Erstellt am 13.06.2007 um 17:55 Uhr von DonJohnson
Oh das ist jetzt kompliziert. Leider bin ich auch nciht im BR Büro, weshalb ich keinen Zugriff auf die Gesamtliteratur habe. Folgendes vorweg!
1. Wenn es nciht in irgend einem Arbeitsvertrag steht, dass außereheliche Verhältnisse nicht erwünscht sind (und selbst das wäre anfechtbar) hat eure Personalplanung kein Anrecht darauf, dieses zu verwehren.
2. Zeitverträge und Umgruppierung: Dazu §99 BetrVG. Der BR ist bei jeder Neueinstellung, Vertragsverlängerung und Umgruppierung sowie Versetzung mitbestimmungspflichtig. Euer BR hat gut reagiert mit der Frage nach einer neuen Besetzung der Stelle. Wenn das protokolliert ist, kein Problem. Der AG kann dann nur über das Arbeitsgericht die Zustimmung einfordern. Das wird bei jedem mal teuer, also sollte der BR geschlossen hinter dir stehen. Aber wie gesagt, auch bei einer Versetzung oder Umgruppierung ist das so. Lese mal bitte den Fitting diesbezüglich. Ich kreuze an, dass ich bei Rückfragen per email benachrichtigt werde. Wir können dann per Email auch einen telefonischen Kontakt herstellen. Dein Fall ist recht außergewöhnlich und darüber hinaus sehr komplex. Würde das gerne genauer mit dir besprechen.
Gruß Don
Erstellt am 13.06.2007 um 19:11 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Wenn der AG den Vertrag nicht verlängern will, dann ist das so.
Es bedarf keiner Begründung und eine neue Kraft kann jederzeit eingestellt werden.
Sorry...
Erstellt am 13.06.2007 um 19:13 Uhr von betriebsratten
Hey Leute...etwas Phantasie.
Überstunden werden nur noch nach ausführlicher Begründung genehmigt. Der Betriebsrat fordert eine Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, natürlich mit zig Unterpunkten, Beurteilung der Psychischen Belastung usw. und so fort. Die PDL muss Pickel kriegen wenn nur das Wort Betriebsrat fällt.
Mach klar, dass der BR den Waffenschrank öffnet und gewillt ist diese Waffen auch einzusetzen....
Erstellt am 13.06.2007 um 19:24 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Welche Waffen denn? In diesem Fall? Never!
Erstellt am 13.06.2007 um 19:42 Uhr von waschbär
betriebsratten,
ähh Waffenschrank im Krankenhaus ????
Du meinst wohl den Medizinschrank , oder das Watte-tupfer-fach .
.-)
Picard, mhh ich wüsste auch nicht wie dir meine vorschläge deine "Begleiterin" zurück bringen könnten, der Ag wird Sie wohl kaum wieder Einstellen.
Ich würde dir gerne Raten, dich Bedekt zu halten, weil Du sonst etwas machen könntest was es nur noch Schlimmer macht .
Betreibsratsratten: Etwas mehr Fachlichkeit in der Wort Wahl bitte Du bist immer hin eine "Pflegefachkraft" !
Erstellt am 13.06.2007 um 19:46 Uhr von Daon Johnson
Natürlich kann der BR nciht auf weiterbeschäftigung plädieren - aber er kann klar machen, dass er keiner neuen Einstellung zustimmt
ätsch
Erstellt am 13.06.2007 um 19:48 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Quatsch!
Welchen Grund sollte er haben? KEINEN.
Also bitte sachlicher diskutieren.
Erstellt am 13.06.2007 um 19:50 Uhr von DonJohnson
@ Kölner
Schau dir bitte mal den § 99 BetrVG an. Wenn du dann noch immer so einen Schmarn daher schreibst, schau dir den Fitting diesbezüglich an! und wenn du nciht kämpfen willst für das Recht des BR, werde AG!
Erstellt am 13.06.2007 um 19:54 Uhr von DonJohnson
@ Kölner - die Gründe sind berechtigt, lese einfach den Fall durch, ich habe sachlich diskutiert - du bist wohl nciht in der lage die Rechte des BR zu interpretieren bzw. durchzusetzen - dein Problem - Sorry
Erstellt am 13.06.2007 um 19:54 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Sachmal...Bildungsresistent?
Die ANin wurde befristet eingestellt. Der Vertrag endet - fertig!
Wenn der AG einen neuen AN einstellen will kann er das - unter Beachtung der Beteiligungsrechte des BR's - tun. Warum auch nicht?
Demnach:
Sachkunde wäre geboten!
Erstellt am 13.06.2007 um 20:10 Uhr von DonJohnson
@ Kölner
Der BR ist einseitig auf der Seite des MA - auch des befristeten - bei einer solchen Willkür kann wenn es schriftlich geschieht der BR den AG zu verstehen geben, dass eine Neueinstellung zu Lasten des AN passiert und aus diesem Grund nicht befürwortet wird. Hier gilt der Grundsatz: Weiterbeschäftigung geht vor Neueinstellung - sollte dir doch was sagen, oder?
Erstellt am 13.06.2007 um 20:14 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Wo hast Du denn den Spruch her? Die ANin hat einen befristeten AV! Fertig.
Er endet. Fertig.
Allesw andere ist gefühlte Demokratie oder nenn es MBR, das nicht funktioniert. Als AG würde ich mich totlachen, wenn der BR mit Deiner Begründung um die Ecke kommt.
Erstellt am 13.06.2007 um 21:23 Uhr von Der alte Heini
Hallo Don Johnson,
Du widersprichst?
Das ist Gotteslästerung.
Erstellt am 13.06.2007 um 23:09 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
...dann solltest Du Dich tummeln!
Erstellt am 14.06.2007 um 00:38 Uhr von Lottesfan
@picard66
>Ist es eigentlich normal, dass man als BR solche Repressalien erleiden muss?<
Normal ist es nicht, aber es ist auch nicht ungewöhnlich das BRM drangsaliert werden, dafür eignen sich am besten die jeweils empfindlichsten Punkte. :-(
Leider muss man dabei auch oft vermuten, das der Abteilungsleiter ( PDL) nur ausführendes Organ ist.
Aber Rückzug wird ( langfristig) nicht helfen, also lieber die Herausforderung annehmen. ;-)
Gruss
Erstellt am 14.06.2007 um 09:56 Uhr von picard66
Liebes BR-Kollegium, ich wollte keine so angespannte Diskussion heraufbeschwören.
Und ich will jetzt natürlich auch nicht noch Öl ins Feuer gießen, indem ich nachfrage.
ABER:
1.) Würde die Stelle für eine Erzieherin ausgeschrieben, dann könnte meine Partnerin sich darauf ja bewerben und wäre dann nach menschlichem Ermessen doch der geeignetste Bewerber (schon eingearbeitet, drei Jahre Erfahrung, gute Zeugnisse)? DANN könnte der BR ja widersprechen gem. § 99 Abs. 2 Nummer 3: "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten" - oder nicht?!
2.) Ist es denn so einfach möglich, eine Stelle, die ja auch laut PDL wunderbar von einer Erzieherin ausgefüllt werden kann (wurde ja angeboten, dass eine Erzieherin auf ihre Stelle wechselt und sie dafür in den Erwachsenenbereich geht), einfach "umzuwidmen" und daraus eine Pflegestelle zu machen (was die PDL androht, wenn meine Partnerin einer Versetzung nicht zustimmen sollte)? Wie sieht es diesbezüglich mit der Beteiligung des BR gem. § 92 Abs. 1 BetrVG aus?!
3.) Wie ist denn Eure Einschätzung zu der Frage, ob der Betriebsrat eine solche Willkür "durchgehen" lassen muss. "Betriebsratten" schlug ja vor, dass man den "Waffenschrank" öffnen sollte. Wäre eine wirklich wirksame Waffe nicht, dass die betroffene Mitarbeiterin (sie ist NOCH Mitarbeiterin bis 31.08.) eine "offizielle" Beschwerde gegen diese ganz offensichtliche Willkür beim BR einreicht. Dann könnte doch der BR auf Basis von §85 BetrVG vom AG Abhilfe verlangen (gleiches Unrecht für alle sozusagen - nämlich entweder wird die Stelle für Erzieher ausgeschrieben und beide MA müssen sich dem Bewerbungsverfahren stellen, oder der BR muss monieren, dass eine Änderung unter Missachtung des §92 durchgeführt werden soll (ist ja noch zukünftig)?
Sollte es keine einvernehmliche Lösung geben, käme ein Gang vor die Einigungsstelle in Frage?!
Irgendwer weitere Ideen aus der "Waffenkammer"?!
Herzlichen Dank schonmal allen, die sich beteiligt haben.
Erstellt am 14.06.2007 um 11:41 Uhr von unwissenderBR
@picard66
Ich versuche mich mal kurz zu halten:
zu 1:
Es findet ja keine Kündigung statt, sondern ein befristeteter Vertrag läuft aus.
Den geeignetesten Bewerber/in sucht der Arbeitgeber aus! Die Einstellung nimmt der Arbeitgeber vor, nicht der Betriebsrat
zu 2:
Ich glaube, dass der Arbeitgeber so etwas machen kann. Er kann doch ohne weiteres organisatorische Änderungen im Betrieb vornehmen. Ich würde deiner Freundin im jeden Fall raten, die neue angebotene Stelle anzunehmen. Sie hätte dann erstmal eine weitere Beschäftigung. Wechseln kann sie doch immer noch innerhalb eurer Firma. Wer weiss, wie lange die PDL noch da ist? Zeiten ändern sich doch auch. Vielleicht macht eure PDL mit ihrer Umstrukturierung ja auch eine Bauchlandung, dann ist gutes Personal (deine Freundin) da und kann an ihrem alten Arbeitsplatz wieder weiter arbeiten.
zu 3: da grübel ich mal drüber nach, mir fällt bestimmt noch etwas ein
Ansonsten halte ich die Positionen von Kölner nachvollziehbar, vielleicht hat der ja noch eine andere Idee?
Erstellt am 14.06.2007 um 15:40 Uhr von picard66
Hi Don!
Ich würde natürlich gerne auf Deinen Rat zurückgreifen - wie ich ja schon schrieb macht mir diese Sache ziemlich Kopfzerbrechen. Und das nicht nur, weil meine Partnerin direkt betroffen ist, sondern weil genau dieses Vorgehen der PDL in der Vergangenheit und Gegenwart dafür gesorgt hat und sorgt, dass die Mitabreiter lieber "kuschen", als sich von ihr eins reinbraten zu lassen.
Auch angesichts der vielen eher entmutigenden Aussagen in diesem Threat will ich deshalb alles, was möglich scheint, ausschöpfen.
Versteh mich nicht falsch: Das ist keine persönliche Rache: Meine Freundin hat sich eigentlich schon damit abgefunden, dass sie einen neuen Job suchen muss und bei ihren Qualifikationen wird sie das auch spielend schaffen.
Um was es mir geht ist, dass sich die wirklich unschönen Zustände in unserer klinik nur dann ändern können, wenn die PDL auch mal Gegenwind erlebt und das vielleicht auch andere Mitarbeiter ermutigt, sich zu äußern und zu wehren, wenn sie von ihr zusammengeschrien, schikaniert, gedemütigt und rausgeekelt werden. Wenn die PDL an meiner Freundin ihr Exempel statuieren kann, ohne dass der BR entsprechend reagiert, wird sich wahrscheinlich bald gar keiner mehr was trauen!
Hab leider keine Ahnung, wie dieses "Privatnachrichtensystem" funktioniert. Wenn Dus weißt, freue ich mich auf eine Kontaktaufnahme!
Erstellt am 16.06.2007 um 10:40 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Willkür ist, wenn der BR hier ein weiteres Fass aufmacht, ohne zu wissen, warum!
@picard66
Das was Du willst könnte man profan als Rache bezeichnen.
Was ich tun würde? Andere Baustellen suchen! Aber dann auch richtig...
...gerade die KHG und das SGB V bieten herrliche Möglichkeiten.
Erstellt am 16.06.2007 um 11:37 Uhr von picard66
Hi Kölner,
es ist wirklich nicht so, dass ich mich nicht belehren lassen will. Aber ich frage mich schon einbisschen, was eigentlich passieren muss, damit der BR eingreifen DARF...
Die PDL bietet einer Mitarbeiterin an, dass sie - weil sie ja so toll arbeitet - im "Haus" bleiben darf. Wenn sie auf die Erwachsenenstation wechselt. Wofür sie eigentlich keine Ausbildung hat. Aber wiel man ja den Pflegeanteil unbedingt erhöhen muss. Dafür kommt dann eine Erzieherin auf die Stelle der besagten Mitarbeiterin. Weil man DIE ja auch nicht loswerden will, spielt das "Pflege-Argument" keine Rolle.
Versteh mich nicht falsch, aber DAS ist doch eigentlich die Ungleichbehandlung! Würde man die Stelle ausschreiben, dann könnte sich meine Partnerin darauf bewerben - der Bessere möge gewinnen. Die PDL will die Versetzung nur deshalb, weil sie damit eine Stellenausschreibung vermeidet. Und wenn meine PArtnerin sich nicht auf die Versetzung einlässt, dann wird die Stelle, die bei einer Versetzung an eine Erzieherin ginge, plötzlich nur noch für eine Pflegerin möglich?!
Mir geht es beim besten Willen nicht um Rache. Aber wie soll der BR darauf hoffen, dass Mitarbeiter ihre Rechte einfordern, wenn sie dafür am Ende rausgeschmissen werden?!
Echt frustrierend das!
Erstellt am 16.06.2007 um 12:04 Uhr von sphinx
@ Picard 66
Sag mal, hast du nicht in dein Postfach/ Outlook geguckt??
Keine Post bekommen??
LG
Erstellt am 16.06.2007 um 12:49 Uhr von picard66
@sphinx
Dochdoch, hab ich gelesen... Vielen Dank dafür... Schade, dass man auch persönliche Nachrichten nicht antworten kann...
Erstellt am 16.06.2007 um 15:42 Uhr von Lotte
picard,
sag mal, was ich noch nicht verstehe: Warum wird die Stelle nicht ausgeschrieben? Wird die Stelle mit einer Erzieherin besetzt, die dorthin versetzt wird, weil ihre Stelle gekürzt wird?
Weitere Fragen:
Warum habt Ihr nicht längst einen Einblick in die Personalplanung verlangt?
Habt Ihr mal die HeimpersV bezüglich der Anforderungen an die PDL überprüft?
Erstellt am 16.06.2007 um 16:18 Uhr von picard66
Liebe Lotte,
die Stelle wird ausgeschrieben - aber eben für eine Pflegerin. es sei denn, dass meine Liebste auf die Erwachsenen-Station geht, dann darf eine Erzieherin auf Ihre Stelle. DAs ist ja, was ich meine: DAS kann doch nicht wirkliuch rechtens sein! Jedenfalls ist es nicht billig (was meint, dass es nach gesundem Gerechtigkeitsempfinden richtig ist).
Die Stelle der Erzieherin in der Erwachsenenpsych ist meiner Meinung nach völlig Gaga. Was soll ein Erzieherin der Erwachsenenarbeit? Aber diese Stelle gibt es und sie bliebe auch dort.
Wir haben Einblick in der Form, dass wir alle halbes Jahr einen Stellenplan bekommen. Aber meine Frage war ja, ob der "verbindlich" ist oder einfach abgeändert werden darf von der GL.
Was die HeimPersV angeht: gilt die denn überhaupt bei uns? Wir sind eine Psychiatrische Klinik.
Freu mich, wenn Du mir nochmal antwortest.
Alles Liebe,
picard.
Erstellt am 16.06.2007 um 17:01 Uhr von Lotte
picard,
irgendwie habe ich das Gefühl, als wäret Ihr Meilen von Eurem AG entfernt.
Warum sprecht Ihr das Thema "Personalplanung" nicht auf dem Monatsgespräch an? Planung beinhaltet natürlich, dass er Euch im Vornehinein informiert.
Welchen Bewerber der AG einstellt ist seine Sache, es sei denn die Stelle soll unbefristet werden und er stellt einen externen Bewerber darauf ein.
Ebenso ist es eine unternehmerische Entscheidung und unterliegt nicht den MBR des BR, wenn er Arbeitsplätze verändert oder deren Inhalte.
Deine Freundin kann sich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben und kann die angebotenen Stelle zudem annehmen.
Würde mich an Deiner Stelle nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Erstellt am 16.06.2007 um 17:08 Uhr von Kölner
@Lotte
HeimPersV in Klinik? Never!
Erstellt am 16.06.2007 um 17:25 Uhr von Lotte
Kölner,
Danke, hatte mich schon gefragt...
picard,
noch etwas: Es macht immer einen komischen Eindruck, wenn der BR anfängt sich zu informieren und zu rödeln, sobald Jemand betroffen ist, der dem BR nahe steht. Eure Versäumnisse scheinen schon in der Vergangenheit zu liegen.
Erstellt am 16.06.2007 um 17:33 Uhr von Kölner
@Lotte
...ich gehe noch ein Stück weiter...
@picard66
Es verbietet sich förmlich in diesem speziellen Fall ein "Fass" aufzumachen. Andere Gelegenheiten werden kommen. Also warten und sich des privaten Lebens erfreuen!
Erstellt am 16.06.2007 um 19:13 Uhr von sphinx
@ Kölner
in dem Sinne waren auch meine Anregungen an Picard...:-)
LG und auch von mir einen "raffinierten Abend" ;-)