Krankheit bei geplanten Zusatzschichten
Hallo Forum,
ich habe mal eine kurze Frage. Bei uns werden ab und zu zusätzliche Schichten (als Überstunden) am Samstag geplant. (wir arbeiten normal 5 Tage a 3 Schichten), Nun stellt sich mir die Frage wie es ist wenn ein Mitarbeiter der fest eingeplant ist erkrankt. In unserem Gremium gibt es verschiedene Ansichten aber vielleicht hat ja jemand eine Rechtsgrundlage bzw. Rechtssprechung.
Ich und andere denken es greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da der Arbeiter ja fest eingeplant war. Wobei der Arbeitnehmer Anspruch auf die Stunden aber vielleicht nicht auf den Überstundenzuschläge hatte.
Andere denken der Arbeitgeber kann den Kollegen dann raus nehmen und einen anderen Kollegen einsetzen, sodass die Stunden quasi wegfallen.
Hat da jemand eine klare Rechtssprechung zu.
Community-Antworten (3)
07.02.2019 um 21:21 Uhr
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)
07.02.2019 um 21:32 Uhr
Vielen Dank
07.02.2019 um 21:41 Uhr
Sehr gerne!
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