Geplante Schichtarbeit
Hallo zusammen, bei uns soll zukünftig eine Woche im Monat aufgrund hohes Arbeitsaufkommens im 2 Schichtmodell gearbeitet werden. Gelten die AN dann schon als Schichtarbeiter auch wenn es sich nur um eine Woche im Monat handelt?
Da kein TV besteht und in den Einzelverträgen auch nichts drin enthalten ist müssen wir dazu eine Regelung finden. Wir könnten doch dazu eine Betriebsvereinbarung machen oder ist uns das nicht erlaubt weil sowas für gewöhnlich in einem TV geregelt wird?
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (1)
09.02.2011 um 13:04 Uhr
Hallo Tester, ihr seit hier nach § 87 Abs. 2 P 2 in der MB. Euer MBR gilt für die Einführung oder den Abbau von Schichtarbeit, für die Änderung, für die Aufstellung eines einzelnen Schichtplans sowie den Grundsätzen nach denen die ArbeitN den einzelnen Schichten zugeordnet werden.
LG Angie
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