Erstellt am 21.02.2008 um 12:08 Uhr von Angi1
Hallo Otto1010,
schau dir mal § 44 Abs. 2 BetrVG an.
Wenn dies keine offizielle Betriebsversammlung war, also der Arbeitgeber nicht eingeladen oder zumindest informiert wurde, hat er wohl Recht.
MfG
Angi1
Erstellt am 21.02.2008 um 12:09 Uhr von Mona-Lisa
@otto,
solche Infoveranstaltungen nennt das BetrVG - Betriebsversammlung und die sind rechtlich abgesichert, aber keinesfalls das, was ihr gemacht habt!
Seid froh, dass euer AG "nur" den Lohn dafür abgezogen und nicht noch Abmahnungen hinterher geworfen hat!
Erstellt am 21.02.2008 um 12:13 Uhr von pirat
@otto1010
*Infoveranstaltung* was soll das für eine sein?
Nur Betriebsversammlungen/Teilversammlungen... sind vom AG während der Arbeitszeit auch zu vergüten! (§ 43 BetrVG) nur so geht das...
AN sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen....ergo...