Hallo, ich bin neuer BRV in einem komplett neuen BR, bestehend aus drei Mitgliedern, wir haben also leider keinerlei "Alteingesessene".
Vor ca 10 Monaten hat in unserer Firma ein Betriebsübergang stattgefunden. Nun gab es im alten Betrieb der übergegangenen MA die Regelung durch betriebliche Übung, dass jeder MA für das Oktoberfest Bier- und Hendlmarken bekommen hat, die vom AG gezahlt wurden. In unserem Betrieb nun ist die Vergabe dieser Marken an einen gemeinschaftlichen Besuch des Oktoberfestes gebunden, wer also nicht mit der Firma geht, bekommt keine Marken, hat auch noch nie Probleme bereitet und ist von allen akzeptiert worden, zumal es ja auch eine freiwillige Leistung des AG ist.
Nun möchten die übergegangenen MA aber wie in ihrer alten Firma diese Marken auch haben, wenn sie nicht gemeinsam mit der Firma gehen, sich also quasi ihren privaten Oktoberfestbesuch vom AG finanzieren lassen.
Hat der neue AG (also wir) diesen Anspruch der übergegangenen MA aus betrieblicher Übung des alten AG mit übernommen? Meine persönliche Meinung ist nein, aber wie ist das rechtlich?
Bereits jetzt vielen Dank für Eure Hilfe!