Erstellt am 21.01.2009 um 19:55 Uhr von Uschi66
@paule panter
Mit Ende des befristeten ArbV endet auch Dein BR-Mandat.
Erstellt am 21.01.2009 um 20:01 Uhr von DonJohnson
@pp
Der AG braucht nicht mal einen Grund zu suchen um dienen AV auslaufen zu lassen. Eine Art "Welpenschutz" gibt es nciht. Dürfte ich mal ne ganz blöde Frage stellen? Seit wann bist du BRM und warum bist du es geworden?
Gruß
DJ
Erstellt am 21.01.2009 um 20:08 Uhr von kriegsrat
@paule panter
ein kluger betriebsrat findet immer das eine oder andere Koppelungsgeschäft (gibst du mir was,geb ich dir was) um etwaige befristungen seiner mitglieder einvernehmlich zu verlängern......
mir würde da so einiges einfallen.....
Erstellt am 21.01.2009 um 21:05 Uhr von kallinrw
Da wirst du nichts machen können
Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Das aufgrund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist.
Das BAG hat das Interesse des Arbeitgebers an der personellen Kontinuität des Betriebsrats ausdrücklich als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds anerkannt.
Heißt der AG könnte muss jedoch nicht
Erstellt am 21.01.2009 um 21:19 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
Na wenn dir bei sowas einiges einfallen würde wundert es mciht, dass du "Krieg" hast. Gremien die solchen Machenschaften nachgehen, haben eigentlich ein prima Leben in einem Betrieb oder Unternehmen - siehe diverse Beispiele aus der näheren Vergangenheit...
Klasse... ich sollte meine Gedanken dazu jetzt hier lieber nciht veröffentlichen...
Erstellt am 22.01.2009 um 08:02 Uhr von kriegsrat
@dj
ich weiss ja nicht, wo du arbeitest, aber lass dir gesagt sein, das sicherheitsgewerbe ist für betriebsräte (falls es denn welche gibt) eines der härtesten pflaster
hatte ja schon mal erwähnt, das durch den als allgemeinverbindlich erklärten bundesrahmenmanteltarifvertrag für das sicherheitsgewerbe eine befristungsdauer von 42 Monaten mit 4maliger verlängerung ohne sachlichen grund möglich ist
welcher AN wird sich wohl noch für die br-arbeit interessieren oder als br aufstellen lassen, wenn er angst haben muß, dadurch nicht weiter befristet bzw. weiterbeschäftigt zu werden ?
hier muß man als br eine entsprechende kreativität an den tag legen, sonst kann man gleich einpacken.....
... und das hat noch lange nichts mit lustreisen nach brasilien zu tun, oder was du hier sonst andeuten wolltest.....
Erstellt am 22.01.2009 um 08:11 Uhr von iddie3
@paule panter
Auch wir haben Mitglieder mit befristetem Vertrag.
Ich stimme dem Rat von kallinrw zu, auf "Kontinuität des Betriebsrats" zu verweisen.
Andernfalls bleibt nur der "Einschleichertrick".