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Mitbestimmung bei Versetzung

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

In einen Teilbetrieb(Altenheim) gibt es einen Neu/Erweiterungsbau. Dieser soll zum 15.5 in Betrieb gehen. Für den Neubau gab es Ausschreibungen. Der Heimleiter ist der Meinung, dass diese Arbeitsplatzwechsel keine Versetzungen sind und deshalb der BR keine Mitbestimmung hat. Kein Mitarbeiter hat in seinen Arbeitsvertrag eine feste Stelle, sondern nur einen Arbeitsvertrag mit den Träger. Nach BetrVG hat der BR bei einer Versetzung Mitbestimmung(95.3, 99.1). Auch bei Änderung der Arbeitsabläufe sind wir der Meinung , dass wir eine Mitbestimmung haben(87.1). Wer kann uns bei dieser Sache helfen. Danke, im Voraus Frank

7.26001

Community-Antworten (1)

A
Angie

21.04.2009 um 13:19 Uhr

Hallo Frank,

ihr seid mit §§ 95.3 und 99 dabei. Außerdem schau dir mal die §§ 90 und 91 BetrVG an.

MfG Angie

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