Erstellt am 28.10.2014 um 10:13 Uhr von Bürokrat
Nein, das Arbeitszeitgesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche mit sechs Tagen à acht Stunden aus...
Man mag es heute kaum glauben, aber der Samstag war einmal ein normaler Werktag. Ich bin Samstags sogar noch zur Schule gegangen. Kann sich heute auch kaum noch ein Schüler vorstellen.
Erstellt am 28.10.2014 um 11:39 Uhr von paula
der Gesetzgeber geht zwanglos von einer 48 Std-Woche aus. Da ist bei Euren 5 Tagen also noch Luft
Erstellt am 28.10.2014 um 13:27 Uhr von Matze
Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere an eine Plakataktion des DGB der alten Bundesrepublik: "Samstags gehört Vati mir". Die 5-Tage-Woche war eine Errungenschaft der Gewerkschaften in den 50er Jahren. Im Gesetz hatte dieser Erfolg nie Einzug gehalten... In Österreich hingegen ist die 5-Tage-Woche (40-Std.Woche) gesetzlich geregelt!
Erstellt am 28.10.2014 um 17:09 Uhr von nicoline
*Man mag es heute kaum glauben, aber der Samstag war einmal ein normaler Werktag.*
Bislang ist er es auch heute noch!
Erstellt am 28.10.2014 um 17:46 Uhr von Bürokrat
Ich wusste, dass das irgendjemand schreiben wird...
Ja, natürlich, der Samstag ist und bleibt ein Werktag. Aber eben längst kein "normaler" mehr. Die Mehrheit der Arbeitnehmer hat Samstags frei. Schließlich bleiben Samstags die meisten Büros, die meisten Behörden, die Schulen, Universitäten, Arztpraxen, Kanzleien und auch zahlreiche Produktionsbetriebe geschlossen.
Erstellt am 28.10.2014 um 20:37 Uhr von Hoppel
@ Bürokrat
Es ist korrekt, dass die Mehrheit aller AN nicht am Wochenende arbeiten muss ...
"Immer häufiger wurde nicht nur unter der Woche, sondern auch am Wochenende gearbeitet. Der Anteil der Erwerbstätigen, die samstags arbeiten, stieg von 21,9 % (1993) auf 26,2 % (2012). Der Anteil der Sonntagsarbeiter und -arbeiterinnen stieg von 10,7 % auf 14,2 %. Dazu hat vermutlich auch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beigetragen."
Quelle: Destatis
ABER ... diese Erkenntnis trägt überhaupt nichts zur Fragestellung bei.
Die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden und da ist der Samstag nunmal einzubeziehen.
Der AG darf seine AN z.B. Mo-Fr tagtäglich 9,6 Stunden beschäftigen, ohne mit dem ArbZG in Konflikt zu geraten!
Erstellt am 29.10.2014 um 06:31 Uhr von Bürokrat
"ABER ... diese Erkenntnis trägt überhaupt nichts zur Fragestellung bei."
Ich versteh' jetzt irgendwie das Problem nicht.
Ich habe als erster auf die Frage geantwortet. Mit genau drei Sätzen in drei Zeilen. In dem ersten Satz stand bereits die vollständige Antwort auf die Frage. Jeder weitere Satz von mir und jede weitere Antwort der anderen waren - streng genommen - überflüssig. Es erschien mir in dem Zusammenhang lediglich irgendwie erwähnenswert, wie sehr sich die Bedeutung des Samstags in der Arbeitswelt von heute gewandelt hat.
In Zukunft antworte ich am besten nur noch mit einem einzigen Satz!