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Betriebliche Übung - Was ist darunter zu verstehen?

D
def
Nov 2016 bearbeitet

Was ist eine betriebliche Übung ? Was kann ich darunter verstehen? Wie kann ich gegen eine Abschaffung einer betrieblichen Übung vorgehen?

3.51809

Community-Antworten (9)

K
Konrad

22.05.2007 um 15:34 Uhr

Ist hier „Schulstunde“ oder was ? Etwas konkreter bitte. Wie kann man gegen eine Abschaffung der betrieblichen Übung sein, wenn man den Begriff nicht kennt!

S
SSGG

22.05.2007 um 15:39 Uhr

def, wer will das denn wissen?

Was soll denn geändert werden zu Lasten der bisher begünstigten Arbeitnehmer? Welches Angebot seitens des AG gibt es für die AN?

Irgendwie erinnern mich die letzten Fragestellungen an den Kasernenhofton meines AG....

W
Waschbär

22.05.2007 um 16:00 Uhr

def, Betriebliche Übung ..... ist .... Eine regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, aus dem der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung auf Dauer gewährt werden, kann einen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer auf diese Leistung begründen (BAG, 16.04.1997, 10 AZR 705/96).

Der Arbeitnehmer nimmt die Leistung stillschweigend oder konkludent an, wodurch ein vertraglicher Anspruch auf die Leistung entsteht.

Dies ist allerdings ausgeschlossen, wenn für vertragliche Nebenabreden ein Schriftformerfordernis besteht, z.B. durch Tarifvertrag. Ist die Formvorschrift vertraglich festgelegt, entsteht im Zweifel keine anspruchsbegründende Betriebsübung. Die Berufung auf den Formzwang kann aber gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (vgl. MünchArbR, Richardi § 13 Rn. 26, 2. Auflage).

W
Waschbär

22.05.2007 um 16:02 Uhr

und wie werde ich sie wieder los ???

Beendigung einer betrieblichen Übung Ist die betriebliche Übung Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden, so kann sie durch den Arbeitgeber nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer oder durch eine Änderungskündigung beseitigt werden.

Erklärt der Arbeitgeber eine „entgegenstehende“ Betriebsübung und widersprechen die Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren nicht, so entsteht eine neue abgeänderte, evtl. modifizierte betriebliche Übung, z.B. eine bisher gewährte Leistung solle nur noch freiwillig erfolgen (BAG, 26.03.1997, 10 AZR 612/96 sowie BAG 04.05.1999 AP Nr. 55 zu § 242 BGB, Betriebliche Übung).

AS()
Ausbilder Schmidt (Waschbär )

22.05.2007 um 16:05 Uhr

Gefreiter SSGG ,

Achtung ! Still Gestanden ! Richt euch !

Rüht euch !

Frage. Was ist eine Negative Betriebliche Übung ? Gefreiter SSGG Vorgetretten !

Danke ohne Achtung Weggetretten !

S
SSGG

22.05.2007 um 16:22 Uhr

Waschbär Schmidt, das hätte ich auch gern vom fragenden def erfahren, ob die eine betriebliche Übung durch eine andere betriebliche Übung untergehen soll und ob keine andere Rechtsgrundlage relevant ist...und somit gegenläufig wäre.

W
Waschbär

22.05.2007 um 16:26 Uhr

SSGG,

ich weis schon warum ich dich fragte und nicht "def"...

Hast Du schon die Lustige "Software" von ein Paar Fred weiter getestet ? Da geht es um das aus rechnen von Mehrstunden. Lustig ! sag ich dir :-)) Ich überlege ob ich nicht auch einen kleinen Rechner baue ... mir fehlt noch das Thema ...

S
SSGG

22.05.2007 um 16:52 Uhr

waschbär, was hälste davon....

Thema Programmierung von Software: Profiling und Sozialisation eines AG...

W
Waschbär

22.05.2007 um 17:02 Uhr

SSGG,

Ich Programiere doch keine "Kriegsspiele" und die "Sims" gibt es ja schon obohl so als add on ?? wer weis .

Ich höre grade von "Ramstein" America ist wunderbar .... Coka Cola Wonderbra...

Lustig musst gleich einen deinen Heini denken .-)

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