dass diese Arbeitsplatzwechsel keine Versetzungen sind und deshalb der BR keine Mitbestimmung hat. Kein Mitarbeiter hat in seinen Arbeitsvertrag eine feste Stelle, sondern nur einen Arbeitsvertrag mit den Träger. Nach BetrVG hat der BR bei einer Versetzung Mitbestimmung(95.3, 99.1). Auch bei Änderung der Arbeitsabläufe sind wir der Meinung , dass wir eine Mitbestimmung haben(87.1). Wer kann uns bei dieser Sache helfen.
Danke, im Voraus
Frank