AN-Verträge können dreimal kalendermäßig verlängert werden, bzw bis zu zwei Jahre. Danach folgt eben Entfristung bzw kein neuer AV wird angeboten.
Wir haben öfter AN, die mit Grund (Ferienaushilfe) befristet bei uns arbeiten. Fünf MA davon sind danach zu verschiedenen Zeiten kalenderm. befristete Verträge gegeben worden.
Nun ist die Auftragslage schlecht und sind sonst immer alle Verträge entfristet worden, steht jetzt im Raum, alle befristeten Verträge nicht zu verlängern. Da können wir nichts machen, aber wie schaut es jetzt bei den fünf Kollegen aus. Gelten wie beim Fall von retepm (heute 10:00Uhr) geschildert, diese Zeiten nicht mit ( wie Berufsvorbereitung)? Wir sind uns im Gremium nicht einig. Einige meinen, sie wären automatisch schon entfristet, weil sie ja schon im Unternehmen gearbeitet haben und jetzt schon die erste bzw zweite Verlängerungen haben.
Wir wollen den Kollegen auch nichts Falsches sagen. Zumindest könnten sie sich doch individualrechtlich beraten lassen. Leider haben nicht alle entspr. Rechtschutz. Danke schon mal für Eure Antworten.