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Arbeitsvertrag - wie ist das mit der betrieblichen Übung bei Arbeitsverträgen?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen,

folgendes problem: wir haben einige 400 € kräfte, die in ihrem vertrag zwei feststehende arbeitstage haben. sie arbeiten aber schon lange an anderen tagen als im vertrag festgeschrieben. nun will die gl diese verträge in teilzeit umwandeln. das wollen einige der kollegen nicht, da sie dadurch schlechter stehen. nun plant die gl diese leute genau auf die tage, die in den verträgen stehn, obwohl sie genau wissen, daß einige kollegen dort mitlerweile nicht mehr arbeiten können und das auch seit zwei jahren schon nicht mehr tun. das ist natürlich absicht, um diese kollegen auf ihren vertrag festzunagerln, den sie nicht erfüllen können. was tun? haben wir hier irgendeine gesetzliche handhabe, ist es z.b. eine betriebliche übung?

bitte alles anbieten :)

gruß, packer

3.61803

Community-Antworten (3)

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Akira

13.01.2006 um 00:32 Uhr

Hallo Packer In wie weit stehen diese MA denn schlechter. Gibt es da nicht etwas wie ein Gewohnheitsrecht ? Diese MA arbeiten doch schon wie Du schreibst, seit über zwei Jahren in anderen Bereichen, zu anderen Zeiten. war das deren Wunsch???? Nein! ein Wunsch des GL oder? Diesen Fall gab es bei uns auch, da hat unser GL eine Änderungskündigung aus gesprochen,nur einmal. Danach konnten wir Ihn überzeugen, das ein Gespräch mit den MA weit aus mehr Früchte trägt. Gehe doch mal auf die Seite von ra.kotz www.ra-kotz.de Wirst bestimmt fündig. Gebe bei Suchen. BAG ein, koche Dir nen Kaffee und vergiss die Fluppen nicht.

P
packer

13.01.2006 um 16:43 Uhr

das große problem ist, das in den altverträgen ein höhererer stundenlohn ist, die teilzeit weniger stundenlohn bringt und auch versteuert werden muß. da haben einige halt schlechtere karten. und es war der wunsch der ma andere tage zu wählen, da die altvertraglichen tage seit längerer zeit nicht mehr passen. die gl will auf biegen und brechen diese kollegen in ein teilzeitvertrag bringen, koste es was es wolle. d.h. sie wird den kolleginnen vertragsbruch anhängen, weil sie extra auf die altvertraglichen tage geplant werden, die aber seit langen schon obsolet sind und nicht mehr eingehalten werden können... da is nix mit reden... leider... und auf die seite komme ich nicht, was ist das für eine? ich hab n siteblocker, den ich freischalten müßte. will da keine überraschungen erleben :) gruß, packer

A
Akira

13.01.2006 um 23:58 Uhr

Hallo Packer Du Bangböx, Das sind zwei Rechtsanwälte,Vater u. Sohn. Vater ist RA Hans.Jürgen seit 1983 Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit tätig, Oberlandesgericht Hamm zugelassen. Der Sohn 2003 zugelassen Land u. Amtsgericht Siegen. also nochmal: www.ra-kotz.de/index.htm oder Http:www.ra-kotz.de/rauchen2htm dieser Link müsste Dir etwas sagen: Habe ihn gut brauchen können, bei Rauchpausen stempeln und hier entdeckt. na ich gebe ja zu ra-kotz klingt sonderbar, aber was kann er dafür das die Eltern so heissen.

Nochmal: koch Dir nen Kaffee und vergiss die Fluppen nicht. Da gibt es viel zu wühlen,

Gruss Akira ;-)

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