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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geplante Schichtarbeit

T
Tester
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns soll zukünftig eine Woche im Monat aufgrund hohes Arbeitsaufkommens im 2 Schichtmodell gearbeitet werden. Gelten die AN dann schon als Schichtarbeiter auch wenn es sich nur um eine Woche im Monat handelt?

Da kein TV besteht und in den Einzelverträgen auch nichts drin enthalten ist müssen wir dazu eine Regelung finden. Wir könnten doch dazu eine Betriebsvereinbarung machen oder ist uns das nicht erlaubt weil sowas für gewöhnlich in einem TV geregelt wird?

Danke für Eure Antworten

98501

Community-Antworten (1)

A
Angie

09.02.2011 um 13:04 Uhr

Hallo Tester, ihr seit hier nach § 87 Abs. 2 P 2 in der MB. Euer MBR gilt für die Einführung oder den Abbau von Schichtarbeit, für die Änderung, für die Aufstellung eines einzelnen Schichtplans sowie den Grundsätzen nach denen die ArbeitN den einzelnen Schichten zugeordnet werden.

LG Angie

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