Erstellt am 07.06.2007 um 14:01 Uhr von Frank B
Kann schon. Ein klassischer Fall von §87Abs.1 Ziff. 2,3 BetrVG.
Ich würde aber den Vorgesetzten keinen Freibrief ausschreiben!
Erstellt am 07.06.2007 um 14:31 Uhr von Dogan
Das könnte aber bedeuten, dass die Arbeitszeit für ein halbes Jahr oder länger auf 45 Stunden angehoben wird. Ist das wirklich nur eine Veränderung der Lage der Arbeitszeit? Auch unter "vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit" hätte ich etwas weniger drastische Regelungen verstanden. Viele MA die derzeit 40 Wochenstunden arbeiten (und nur freiwillig mehr) sehen einen großen Nachteil darin, wenn Ihnen plötzlich 45 angeordnet werden können.
Erstellt am 07.06.2007 um 14:46 Uhr von Sternburg
Deswegen meint ja Frank B auch, daß Ihr dem AG keinen Freibrief auf die alleinige Gewalt über die Änderung der Arbeitszeiten ausschreiben sollt.
Gebt den Mitarbeitern Eigenverantwortung, lasst Ihnen Freiheit, die Arbeitszeit (in Grenzen) selbst festzulegen.
Da könnt Ihr als BR bei der Ausarbeitung der BV ein ganzes Stück bewegen - je nach Einstellung des Arbeitgebers kann das aber auch ein ganzes Stück (Überzeugungs-)Arbeit sein.
Erstellt am 07.06.2007 um 18:33 Uhr von Konrad
@Dogan: wenn ich immer wieder lese" wir sind nicht Gewerkschaftlich organisiert" und GL möchte Zeitkorridore, mal wieder 45 std /woche für ein halbes Jahr bei Bürojob!! Nicht gewerkschaftlich organisiert sag ich selber schuld.
und "dieses Konto soll in der Verantwortung der GL liegen" wie bitte ???
Wenn im AV 40 Stunden steht, dann werde ich doch als BR doch nicht hergehen
und es noch schlechter machen. Bin ich Vertretet der GL oder der Belegschaft ?
Warum möchte GL dies, das ist immer zu hinterfragen ? Seit ihr extrem Saisonabhängig und verkauft Weihnachtsbäume ?
Die Bedenken der MA bei 45 stunden/W. sind mehr als berechtigt.
Ich würde es bleiben lassen da eine BV abzuschließen!
Erstellt am 07.06.2007 um 19:12 Uhr von Kölner
@Konrad
Zumal wieder über einen AV-Änderung reden...
...da ist der BR sowieso nicht mit beschäftigt!
Erstellt am 08.06.2007 um 06:45 Uhr von Frank B
@Kölner
Wenn aber die Arbeitsvertragliche Arbeitszeit bei 40h/Wo bleibt und der AG "nur eine vorübergehende Anhebung" der Arbeitszeit möchte, dann siehe oben. ;-)
Erstellt am 08.06.2007 um 08:54 Uhr von Kölner