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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Benachteiligung interner Bewerber

N
Neugier
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle miteinander,

es geht um eine mögliche Benachteiligung eines internen Bewerbers auf eine ausgeschriebene Stelle. Es scheint so, als ob unser AG sich auf die fachliche Eignung / Qualifikation zurückzieht und bei nahezu jeder Neueinstellung dieses Argument bringt, um interne Bewerber aus dem Rennen zu kegeln. Ist die Angabe von mangelnder Berufserfahrung ein ausreichender Ablehnungsgrund des internen Bewerbers? Berufserfahrung kann er ja nur bekommen, wenn er den Job macht. Im Übrigen hat der Interne privat ein passendes Studium erfolgreich absolviert, was die theoretische Qualifikation als Ablehnungsgrund ausschließt und nun aus unserer Sicht eben die mangelnde Berufserfahrung herhalten muss. Danke für Eure Ansichten hierzu. Gruß, Neugier

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Community-Antworten (5)

WH
Wendel H.

23.05.2007 um 15:46 Uhr

Habt ihr denn Auswahlrichtlinien oder eine Vereinbarung zur internen Ausschreibung?

Wie kommst Du sonst darauf, dass ein interner Bewerber bevorzugt werden muß?

G
Grinsi

23.05.2007 um 21:29 Uhr

Mein Lieblingssatz zu "möglichen Benachteiligungen":

Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil!

N
Neugier

24.05.2007 um 11:06 Uhr

Hallo,

aus §99 geht doch hervor, dass bei einer Einstellung darauf zu achten ist, dass einem bereits beschäftigten Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen. Deshalb achten wir besonders darauf, dass interne Bewerber bevorzugt behandelt werden. Natürlich klappt das nicht auf Teufel komm raus und an dem Satz von Grinsi ist schon was Wahres dran, aber wie kann man es schaffen, dass sich der AG eben nicht offensichtlich auf dem Argument der fehlenden Qualifikation bzw. in diesem Fall mangelnde Berufserfahrung ausruht? Seht ihr das nicht als vorgeschobenen Grund, um unliebsame interne Bewerber aus dem Rennen zu kegeln?

S
Spartacus

24.05.2007 um 14:38 Uhr

Moin,

du hast Recht, auch bei uns versucht der AG machmal mit solchen Argumenten interne Bewerber nicht zu nehmen. kommt immer darauf an ob der" Interne" positiv oder negativ "aufgefallen ist. Wir können aber meistens belegen das andere Mitarbeiter auch nicht die erforderliche Qualifikation mitgebracht haben und trotzdem gute Arbeit leisten ! Manchmal hilft es.

G
Grinsi

24.05.2007 um 14:39 Uhr

@ Neugier

für einen internen Bewerber bedeutet es fast immer : Neue Aufgaben, neue Anforderungen also auch : Fehlende Qualifikation, fehlende (aber mögliche) Fortbildungen usw. Der externe Bewerber wird häufig schon in dem geforderten Fachthema gearbeitet haben, die entspre-chenden Qualifikationen haben oder zu mindest über einschlägige Berufserfahrung verfügen. Das bedeutet: schlecht für den internen Bewerber, aber auch schlecht für den BR, denn da fehlen oft die Handlungsmöglichkeiten.

Wir haben daher mit unserem AG vereinbart, sämtliche zu besetzenden Stellen zuerst (!) intern Auszuschreiben. Erst wenn kein geeigneter interner Bewerber gefunden wird (inkl. Prü-fung von Qualifikationsmöglichkeiten) wird extern ausgeschrieben.

Zugegeben: das ganze Verfahren dauert, gerade wenn es um gesuchte "Spezialisten" geht, natürlich länger, aber welcher AG weiß schon wer von seinen MA welche Qualifikationen hat?

M f G

Grinsi

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