Erstellt am 24.08.2005 um 22:59 Uhr von Stern
Hallo Sabinchen,
es gilt gür nicht tarifgebundene Betriebe das Arbeitszeitgesetzt (ArbZG).
In diesem wir genau beschrieben, in § 3, dass die wektägliche Arbeitszeit 8 Std. nicht überschreiten darf.
Nun kommt es aber auch darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Spricht der AG von Werktagen, dann bedeutet dies 8 Std. von Mo.- Sa.!
Spricht man von Arbeitstagen, dann im Regelfall von Mo. - Fr.!
Unterscheid:
Mo-Fr = 5 x 8 Std. = 40
Mo-Sa = 6 x 8 Std = 48
es gibt in diesem GTesetz auch noch sog. "Ausnahmen" also bitte nachlesen.
Wenn Tarifbindung besteht, dann gilt dieser und ich würde mich an die zuständige Gewerkschaft wenden.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen....
Erstellt am 25.08.2005 um 07:09 Uhr von Michael
Hallo Sabinchen, Hallo Stern,
Stern ich muss dich leider korrigieren, den im Arbeitszeitgesetz unter § 3 steht zwar drin das die Werktägliche Arbeitszeit nicht 8 Stunden überschritten werden dürfen, sie kann aber bis uf 10 Stunden verlängert wenn innerhalb von 6 Monaten die werktägliche Arbeitszeit im durschnitt die 8 Stunden nicht überschreiten. Es ist dabei zu beschten das sich dadurch die Pausenzeit um 15 Minuten verlängert. Da ihr eine 37 Stunden Woche habt solltet ihr drauf achten das ihr die Mehrstunden mit prozenten bezahlt bekommt, wievile das sind müsstet ihr aus euerm Tarifvertrag entnehmen.
Gruß
Erstellt am 25.08.2005 um 10:01 Uhr von Rollie
@Stern
Das Arbeitszeitgesetz gilt genauso auch für "tarifgebundene" Betriebe.
Allerdings räumen manche Gesetze ein, das tariflich davon abgewichen werden kann.