicht berücksichtigt?

P
Pitter
Aug 2021 bearbeitet

Guten Morgen,

die GF unseres Kleinbetriebes (unter 21 MA) hat eine Analyse in Auftrag gegeben. Ich als BR habe lediglich in einer allgemeinen Team-Besprechung davon erfahren. Es soll wohl um Stärken und Schwächen gehen. Aber niemand weiß, was überhaupt der Sinn und Zweck dieser Analyse sein soll... auch die Abt.Leiter nicht.

Nun stellt sich die Frage, ob die GF mich (1-köpfiger BR) vorab hätte informieren müssen, dass eine solche Analyse geplant wird. Vielleicht wäre auch nicht nur mein Informationsrecht hier betroffen, sondern auch Mitwirkungsrechte oder wenn ich an den § 2 Abs. 1 BetrVG denke, auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Am kommenden Donnerstag findet unser BR-Monatsgespräch statt. Dort möchte ich gerne das Thema ansprechen.

Wie seht Ihr das?

Grüße von Pit

31004

Community-Antworten (4)

R
rsddbr

02.08.2021 um 13:23 Uhr

Ansprechen ist genau der richtige Weg. Wahrscheinlich würde ich den AG sogar schon vorher per Mail um Informationen bitten. Denn erst wenn du weißt, worum es genau geht und was wie gemacht werden soll, kannst du feststellen, ob Mitbestimmungsrechte betroffen sind.

K
Kjarrigan

02.08.2021 um 13:26 Uhr

Die Information an den BR soll den BR ja ermöglichen zu prüfen, ob MBR des BR betroffen sind. Informationsrechte insb. § 90 BetrVG. aber auch Personalplanung etc.

Das Monatsgespräch ist doch ein guter Termin um den AG darauf anzusprechen. Bei so einer Analyse ist ja wichtig, wie die Zustande kommt, analysieren die anhand von Unterlagen (Bilanz, G+V etc - eher kein MBR) oder kommt da einer in den Betrieb und "läuft" sozusagen jede Abteilung durch und schaut sich die Arbeitsprozesse genau an( MB pflichtig).

G
ganther

02.08.2021 um 13:59 Uhr

"...schaut sich die Arbeitsprozesse genau an( MB pflichtig)." Vielleicht, aber oftmals eben doch nicht. Kommt halt drauf an was, wie untersucht wird. Den AG auf § 80 BetrVG verweisen. Dem BR sind die erforderlichen Informationen zu liefern damit er SELBER prüfen kann, ob ein MBR ausgelöst wird. Der AG kann nicht sagen: "ich habe es mir angeschaut und es gibt kein MBR." Er muss dem BR die Informationen und ggf. vorhandene UNterlagen zur Verfügung zu stellen

P
Pitter

02.08.2021 um 14:09 Uhr

OK und danke. Im Grunde bestätigt Ihr mein Vorgehen und so werde ich es auch machen.

Es soll jedoch Ende August auch ein Gespräch mit einer übergeordneten Instanz geben. Hier könnte ich mir auch vorstellen, dass diese Analyse zum Thema wird.

Problem: Ich weiß bis heute noch nicht, was unsere GF bei diesem Termin mit der übergeordneten Instanz überhaupt berichten will... bzw. was die Themen sind. Es wäre ja möglich, dass hier auch Änderungen in den Arbeitsabläufen etc. besprochen werden, die sich am Ende auf die Belegschaft, bzw. auf Arbeitsplätze auswirken. M.E. hätte ich hier auf jeden Fall auch ein Recht auf entspr. Informationen.

Zur Info: Leider ist es hier üblich, dass ich als BR über nichts informiert werde. Ich muss mir jegliche Infos selbst holen. Aber gerade jetzt, wo unsere GF, aber auch die Finanzabteilung ständig davon redet, wie schlecht es uns finanziell geht (vor allem aufgr. Corona), hat die Belegschaft natürlich Angst, dass bei einem solchen Termin mit der übergeordneten Instanz Dinge zum Thema werden, die sich negativ auf die Belegschaft auswirken. Dennoch wird hier nichts kommuniziert... und unfassbarer Weise wissen nicht einmal unsere Abt.Leiter mehr als ich.

Grüße von Pit

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