Es existiert bei uns kein Tarifvertrag, wir sind nicht Gewerkschaftlich organisiert. Die einzelvertragliche Arbeitszeit liegt bei 40 Wochenstunden an 5 Tagen. Es handelt sich um Büroarbeit ohne Schichten (oder Ähnlichem). Überstunden werden derzeit in einem Konto gesammelt, aus dem der MA in Absprache mit dem Vorgesetzten abfeiern (Stundenweise / Tageweise) oder ausbezahlen lassen kann. Das Konto kann beliebig viele Stunden enthalten.

Die GL möchte gerne den Abschluss einer BV in denen ein Konto mit max. 200 Stunden und min. -200 Stunden eingeführt wird. Dieses Konto soll in der Verantwortung der GL liegen, und nur auf deren Anordnung gefüllt / abgebaut werden können. Die Konten sollen durch Anordnen von einer höheren Regelarbeitszeit (also z.B. 45 Stunde / Woche) gefüllt und durch Anordnen einer geringeren Arbeitszeit (z.B. 35 h/Woche) geleert werden. Das bisherige Gleitzeitkonto soll auf +20 / -20 Stunden reduziert werden und dient dazu Abweichungen von der angeordneten Wochenarbeitszeit aufzufangen. Wenn die Obere Grenze erreicht ist, sollen die Stunden verfallen. Die Änderung der Wöchentlichen Regelarbeitszeit darf für den ganzen Betrieb oder kleinere Gruppen (evtl. bis hin zu Einzelnen) erfolgen. Die Änderung kann einzelnen Tage oder mehrere Monate betragen.

Kann der BR zusammen mit der GL eine solche BV abschließen, oder wird die einzelvertragliche Zustimmung der MA benötigt?