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Wöchentliche Arbeitszeit 41,25 Stunden

B
BRIndu
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 41,25 Stunden. Somit 8,25 Stunden täglich. Laut dem Gesetz sind 8 Stunden täglich das Maximum und können auch nur auf befristete Zeit überschritten werden. (6 Monate)

Jedoch gilt diese Regelung bei uns bereits seit einigen Jahren und wurde auch so in den Arbeitsverträgen festgehalten.

Steht das Gesetz nicht über dem Arbeitsvertrag und sind diese 8,25 Stunden täglich somit nicht unzulässig?

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Community-Antworten (7)

B
Bürokrat

28.10.2014 um 11:13 Uhr

Nein, das Arbeitszeitgesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche mit sechs Tagen à acht Stunden aus... Man mag es heute kaum glauben, aber der Samstag war einmal ein normaler Werktag. Ich bin Samstags sogar noch zur Schule gegangen. Kann sich heute auch kaum noch ein Schüler vorstellen.

P
paula

28.10.2014 um 12:39 Uhr

der Gesetzgeber geht zwanglos von einer 48 Std-Woche aus. Da ist bei Euren 5 Tagen also noch Luft

M
Matze

28.10.2014 um 14:27 Uhr

Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere an eine Plakataktion des DGB der alten Bundesrepublik: "Samstags gehört Vati mir". Die 5-Tage-Woche war eine Errungenschaft der Gewerkschaften in den 50er Jahren. Im Gesetz hatte dieser Erfolg nie Einzug gehalten... In Österreich hingegen ist die 5-Tage-Woche (40-Std.Woche) gesetzlich geregelt!

N
nicoline

28.10.2014 um 18:09 Uhr

Man mag es heute kaum glauben, aber der Samstag war einmal ein normaler Werktag. Bislang ist er es auch heute noch!

B
Bürokrat

28.10.2014 um 18:46 Uhr

Ich wusste, dass das irgendjemand schreiben wird... Ja, natürlich, der Samstag ist und bleibt ein Werktag. Aber eben längst kein "normaler" mehr. Die Mehrheit der Arbeitnehmer hat Samstags frei. Schließlich bleiben Samstags die meisten Büros, die meisten Behörden, die Schulen, Universitäten, Arztpraxen, Kanzleien und auch zahlreiche Produktionsbetriebe geschlossen.

H
Hoppel

28.10.2014 um 21:37 Uhr

@ Bürokrat

Es ist korrekt, dass die Mehrheit aller AN nicht am Wochenende arbeiten muss ...

"Immer häufiger wurde nicht nur unter der Woche, sondern auch am Wochenende gearbeitet. Der Anteil der Erwerbstätigen, die samstags arbeiten, stieg von 21,9 % (1993) auf 26,2 % (2012). Der Anteil der Sonntagsarbeiter und -arbeiterinnen stieg von 10,7 % auf 14,2 %. Dazu hat vermutlich auch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beigetragen."

Quelle: Destatis

ABER ... diese Erkenntnis trägt überhaupt nichts zur Fragestellung bei.

Die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden und da ist der Samstag nunmal einzubeziehen.

Der AG darf seine AN z.B. Mo-Fr tagtäglich 9,6 Stunden beschäftigen, ohne mit dem ArbZG in Konflikt zu geraten!

B
Bürokrat

29.10.2014 um 07:31 Uhr

"ABER ... diese Erkenntnis trägt überhaupt nichts zur Fragestellung bei." Ich versteh' jetzt irgendwie das Problem nicht. Ich habe als erster auf die Frage geantwortet. Mit genau drei Sätzen in drei Zeilen. In dem ersten Satz stand bereits die vollständige Antwort auf die Frage. Jeder weitere Satz von mir und jede weitere Antwort der anderen waren - streng genommen - überflüssig. Es erschien mir in dem Zusammenhang lediglich irgendwie erwähnenswert, wie sehr sich die Bedeutung des Samstags in der Arbeitswelt von heute gewandelt hat. In Zukunft antworte ich am besten nur noch mit einem einzigen Satz!

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