Erlaubte Arbeitszeiten - Wieviel Stunden darf täglich max. gearbeitet werden ?
Wie viele Stunden darf der Arbeitgeber maximal am Tag verlangen oder was erlaubt hier der Gesetzgeber.
Aktueller Grund: Der Arbeitgeber fordert bei einem Arbeitsvertrag mit einer 37 Std. Woche diese Arbeitszeiten in Spitzenzeiten.
Was würde bei einer Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt in diesem Fall geschehen.
Community-Antworten (3)
25.08.2005 um 00:59 Uhr
Hallo Sabinchen,
es gilt gür nicht tarifgebundene Betriebe das Arbeitszeitgesetzt (ArbZG). In diesem wir genau beschrieben, in § 3, dass die wektägliche Arbeitszeit 8 Std. nicht überschreiten darf. Nun kommt es aber auch darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Spricht der AG von Werktagen, dann bedeutet dies 8 Std. von Mo.- Sa.! Spricht man von Arbeitstagen, dann im Regelfall von Mo. - Fr.! Unterscheid: Mo-Fr = 5 x 8 Std. = 40 Mo-Sa = 6 x 8 Std = 48
es gibt in diesem GTesetz auch noch sog. "Ausnahmen" also bitte nachlesen.
Wenn Tarifbindung besteht, dann gilt dieser und ich würde mich an die zuständige Gewerkschaft wenden.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen....
25.08.2005 um 09:09 Uhr
Hallo Sabinchen, Hallo Stern,
Stern ich muss dich leider korrigieren, den im Arbeitszeitgesetz unter § 3 steht zwar drin das die Werktägliche Arbeitszeit nicht 8 Stunden überschritten werden dürfen, sie kann aber bis uf 10 Stunden verlängert wenn innerhalb von 6 Monaten die werktägliche Arbeitszeit im durschnitt die 8 Stunden nicht überschreiten. Es ist dabei zu beschten das sich dadurch die Pausenzeit um 15 Minuten verlängert. Da ihr eine 37 Stunden Woche habt solltet ihr drauf achten das ihr die Mehrstunden mit prozenten bezahlt bekommt, wievile das sind müsstet ihr aus euerm Tarifvertrag entnehmen.
Gruß
25.08.2005 um 12:01 Uhr
@Stern
Das Arbeitszeitgesetz gilt genauso auch für "tarifgebundene" Betriebe.
Allerdings räumen manche Gesetze ein, das tariflich davon abgewichen werden kann.
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