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Mitbestimmung des BR bei Versetzung/Schichtbetrieb

S
s.b.w.
Jan 2018 bearbeitet

ich habe eine frage. Wir sind ein Betrieb der in conti. Schicht arbeitet . Ist die versetzung von der Schicht auf normale Tagschicht ( normale arbeitszeit ) und umgekehrt Mitbestimmungs pflichtig ? Wir sind 3 Betriebsräte + 2 Reserve Mitglider sind die Reserve Mitglider Stimmberechtigt wenn einer der BR. diese mit zu einer Sitzung einläd ?

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Community-Antworten (3)

P
Peter

28.05.2006 um 00:29 Uhr

Zu deiner Frage bzgl. Schicht kann ich dir leider nichts sagen. Aber: die Ersatzmitglieder haben bei einer Sitzung nichts zu suchen, sofern nicht ein Betriebsrat verhindert ist !!! Und stimmberechtigt sind sie schon gar nicht. Informiere dich bitte dringend was die Regelungen über Einladungen zu BR-Sitzungen betrifft. Wenn ein Ersatzmitglied zu viel oder zu wenig bei der Sitzung ist, können die Beschlüsse dieser Sitzung ungültig sein.

M
Mona-Lisa

28.05.2006 um 01:04 Uhr

s.b.w, peter hat mit seinem Hinweis schon recht! Lies dir den § 25 BetrVG mit Kommentierung durch, der regelt den Einsatz von Ersatzmitgliedern. Der BRV lädt bei Verhinderung eines BR - Mitglied`s das Ersatzmitglied ein. Bei euch macht wohl jeder, was er will?

T
trullkopf

28.05.2006 um 15:00 Uhr

Kommt darauf an.Wenn sich Beginn oder Ende der täglichen Arbeitszeit mit der Versetzung ändert dann Mitbestimmung. Wenn sich durch die Versetzung der Lohn ändert auch.

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