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Infoveranstaltung des BR wird vom Lohn abgezogen?

O
otto1010
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR hat, in einem Flugblatt und auch persönlich, zu einer Infoveranstaltung, innerhalb des Werktores und innerhalb der Arbeitszeit, aufgerufen. Die Infoveranstaltung, die ca. 15 min. dauerte, wurde von ca. 50% der Kollegen besucht.

Jetzt zieht die Firma uns eine 1/4-Stunde vom Gehalt ab. Ist dies rechtens bzw. mit dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbar ?

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Community-Antworten (3)

A
Angi1

21.02.2008 um 13:08 Uhr

Hallo Otto1010,

schau dir mal § 44 Abs. 2 BetrVG an. Wenn dies keine offizielle Betriebsversammlung war, also der Arbeitgeber nicht eingeladen oder zumindest informiert wurde, hat er wohl Recht.

MfG Angi1

M
Mona-Lisa

21.02.2008 um 13:09 Uhr

@otto, solche Infoveranstaltungen nennt das BetrVG - Betriebsversammlung und die sind rechtlich abgesichert, aber keinesfalls das, was ihr gemacht habt! Seid froh, dass euer AG "nur" den Lohn dafür abgezogen und nicht noch Abmahnungen hinterher geworfen hat!

P
pirat

21.02.2008 um 13:13 Uhr

@otto1010

Infoveranstaltung was soll das für eine sein? Nur Betriebsversammlungen/Teilversammlungen... sind vom AG während der Arbeitszeit auch zu vergüten! (§ 43 BetrVG) nur so geht das...

AN sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen....ergo...

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