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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umfang Mitbestimmung bei freiwilliger Versetzung?

R
Rapollo
Jun 2022 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen mit 450 Mitarbeitern ohne Tarifvertrag. Unsere Geschäftsleitung möchte unter dem Stichwort Personalentwicklung und Jobrotation einer Reihe von Mitarbeitern und Führungskräften die Möglichkeit geben auf freiwilliger Basis auf andere Stellen im Unternehmen zu wechseln. Mit den betroffenen Mitarbeitern werden einzelvertragliche Regelungen getroffen. Die betroffenen Stellen sollen zwar noch jeweils ausgeschrieben werden, defacto stehen die neuen Stelleninhaber jedoch vorher schon lange fest. Uns ist nicht ganz klar ob bzw. unser Mitspracherecht hier greift.

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Community-Antworten (4)

C
Cyber99

11.02.2019 um 12:55 Uhr

Ein sehr innovativer Ansatz - aber wenn es tatsächlich der Personalentwicklung dient, warum nicht!

Natürlich seid Ihr in der Mitbestimmung und ihr seid über die Maßnahme zu unterrichten. So wie Du es schilderst wechseln die Kollegen auf freiwilliger Basis und wenn es keine Gründe gibt, die für eine Zustimmungsverweigerung gem. § 99 Abs.2 sprechen, dann ist ja Alles gut.

K
kratzbürste

11.02.2019 um 15:13 Uhr

Hat das nicht auch was mit Qualifizierung zu tun (das Gesamtkonzept meine ich)? Schulung? Beurteilungsgrundsätze? Und wie sieht es mit § 92 BetrVG aus?

D
Damei81

08.06.2022 um 08:06 Uhr

Hallo

kann der Betriebsrat den Mitarbeiter vor der Entscheidung anhören und Infos einholen?

Damei81

M
Moreno

08.06.2022 um 10:18 Uhr

Damei81 eh Du hier noch andere alten Beiträge raus holst....natürlich kann der Betriebsrat den betroffenen Mitarbeiter zu einer geplanten Versetzung anhören!

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