Erstellt am 05.09.2013 um 13:51 Uhr von Watschenbaum
erstmal würde ich klären, wie ein Azubi überhaupt zu den Minusstunden kam, auch unter Beachtung des § 19 BBiG,
er ist ja schließlich kein normaler Arbeitnehmer...........
grundsätzlich fndet er ganz einfach und kostenlos heraus, ob das zulässig ist, indem er bei der zuständigen Rechtsantragstelle Lohnklage einreicht und die Güteverhandlung abwartet
Erstellt am 05.09.2013 um 14:21 Uhr von Charlys
Habt ihr Gleitzeit und BV dazu und was ist dort zundem Pkt. Minusstunden beim Ausscheiden geregelt?
Erstellt am 05.09.2013 um 14:54 Uhr von Hartmut
Für den Abzug muss es irgend eine rechtliche Grundlage geben, sei es der Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag (meistens!), ein Tarifvertrag oder ein Gesetz. Anders gesagt, "vom Himmel fallen" darf der Abzug nicht.
Was steht denn dazu im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag des Kollegen?
Erstellt am 05.09.2013 um 14:58 Uhr von Charlys
Wichtig ggf auch, sind Minusstunden entstanden durch Annahmeverzug des AG
Erstellt am 05.09.2013 um 15:31 Uhr von gironimo
Der Schnitt hätte eigentlich am 31.5./01.06. gemacht werden müssen. So gesehen würde ich auch mit dem AG darüber diskutieren, wie es denn zu den Minuszeiten des Azubi kam.
Gibt es denn überhaupt eine Stellungnahme des AG dazu oder hat dieser einfach automatisch den Abzug bezogen auf die Gleitzeitvereinbarung durchgeführt ohne sich näher mit dem Thema zu befassen?