Hallo alle miteinander,

es geht um eine mögliche Benachteiligung eines internen Bewerbers auf eine ausgeschriebene Stelle. Es scheint so, als ob unser AG sich auf die fachliche Eignung / Qualifikation zurückzieht und bei nahezu jeder Neueinstellung dieses Argument bringt, um interne Bewerber aus dem Rennen zu kegeln. Ist die Angabe von mangelnder Berufserfahrung ein ausreichender Ablehnungsgrund des internen Bewerbers? Berufserfahrung kann er ja nur bekommen, wenn er den Job macht. Im Übrigen hat der Interne privat ein passendes Studium erfolgreich absolviert, was die theoretische Qualifikation als Ablehnungsgrund ausschließt und nun aus unserer Sicht eben die mangelnde Berufserfahrung herhalten muss. Danke für Eure Ansichten hierzu. Gruß, Neugier