Erstellt am 08.07.2006 um 18:15 Uhr von Fayence
Schilla63,
eine Versetzung muss doch nicht mit z.B. einer Beförderung einhergehen. Daher verstehe ich die Frage so nicht ganz. Frage bitte konkretisieren!
Erstellt am 08.07.2006 um 20:51 Uhr von spartacus
Ich habe das so verstanden das der AG durch die Versetzung geneigt ist Abzugruppieren.Das möchte er mit Zustimmung des Br. Hab ich das richtig verstanden?