Erstellt am 17.04.2008 um 18:49 Uhr von Efaienaerbeer
Ob der Tarif statisch oder dynamisch ist, hängt auch von den Arbeitsverträgen ab. Hatte jemand eine dynamische Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag, dann ist diese durch den Betriebsübergang nicht statisch geworden, sondern dynamisch geblieben! Die Regelung in § 612a BGB betrifft nur die Tarifgeltung aufgrund beiderseitiger Tarifbindung ohne ausdrückliche dynamische Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag. - Also erstmal das prüfen. Aber: Das ist Individaulrecht. Das muss im Zweifel jder Kollege selbst einklage, da kann der BR nicht in Stellvertretung etwas einklagen.
Ansonsten: Wenn ihr keine dynamische Verweisungsklauseln in den Arbeitsverträgen habt und der Tarifvertrag nicht aufgrund beidseitiger Tarifgeltung Anwendung findet, dann können weder der AN, noch der BR (Der schon garnicht, da es Individualrecht ist) die Dynamik per Klage erreichen. Dann gibt bes nur eine Möglichkeit zur Tarifgeltung zu kommen: Massenhaft rein in die Gewerkschaft und Streik androhen, damit der Arbeitgeber in den Arbeitgeberverband eintritt oder mit eurer Gewerkschaft einen Haustarifvertrag schließt.
Erstellt am 17.04.2008 um 20:28 Uhr von Lotte
Efawieauchimmer, HX
Der TVöD ist nicht automatisch der NachfolgeTV des BAT. AV, die auf den BAT verweisen und z.B. die Klausel: "in der jeweils gültigen Fassung" beinhalten, bleiben von Lohnerhöhungen ausgeschlossen.
Natürlich kann jeder MA individuell eine Lohnerhöhung verlangen. Aber der von Efawieauchimmer aufgezeigte Weg dürfte auf Dauer effektiver für alle sein.