Erstellt am 11.02.2019 um 11:55 Uhr von Cyber99
Ein sehr innovativer Ansatz - aber wenn es tatsächlich der Personalentwicklung dient, warum nicht!
Natürlich seid Ihr in der Mitbestimmung und ihr seid über die Maßnahme zu unterrichten.
So wie Du es schilderst wechseln die Kollegen auf freiwilliger Basis und wenn es keine Gründe gibt, die für eine Zustimmungsverweigerung gem. § 99 Abs.2 sprechen, dann ist ja Alles gut.
Erstellt am 11.02.2019 um 14:13 Uhr von Kratzbürste
Hat das nicht auch was mit Qualifizierung zu tun (das Gesamtkonzept meine ich)?
Schulung?
Beurteilungsgrundsätze?
Und wie sieht es mit § 92 BetrVG aus?
Erstellt am 08.06.2022 um 06:06 Uhr von Damei81
Hallo
kann der Betriebsrat den Mitarbeiter vor der Entscheidung anhören und Infos einholen?
Damei81
Erstellt am 08.06.2022 um 08:18 Uhr von moreno
Damei81 eh Du hier noch andere alten Beiträge raus holst....natürlich kann der Betriebsrat den betroffenen Mitarbeiter zu einer geplanten Versetzung anhören!