Hallöchen,
Ich habe eine Frage zu oben genannten Überschrift. Ich konnte so zu diesem Thema noch nichts aussagekräftiges finden.

Kurzer Kontext:
Wir haben einen freien Samstag pro Monat bei einer 5 Tage Woche. Diese Samstage müssen wir am besten mit unserer kompletten Urlaubsplanung für das nächste Jahr abgeben.
Der von "mir" festgelegte freie Tag der Woche ist der Dienstag.

Nun zu meinen Problem:
Mein geplanter Samstag für Oktober wäre der 23.10. Dieser wurde mir bereits im März 2021 bestätigt. Nun bin ich aber in der ersten Oktober Woche von Mittwoch bis Samstag krank geworden natürlich mit Krankschreibung.
Bis zum 15.10 stand der 23.10 noch auch noch so in meinem Arbeitsplan. Am Montag den 18.10 stand dann überraschenderweise Mittwoch als mein freier Tag. Darauf hin hab ich natürlich unsere Planung angerufen und gefragt wieso. Da bekam ich dann die Antwort, dass ein krankgeschriebener Samstag den geplanten Samstag nichtig macht. Da mir die Antwort etwas komisch vorkam, da ich bis dahin auch noch nie gewusst geschweige denn davon gehört habe, habe ich unseren BR kontaktiert, leider mit der selben Antwort.
Darf der Arbeitgeber, in meinem Falle die Mitarbeiter die unseren Plan schreiben ohne zu fragen bzw. ohne irgendwem irgendwie bescheid zu geben einfach meinen Arbeitsplan ändern?
Mit meinem Vorgesetzten hatte ich dann auch noch einen Plausch. Von ihm bekam ich dann die Aussage: Da man ja auch krank machen und gerade an einem Samstag, wird das so gehandhabt. Darauf hin war ich natürlich wütend und fragte ob ich jetzt auch meinen Krankenhausaufenthalt vorher schon planen müssen damit ich bloß nicht Samstag krank werde. "leider ja" war die Antwort.

Zusatzinformationen:
Wir müssen unseren freien Tag der Woche festlegen da sonst die Planung diesen willkürlich und immer auf Feiertage legt. Für Samstage gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. Meldet man sich nicht bekommt man auch nie einen.

Vielen Dank im vorraus! :)

MfG Siggi