Hallo zusammen,
bei uns soll zukünftig eine Woche im Monat aufgrund hohes Arbeitsaufkommens im 2 Schichtmodell gearbeitet werden. Gelten die AN dann schon als Schichtarbeiter auch wenn es sich nur um eine Woche im Monat handelt?

Da kein TV besteht und in den Einzelverträgen auch nichts drin enthalten ist müssen wir dazu eine Regelung finden. Wir könnten doch dazu eine Betriebsvereinbarung machen oder ist uns das nicht erlaubt weil sowas für gewöhnlich in einem TV geregelt wird?

Danke für Eure Antworten