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BR mit befristeten Vertrag

PP
paule panter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitarbeiter in einem Sicherheitsunternehmen und ordentliches Mitglied im BR. Ich habe einen befristeten Vertrag der demnächst abläuft. Jetzt verlieren wir bald einen Großkunden, unsere NLL sagte uns schon das wohl einige MA gehen müßen....

  1. Kann sie einfach meinen Vertrag auslaufen lassen und das wars? oder muss sie da "festere Gründe" angeben ? ? um mich los zu werden?

  2. Hat man als NLL bestimmte Kriterien, wenn es um das entlassen geht? erst die mit probezeit, dann die ..... oder so ähnlich?

gibt es darüber irgendwelche gesetze?

mfg

5.37707

Community-Antworten (7)

U
Uschi66

21.01.2009 um 20:55 Uhr

@paule panter

Mit Ende des befristeten ArbV endet auch Dein BR-Mandat.

D
DonJohnson

21.01.2009 um 21:01 Uhr

@pp Der AG braucht nicht mal einen Grund zu suchen um dienen AV auslaufen zu lassen. Eine Art "Welpenschutz" gibt es nciht. Dürfte ich mal ne ganz blöde Frage stellen? Seit wann bist du BRM und warum bist du es geworden?

Gruß DJ

K
Kriegsrat

21.01.2009 um 21:08 Uhr

@paule panter

ein kluger betriebsrat findet immer das eine oder andere Koppelungsgeschäft (gibst du mir was,geb ich dir was) um etwaige befristungen seiner mitglieder einvernehmlich zu verlängern......

mir würde da so einiges einfallen.....

K
kallinrw

21.01.2009 um 22:05 Uhr

Da wirst du nichts machen können

Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Das aufgrund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist. Das BAG hat das Interesse des Arbeitgebers an der personellen Kontinuität des Betriebsrats ausdrücklich als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds anerkannt.

Heißt der AG könnte muss jedoch nicht

D
DonJohnson

21.01.2009 um 22:19 Uhr

@kriegsrat Na wenn dir bei sowas einiges einfallen würde wundert es mciht, dass du "Krieg" hast. Gremien die solchen Machenschaften nachgehen, haben eigentlich ein prima Leben in einem Betrieb oder Unternehmen - siehe diverse Beispiele aus der näheren Vergangenheit... Klasse... ich sollte meine Gedanken dazu jetzt hier lieber nciht veröffentlichen...

K
Kriegsrat

22.01.2009 um 09:02 Uhr

@dj ich weiss ja nicht, wo du arbeitest, aber lass dir gesagt sein, das sicherheitsgewerbe ist für betriebsräte (falls es denn welche gibt) eines der härtesten pflaster hatte ja schon mal erwähnt, das durch den als allgemeinverbindlich erklärten bundesrahmenmanteltarifvertrag für das sicherheitsgewerbe eine befristungsdauer von 42 Monaten mit 4maliger verlängerung ohne sachlichen grund möglich ist welcher AN wird sich wohl noch für die br-arbeit interessieren oder als br aufstellen lassen, wenn er angst haben muß, dadurch nicht weiter befristet bzw. weiterbeschäftigt zu werden ? hier muß man als br eine entsprechende kreativität an den tag legen, sonst kann man gleich einpacken..... ... und das hat noch lange nichts mit lustreisen nach brasilien zu tun, oder was du hier sonst andeuten wolltest.....

I
iddie3

22.01.2009 um 09:11 Uhr

@paule panter

Auch wir haben Mitglieder mit befristetem Vertrag. Ich stimme dem Rat von kallinrw zu, auf "Kontinuität des Betriebsrats" zu verweisen. Andernfalls bleibt nur der "Einschleichertrick".

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