Erstellt am 13.11.2021 um 20:23 Uhr von Catweazle
Es hört sich so an als hätte der Betriebsrat dieser Regelung zugestimmt. Dann hast du einfach Pech.
Erstellt am 13.11.2021 um 23:12 Uhr von Celestro
Nein, den Arbeitsplan darf der AG nicht einfach ändern. Und das ein krankgeschriebener Samstag, den Samstag nichtig macht, ist mEn totaler Blödsinn.
Erstellt am 14.11.2021 um 10:14 Uhr von Dummerhund
@Sigmund
Ich sehe es so wie celestro. Einseitig kann und darf der AG der AG den Dienstplan nicht ändern. Hier würde ich Rücksprache mit dem BR halten ob dieser per Beschluss der Dienstplanänderung zu gestimmt hatte.
Du du auch hier die Urlaubsplanung für das jeweilige Folgejahr mit ins Spiel bringst, mal die Rückfrage ob du in der besagten Woche auch noch Urlaub eingetragen hattest?
Erstellt am 14.11.2021 um 10:27 Uhr von Siegmund
Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten!
@Celestro
Das ist es meiner Meinung nach auch. Aber wie gesagt man kann als Arbeitnehmer so vieles nicht nachlesen bzw. würde ich niemals auf die Idee kommen sowas zu fragen. Ansonsten müsste man wirklich mal einen Fragenkatalog entwickeln den man den Arbeitgeber abfragt bevor man beginnt.
@Dummerhund
Damit sowas nicht mehr vorkommt hatte mein Vorgesetzter die Idee, dass ich für unseren Standort jetzt den Arbeitsplan mache damit solche Vorfälle nicht mehr vorkommen. Sehr entgegenkommend an der Stelle :^)
Und Urlaub hatte ich im ganzen Oktober nicht genommen. Wie gesagt wenn wir Urlaub nehmen dann müssen wir immer von Montag - Samstag (5 Arbeitstage). Wenn wir den Samstag nicht mit in den Urlaub nehmen müssen wir an diesem arbeiten und der Urlaub wird dann auch nur mit 4 Arbeitstage berechnet.
Jetzt hab ich sogar meinen eigenen Namen falsch geschrieben. Ist für mich zu früh am PC zu sitzen haha
Erstellt am 15.11.2021 um 08:29 Uhr von Relfe
wenn Du von Mittwoch bis Freitag gearbeitet hättest (Samstag freier Tag) und dann auch von Mittwoch bis Samstag AU warst, dann müsstest Du für Mi-Fr Lohnersatz bekommen.
Durch die nach der AUB veränderte Diensteinteilung hast Du jetzt Mi den freien Tag und bekommst dadurch nur von Do+Fr Lohnersatz?
Hast Du das mal geprüft?
Der Samstag war sowieso dein freier Samstag, richtig?
Erstellt am 15.11.2021 um 10:25 Uhr von seehas
@relfe: Nein, der Samstag wäre ein Arbeitstag gewesen. Weil er da krank war wurde er als "freier Tag" gerechnet und der nächste regulär angemeldete freie Samstag wurde dafür gestrichen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz geht jeweils davon aus, dass Mitarbeitende an Tagen an denen sie krank sind so gestellt werden wie wenn sie gearbeitet hätten.
10 Stunden eingeplant - 10 Stunden vergütet
0 Stunden eingeplant - 0 Stunden vergütet
Entscheidend ist was im Dienstplan steht!
Wenn der Samstag als zu arbeiten im Dienstplan steht, dann ist er zu vergüten und zählt als gearbeitet.
Erstellt am 15.11.2021 um 10:51 Uhr von Relfe
@seehas:
dann bliebe noch der ominöse Mittwoch, der nachträglich als "frei" erklärt wurde.
Der Dienstplan wurde ja offentsichtlich geändert und der BR hat anscheinend zugestimmt.
und wenn ein AU-Samstag den geplanten freien Samstag zunichte macht (Angabe TE), dann bedeutet das doch, das er an seinem "freien Samstag" dann jetzt arbeiten muss.
Ist dieser freie Samstag 23.10. jetzt auf den neuen freien Mittwoch verschoben worden oder ist der AU-Samstag jetzt der freie Samstag?
Kann uns aber eigentlich nur @Siegmund beantworten.
Auf jeden Fall ist da was "faul", wenn auf einmal freie Tage in die AU-Zeit verschoben werden.
Erstellt am 15.11.2021 um 12:17 Uhr von Sigmund
Guten Tag an alle!
Ich musste mir einmal den Bericht anfordern da wir keinen schnellen Zugriff drauf haben.
Wenn ich den jetzt richtig interpretiere, habe ich alle Tage normal bezahlt bekommen. Auch den kranken Samstag, da ich ja in der Woche Dienstag frei habe (Montag; Mittwoch - Samstag)
Nur der freie Tag wurde von Samstag 23.10 auf Mittwoch 20.10 verschoben, weil ich den 9.10 ja "frei" bekommen habe durch Krankheit.
Also freie Tage wurden laut Plan nicht nachträglich sondern nur vor verschoben.
Erstellt am 15.11.2021 um 12:20 Uhr von Dummerhund
Meiner Meinung nach liegt der der Fehler in dem Ursprung hier:
" Da bekam ich dann die Antwort, dass ein krankgeschriebener Samstag den geplanten Samstag nichtig macht. "
Und zwar nicht Vordergründig a der Aussage an sich sondern an deren Ursprung. Man hat es immer so gemacht und fertig. die Aussage lässt mich auch vermuten das der BR zu dieser Dienstplanänderung gar nicht gehört wurde. Hier würde ich als Betroffener Fragen auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Aussage gestützt wird. Ich denke mal das der Betroffene keine zufrieden stellende Antwort bekommen wird. Und selbst wenn es darüber eine BV geben sollte wäre zu prüfen ob diese Rechtens wäre, denn diese wäre ein erheblicher Nachteil zu Lasten der MA.
Erstellt am 15.11.2021 um 12:48 Uhr von §§reiter
Was der AG da macht ist gesetzeswidrig. Er betrügt die MA systematisch um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er macht doch nichts anderes, als die MA ihre AU Tage nacharbeiten zu lassen.
§ 3 EntgFG
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Der AG kann nicht einfach Deinen Dienstplan ändern, während Du AU bist (auch nicht mit Zustimmung des BR). In dem Moment, wenn Du Deine AU-Bescheinigung abgibst, schuldet der AG Dir Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für jeden geplanten Arbeitstag im Zeitraum dieser AU. Er kann Dich dann nicht einfach umplanen und Dir freie Tage in den Zeitraum der AU packen, um sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu sparen und Dich anschließend (an eigentlich bereits als frei geplanten Tagen) auch noch nacharbeiten zu lassen.
Erstellt am 15.11.2021 um 13:20 Uhr von relfe
Zutat: Nur der freie Tag wurde von Samstag 23.10 auf Mittwoch 20.10 verschoben, weil ich den 9.10 ja "frei" bekommen habe durch Krankheit.
also Du hast alle Tage bezahlt bekommen und der freie Tag wurde von Samstag auf einen Mittwoch verlegt, an dem Du nicht krank warst.
Bis auf das Du jetzt anstatt einen Samsatg einen Mittwoch frei hattest, hattest Du keinen Nachteil?
Dann wäre nur noch zu klären, ob das mit der Verschiebung so ok ist.
Erstellt am 15.11.2021 um 13:49 Uhr von rsddbr
Siegmund war in der ersten Oktoberwoche, vom Mi, 06.10. bis Samstag, 09.10. krank.
Bis zum 15.10. stand im Dienstplan, dass er am Samstag, 23.10.2021 frei hat. Kurz darauf steht im Dienstplan plötzlich, dass er nicht am 23.10. sondern schon am Mittwoch, 20.10.2021 frei hat und dafür am 23.10. arbeiten muss. Der freie Samstag, 23.10.2021 wurde bereits im März 2021 geplant.
Als Begründung für diese Änderung hat er gesagt bekommen, dass, wenn er an einem Samstag krank ist, die Planung für den freien Samstag in diesem Monat hinfällig ist. (Jeden Monat haben die MA je einen freien Samstag). Diese Regelung an sich ist völlig absurd, könnte aber z.B. in einer BV tatsächlich so drin stehen. Das wäre zu prüfen.
Darüber hinaus handelt es sich um eine kurzfristige Dienstplanänderung, welche mitbestimmungspflichtig durch den BR ist. Da der BR die Aussage getätigt hat, diese Regelung wäre so in Ordnung, ist von der Zustimmung auszugehen. Das wiederum würde bedeuten, dass du dich an den neuen Dienstplan halten musst.
Erstellt am 15.11.2021 um 14:23 Uhr von Enigmathika
"absurd" ist genau die richtige Bezeichnung. Damit versuchte man möglicherweise der vermehrten Krankmeldungen an Samstagen Herr zu werden.
Erstellt am 15.11.2021 um 14:30 Uhr von Relfe
oder die Absicht ist einfach, dem MA der an dem Samstag für den kranken MA eingesprungen ist, doch noch seinen freien Samstag zu geben. Quasi spring dann jetzt der damals erkrankte MA für seine damalige Vertretung ein.
Wäre für mich zumindestens die einzig nachvollziehbare Erklärung.
Wobei dann das "Ausfallrisiko" auch auf die MA übertragen wird, bez. der freien Tage.
Erstellt am 15.11.2021 um 14:40 Uhr von Sigmund
@relfe
Wenn ich den Arbeitsplan richtig lese dann ja. Ich wurde also an allen normalen und krankschriebenen Arbeitstagen bezahlt. Nur wurde der freie Samstag (23.10) ohne mich zu informieren einfach auf den Mittwoch (20.10) verlegt.
Ich habe gerade erst mitbekommen, dass ich den Mittwoch vorher nicht datiert habe, dafür wollte ich mich entschuldigen falls das Verwirrung gestiftet hat.
Erstellt am 15.11.2021 um 14:41 Uhr von Dummerhund
@rsddbr
Die Prso sagte: Da bekam ich dann die Antwort, dass ein krankgeschriebener Samstag den geplanten Samstag nichtig macht.
Und der BR blies ins selbe Horn.
Bies hier hin sagt es für mich allenfalls aus das der BR der Sache tatenlos zu schaut. Es sagt nichts dazu aus das es einen Antrag zur Dienstplanänderung gegeben hat die der BR zu gestimmt hat.
@relfe
Ein Nachteil kann schon sein das geplante private Termine oder Aktivitäten platzen könnten. Auch könnte diese Dienstplanänderung sich auf andere Mitarbeiter auswirken.
@Sigmund
Wenn man jetzt schon mal dabei ist dann auch gleich ganz Oben schreibst du das ihr nur Urlaub für volle Wochen einreichen dürft. Auch dies ist so nicht zu 100% Gesetzes Konform. Zwar spricht das Bundesurlaubsgesetz davon das Urlaub zusammenhängend zu nehmen ist, jedoch lässt es die Möglichkeit offen auch einzelne Tage zu nehmen.
Erstellt am 15.11.2021 um 15:31 Uhr von Relfe
@Dummerhund
Zitat: Ein Nachteil kann schon sein das geplante private Termine oder Aktivitäten platzen könnten. Auch könnte diese Dienstplanänderung sich auf andere Mitarbeiter auswirken.
da stimme ich dir zu.
mir scheint, das es bei @Sigmund im Betrieb organsiatorische Absprachen zwischen AG und BR gibt, die den MA nicht bekannt sind. Da sollten die MA zunächst erstmal mit dem BR ins Gespräch gehen und Aufklärung verlangen.
Erstellt am 15.11.2021 um 17:32 Uhr von Dummerhund
@relfe
Absprache hin oder her. Deshalb macht es die Sache nicht Richtiger. Siehe dazu @§§reiter´s Antwort oben.
Erstellt am 15.11.2021 um 18:18 Uhr von Sigmund
Nochmals vielen vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe nochmals den BR kontaktiert und folgende Antwort bekommen:
Leider hat die Disposition hier Recht, dass wenn man an einem Samstag krank ist, wird dies als freier Samstag des Monats gewertet.
Das Ladenschlussgesetz der Bundesländer definiert nicht wie man freigestellt ist. Nach Gesetz reicht also ein Samstag an dem nicht gearbeitet wurde als freier Samstag. Dies schließt also auch Samstage ein, die man krank war.
Wie ich das lese bewegt man sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Was für den Arbeitgeber schön und gut ist, für den Arbeitnehmer aber wie Gift ist.
Die "spontane" Änderung meines Planes wurde mit "Tut uns leid" und "Wir werden mit der Disposition Rücksprache halten" abgetan.
Auch wurde ich auf Anfrage der BV besänftigt, dass wir diese bald in unserem MA-Portal finden können.
PS bei uns ist immer eine Doppelbesetzung um Ausfälle zu verhindern. Auch gibt es hier anscheinend eine BV die besagt, das nach Feiertagen bspw. immer eine Doppelbesetzung stattfinden muss. Also wird hier auch hin und her geschustert mit den freien Tagen.
Erstellt am 15.11.2021 um 19:24 Uhr von Dummerhund
@Sigmund
Ich sage jetzt mal das ist absoluter Stuss was der BR da von sich gibt. Ich würde mir diese Aussage mal schriftl. geben lassen und den Vorgang mal von einem Fachanwalt prüfen lassen. Gibt es bereits eine BV dazu ist ein Arbeitgeber verpflichtet dazu sie so auf zu bewahren das MA jederzeit Zugriff darauf haben und diese Einsehen können. Ich denke der BR versucht sich hier raus zu winden und will evtl jetzt im Nachgang etwas mit dem AG zu vereinbaren. Auch dies würde ich mal mit einem Fachanwalt durch sprechen; ob diese dann überhaupt so Rechtens ist.
@Enigmathika hat mich da noch auf einen Gedanken gebracht.
Mal angenommen 80% der Belegschaft wollen den Dienstag als freien Tag haben, was würde der Chef sagen? Nööö geht nicht. Ihr habt Arbeitsvertaglich eine 5 Tage Woche. Durch dieses komische Arbeitszeitmodell sich der AG sich aber eine 6 Tage Produktion. Höhere Auslastung der Maschinen mit der selben Mitarbeiteranzahl. Um dieses Modell und die Arbeiten an Samstagen zu begründen trickst er also (und anders kann man es nicht nennen) mit den Krankheits- und Freitagen rum wie bei dir jetzt. Ich weiß zwar jetzt nicht wie aber irgendwie bekommt er es jetzt so hin deinen Ausfall für den eigentlichen Samstag zu kompensieren. Thema Doppelbesetzung. und weiter das ihr angeblich nur Wochenweise Urlaub nehmen könnt. Dieses Konstrukt stinkt für mich gegen den Himmel.
Erstellt am 16.11.2021 um 08:48 Uhr von rsddbr
"Auch wurde ich auf Anfrage der BV besänftigt, dass wir diese bald in unserem MA-Portal finden können."
Jede BV muss durch den AG an geeigneter Stelle im Betrieb ausgelegt werden, wie Dummerhund schon schrieb. Das steht im §77 Abs. 2 Satz 4. D.h., dass du niemanden zu fragen brauchst, ob du mal reingucken darfst. Der Betriebsrat sollte aber ebenfalls in der Lage sein, diese zur Verfügung zu stellen. Da sich aus der BV Rechte und Pflichten für die Mitarbeiter ergeben, muss jeder MA in der Lage sein, sich darüber informieren zu können. Die Aussage "bald" ist unkonkret und absolut lächerlich. Was hindert den BR daran, die BV auszudrucken bzw. zu kopieren?
Vielleicht kannst du mal schauen, ob noch mehr Kollegen das Vorgehen fragwürdig halten und spätestens in der nächsten Betriebsversammlung das Thema ansprechen.
Erstellt am 16.11.2021 um 10:54 Uhr von Enigmathika
"Auch wurde ich auf Anfrage der BV besänftigt, dass wir diese bald in unserem MA-Portal finden können"
Wie meine Vorredner schon schrieben: Das ist keine Besänftigung, sondern eher eine Unverschämtheit. Da diese BV ja offenbar schon eine Weile existiert, kann man schon fragen, warum sie erst "bald" im Mitarbeiterportal erscheinen soll.
Wenn WIR eine BV abschließen, teilen wir das unseren Kolleg:innen umgehend mit, auch, wo sie ausliegt oder wie sie im Intranet eingesehen werden kann. Unsere Wähler sollen doch auch wisssen, was wir für sie erreicht haben und was nicht.
Erstellt am 16.11.2021 um 11:10 Uhr von relfe
@Dummerhund:
ich habe nicht behauptet das die Absprachen gut oder richtig sind, ich habe @Sigmund nur geraten nochmal beim BR nachzufragen, weil ich vermute es gibt Absprachen zwischen AG und BR, die die MA nicht kennen.
So ganz falsch lag ich damit ja nicht, wie sich inzwischen rausgestellt hat.
Erstellt am 16.11.2021 um 11:24 Uhr von Dummerhund
@relfe
"So ganz falsch lag ich damit ja nicht, wie sich inzwischen rausgestellt hat."
Würde ich so nicht in Stein meißeln. Nur weil der BR sagt man wird bald was im MA Portal sehen heißt das noch lange nicht das da eine BV oder Ähnliches jetzt schon existiert.
Erstellt am 16.11.2021 um 11:30 Uhr von relfe
@Dummerhund
"Absprache" nicht BV, wie Du selbst schon mal kommentierst hast "Absprache hin oder her"
und eine Absprache muss es geben, wird ja schon aus dem Eingangspost klar:
"Da mir die Antwort etwas komisch vorkam, da ich bis dahin auch noch nie gewusst geschweige denn davon gehört habe, habe ich unseren BR kontaktiert, leider mit der selben Antwort."
von der Existenz einer BV bin ich noch gar nicht ausgegangen, nur von Absprachen zwischen BR und AG
Erstellt am 16.11.2021 um 14:00 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Ob Absprache oder BV, hier wird getrickst, und daher ist für mein Verständnis beides ungültig. Hier sollte sich BR und Arbeitgeber zunächst einmal mit Vertreter des Arbeitsrechts, Krankenkasse und Finanzbehörde zusammen setzen.
Erstellt am 16.11.2021 um 14:07 Uhr von Catweazle
@Dummerhund, du bist im falschen Märchen. Hier geht es um die Verschiebung von einem freien Tag.
Erstellt am 16.11.2021 um 14:14 Uhr von Sigmund
Hallo nochmal an alle
Also es muss schon eine BV geben, da mir auch geschrieben wurde "welche" BV ich denn gerne wüsste/brauche. Ich dachte es gibt nur eine BV bzw. BV im Sinne von EIN Regelwerk in dem alles drin steht. Ich hab mich bis vor kurzem noch nie damit auseinander setzen müssen.
Ich werde auf jeden Fall nochmal unseren BR bitten die BV mir auf meine Arbeits-email zu schicken. Die muss ja schon in einer Form digital sein da die ja hochgeladen werden soll und sowieso für uns zugänglich sein muss.
Das ganze drum rum mit Anwalt kann ich mir glaube nicht leisten, zu dem ich auch keine neue Arbeitstelle auf die schnelle finden kann.
Ich bin euch allen sehr Dankbar, dass Ihr euch die Zeit nehmt und mir helft.
*Nachtrag
Ich hätte noch eine Frage zum Thema Verfügbarkeit der BV. Laut Gesetzestext gilt:
"[...]. Ist dies geschehen, muss sie im Betrieb öffentlich ausgelegt werden, so dass jeder Beschäftigter freien Zugang zu ihr hat."
Heißt dies, dass man ohne nachfragen Zugriff auf die BV haben muss oder gilt es auch als frei zugänglich wenn man jemanden anstupsen muss damit man diese bekommt?
Erstellt am 16.11.2021 um 14:38 Uhr von Dummerhund
@Catweazle
Hier geht es nicht nur um den freien Tag. Hier geht es auch darum das der AN mit der Sache überfallen wurde
Erstellt am 16.11.2021 um 15:06 Uhr von Relfe
@Sigmund:
jeder MA muss die BV jederzeit frei einsehen können.
Soweit der MA Zugang zu Intranet o.ä. hat kann das auf einem MA-Zugangsordner geschehen, für alle anderen MA sollen die im Betrieb aushängen oder ein bekannter Ablageort sein.
Frei zugänglich bedeutet gerade nicht, das man erst jemanden fragen muss, auch damit MA nicht "abgeschreckt" werden, weil sie Nachteile befürchten wenn sie BVs sehen wollen um ihre Rechte zu prüfen.