Erstellt am 27.05.2006 um 22:29 Uhr von peter
Zu deiner Frage bzgl. Schicht kann ich dir leider nichts sagen.
Aber: die Ersatzmitglieder haben bei einer Sitzung nichts zu suchen, sofern nicht ein Betriebsrat verhindert ist !!! Und stimmberechtigt sind sie schon gar nicht.
Informiere dich bitte dringend was die Regelungen über Einladungen zu BR-Sitzungen betrifft.
Wenn ein Ersatzmitglied zu viel oder zu wenig bei der Sitzung ist, können die Beschlüsse dieser Sitzung ungültig sein.
Erstellt am 27.05.2006 um 23:04 Uhr von Mona-Lisa
s.b.w,
peter hat mit seinem Hinweis schon recht! Lies dir den § 25 BetrVG mit Kommentierung durch, der regelt den Einsatz von Ersatzmitgliedern.
Der BRV lädt bei Verhinderung eines BR - Mitglied`s das Ersatzmitglied ein.
Bei euch macht wohl jeder, was er will?
Erstellt am 28.05.2006 um 13:00 Uhr von trullkopf
Kommt darauf an.Wenn sich Beginn oder Ende der täglichen Arbeitszeit mit der Versetzung ändert dann Mitbestimmung. Wenn sich durch die Versetzung der Lohn ändert auch.