Geplante Überstunden
Wie gehe ich als BR mit geplanten Überstunden um, wenn davon nichts im Arbeitsvertrag steht z.B bei alten BAT Verträgen? Welche Richtlinien müssen von seiten der GL eingehalten werden? Wo kann ich darüber nachlesen?
Community-Antworten (1)
12.04.2007 um 23:47 Uhr
Poseidon, was möchtest Du denn, was da im AV stehen soll?
Zu Überstunden gibt es kein Gesetz, das ArbZG gibt nur den höchstzulässigen Rahmen, der aber wiederum durch BV und Tarife erweitert werden kann.
Es gibt einige Urteile zum Umgang mit Mehrarbeit, bzw. Überstunden, aber um Dir da evtl. einen Tipp geben zu können, müsstest Du das Problem etwas einkreisen.
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