Erstellt am 22.05.2007 um 13:34 Uhr von Konrad
Ist hier „Schulstunde“ oder was ? Etwas konkreter bitte.
Wie kann man gegen eine Abschaffung der betrieblichen Übung sein, wenn man den Begriff nicht kennt!
Erstellt am 22.05.2007 um 13:39 Uhr von SSGG
def,
wer will das denn wissen?
Was soll denn geändert werden zu Lasten der bisher begünstigten Arbeitnehmer?
Welches Angebot seitens des AG gibt es für die AN?
Irgendwie erinnern mich die letzten Fragestellungen an den Kasernenhofton meines AG....
Erstellt am 22.05.2007 um 14:00 Uhr von waschbär
def,
Betriebliche Übung ..... ist ....
Eine regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, aus dem der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung auf Dauer gewährt werden, kann einen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer auf diese Leistung begründen (BAG, 16.04.1997, 10 AZR 705/96).
Der Arbeitnehmer nimmt die Leistung stillschweigend oder konkludent an, wodurch ein vertraglicher Anspruch auf die Leistung entsteht.
Dies ist allerdings ausgeschlossen, wenn für vertragliche Nebenabreden ein Schriftformerfordernis besteht, z.B. durch Tarifvertrag. Ist die Formvorschrift vertraglich festgelegt, entsteht im Zweifel keine anspruchsbegründende Betriebsübung. Die Berufung auf den Formzwang kann aber gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (vgl. MünchArbR, Richardi § 13 Rn. 26, 2. Auflage).
Erstellt am 22.05.2007 um 14:02 Uhr von waschbär
und wie werde ich sie wieder los ???
Beendigung einer betrieblichen Übung
Ist die betriebliche Übung Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden, so kann sie durch den Arbeitgeber nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer oder durch eine Änderungskündigung beseitigt werden.
Erklärt der Arbeitgeber eine „entgegenstehende“ Betriebsübung und widersprechen die Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren nicht, so entsteht eine neue abgeänderte, evtl. modifizierte betriebliche Übung, z.B. eine bisher gewährte Leistung solle nur noch freiwillig erfolgen (BAG, 26.03.1997, 10 AZR 612/96 sowie BAG 04.05.1999 AP Nr. 55 zu § 242 BGB, Betriebliche Übung).
Erstellt am 22.05.2007 um 14:05 Uhr von Ausbilder Schmidt (Waschbär )
Gefreiter SSGG ,
Achtung ! Still Gestanden ! Richt euch !
Rüht euch !
Frage. Was ist eine Negative Betriebliche Übung ?
Gefreiter SSGG Vorgetretten !
Danke ohne Achtung Weggetretten !
Erstellt am 22.05.2007 um 14:22 Uhr von SSGG
Waschbär Schmidt,
das hätte ich auch gern vom fragenden def erfahren, ob die eine betriebliche Übung durch eine andere betriebliche Übung untergehen soll und ob keine andere Rechtsgrundlage relevant ist...und somit gegenläufig wäre.
Erstellt am 22.05.2007 um 14:26 Uhr von waschbär
SSGG,
ich weis schon warum ich dich fragte und nicht "def"...
Hast Du schon die Lustige "Software" von ein Paar Fred weiter getestet ? Da geht es um das aus rechnen von Mehrstunden. Lustig ! sag ich dir :-)) Ich überlege ob ich nicht auch einen kleinen Rechner baue ... mir fehlt noch das Thema ...
Erstellt am 22.05.2007 um 14:52 Uhr von SSGG
waschbär,
was hälste davon....
Thema Programmierung von Software:
Profiling und Sozialisation eines AG...
Erstellt am 22.05.2007 um 15:02 Uhr von waschbär
SSGG,
Ich Programiere doch keine "Kriegsspiele"
und die "Sims" gibt es ja schon obohl so als add on ?? wer weis .
Ich höre grade von "Ramstein" America ist wunderbar .... Coka Cola Wonderbra...
Lustig musst gleich einen deinen Heini denken .-)