Hallo Kolleginnen und Kollegen

Wer hat Erfahrungen im Bereich "Qualitätsmanagement"? und Einbindung des Betriebsrates.
Ich frage mich an welchen Stellen und wie stark die Einbindung aussieht.
ZB: Was passiert mit den Auditunterlagen? Greift hier das Mitbestimmungsrecht "Beurteilung von Angestellten" oder hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun?
und
Können Ziele die in Zielvereinbarungsgesprächen mit dem Vorgesetzten verabredet worden sind, zum Prüfgegenstand in einem internen Audit werden?
Kann es sein, dass der Vorgesetzte die Themen des internen Audits vorschlägt?
Kann es sein, dass höhere Angestellte nur von einem! erlesenen Befrager auditiert werden, während alle anderen von 2 Angestellten auditiert werden
Gibt es da irgendwelche verbindlichen Regeln?
Bei uns ist ein Leitender Angestellter sogar QM Beauftragter...ungünstig..aber kann man auch was dagegen tun?
LG Petra