Erstellt am 09.12.2009 um 12:29 Uhr von Troisdorfer
Soll die Stelle dann Neu besetzt werden ?
Nach § 18 Teilzeit- und Befristungsgesetz hat der Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer über zu besetzende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren die besetzt werden sollen. Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat die Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen. Auch könnte eine evtl. Unterlassung des Arbeitgebers einen Grund für eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats in einem Einstellungsverfahren nach § 99 BetrVG sein.
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer Einstellung eines externen Bewerbers verweigern, wenn im Betrieb gleichgeeignete befristet beschäftigte Arbeitnehmer vorhanden sind. Interessiert man sich also für eine unbefristete Stelle, sollte man frühzeitig den Betriebsrat ansprechen.
Mfg Troisdorfer
Erstellt am 09.12.2009 um 12:34 Uhr von Freudenbote
Der MA könnte gewählt werden. Seine Amtszeit würde jedoch mit Auslauf des Arbeitsvertrags ebenfalls enden.
Er hätte dann zwar Kündigungsschutz, aber das Auslaufen eines Arbeitsvertrages ist ja keine Kündigung.
Ich persönlich fände eine andere Reglung auch ungerecht und der Belegschaft gegenüber nur schwer vermittelbar.
Erstellt am 09.12.2009 um 12:36 Uhr von DeWalt
Freudenbote
Wie wäre dem MA damit geholfen?????
Erstellt am 09.12.2009 um 12:41 Uhr von DeWalt
Troisdorfer
Hast recht. Aber eine Garantie dafür, das der befristete MA dann auch die Stelle bekommt gibt es nicht. Solange er noch beschäftigt ist, könnte der BR aber jeder unbefristeten Einstellung, die von dem befristeten ausgeführt werden könnte, widersprechen. Wenn der AG die Stelle dringend besetzen muss, vielleicht entfristet er ja dann den Vertrag. Oder er geht den Weg des § 100. Ergebnis wäre abzuwarten. Eine Patentlösung gibt es hier nicht. Leider!
Erstellt am 09.12.2009 um 12:42 Uhr von Tulpe
Wir Rechnen mit einer Neu Besetzung der Stelle wen der Befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen ist (30.04.2010). Zum 01.06.2010 neu Besetzen.
Erstellt am 09.12.2009 um 12:46 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn ich einen befristeten Vertrag unterschreibe weis ich beim eintritt in die Firma schon mein Austrittsdatum. Wie der Name schon sagt , ist der Vertrag befristet. Ich habe also keinen anspruch auf eine weiterbeschäftigung. So leid es mir auch immer wieder tut aber so ist das halt. Da kann auch kein BR was machen und irgendetwas konstruieren bringt auch nichts.
Erstellt am 09.12.2009 um 12:59 Uhr von Freudenbote
Dieses Vorgehen ist leider weit verbreitet, um dem Kündigungschutz auszuhebeln.
Ihr solltet das mal im Monatsgespräch zum Thema machen. "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" Ich wünsche Euch da ein gutes Fingerspitzengefühl und viel Erfolg.
Mein Tip ist nur, die GL nicht mit ihren einenen Waffen der Unwahrhaftigkeit zu bekämpen.
Klare Kritik könnte hier am effektivsten sein.
Erstellt am 09.12.2009 um 13:12 Uhr von DonJohnson
Hmmm. leider ein schweres Thema. Der Hiinweis von Troisdorfer ist nicht schlecht, auch wenn es kein Garant ist. Bei euch ist ja gerade das Problem, dass die Stelle wohl noch ne Zeit lang unbesetzt bleibt, was es nicht wirklich einfacher macht.
Da der AG aber den Personalbedarf - sprich die Personalplanung mit euch besprechen muß, solltet ihr vielleicht wirklich hier eingreifen. Wie kann es denn sein, dass eine Stelle eine gewisse Zeit lang unbesetzt sein soll???
Weiterhin würde ich euch empfehlen, sollte es denn so sein, dass sich der Kollege bei euch dann erneut bewirbt. Der AG muß euch ja alle Bewerbungsunterlagen vorlegen, also auch von diesem Kollegen. Vielleicht ist dann etwas zu machen - vielleicht.
Weiterhin würde ich anbringen, dass die Stelle doch wohl die ganze Zeit besetzt sein muß, Überstunden der anderen Kollegen aufgrund Überanspruchung dieser nciht genehmigt werden können (Personaldecke zu gering etc).
Vielleicht hilft das alles nicht diesem Kollegen - aber vielleicht anderen in ähnlicher Situation...
Viel Erfolg
DJ