Erstellt am 17.07.2006 um 11:31 Uhr von RolfH
Hallo Paul,
das hängt in erster Linie von Eurem Tarifvertrag ab, ob es da eine Öffnungsklausel gibt. Per BV kannst Du es als BR grundsätzlich nicht alleine machen. Hierzu bedarf es einer Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft.
Erstellt am 17.07.2006 um 11:37 Uhr von Paul
Hallo RolfH
wir sind nicht Tarif gebunden, und die GL weigert sich einen Tarif bzw. Haustarfvertrag ab zuschliessen.
Erstellt am 17.07.2006 um 12:28 Uhr von Rollie
Nein, der §77 (3) hat nach wie vor Gültigkeit. M.E. ist der BR hier draußen. Der AG kann das Hochsetzen daher wohl nur mittels Änderungskündigung durchsetzen.