Erstellt am 16.05.2007 um 17:00 Uhr von betriebsratten
Hab noch zusätzliche Fragen an die Runde:
Inwieweit sind Zielvereinbarungen Informations- und/oder Mitbestimmungspflichtig?
Und wie ist das bei den Befragungen der Kundenzufriedenheit, die zwar idealerweise anonymisiert vorgenommen wird, aber z.B. bei der Zuordnung eines festen Aussendienstlers eine Verhaltens und Leistungskontrolle möglich wäre?
Erstellt am 17.05.2007 um 04:49 Uhr von GSweety35
Hallo Kolleginnen und Kollegen.
Der BR hat dat ein Informationsrecht. Hat auch Recht bei denn Audits babei zu sein. Beim Verdacht von einer Verhaltens und Leistungskontrolle, hat der BR Mitbestimmungsrecht und Recht auf einsicht in die Unterlagen.
Erstellt am 17.05.2007 um 05:24 Uhr von waschbär
Betriebsratsratten,
Thema : MBR bei Zielvereinbarungen für euch in der laaaagen Version.... auch weil es bei dem Thema immer wieder "iiritationen" kommt.
Werden in Ihrem Betrieb Zielvereinbarungen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen getroffen (Zielvereinbarung als Personalführungsinstrument), betrifft dies die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Kollegen im Betrieb. Folglich haben Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.
Werden die Mitarbeitergespräche anhand eines Personalfragebogens geführt, haben Sie als Betriebsrat auch nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen.
Soweit die Zielvereinbarung zur Leistungsbeurteilung Ihrer Kollegen herangezogen werden soll (Zielvereinbarung als Grundlage der Leistungsbeurteilung), handelt es sich um allgemeine Beurteilungsgrundsätze, die gemäß § 94 Abs. 2 BetrVG nur mit Ihrer Zustimmung als Betriebsrat aufgestellt werden dürfen.
Bekommen Ihre Kollegen abhängig davon, ob sie die vereinbarten Ziele erreichen, eine finanzielle Belohnung (Zielvereinbarung als Grundlage der Leistungsbeurteilung), geht es um die Festsetzung von leistungsbezogenen Lohnbestandteilen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Gleichzeitig sind Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betroffen.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung als Betriebsrat nicht einfach eine leistungsbezogene Bezahlung im Zuge von Zielvereinbarungen einführen kann.
Erstellt am 29.05.2007 um 10:28 Uhr von betriebsratten
@waschbär....DANKE!! Gibts dazu Quellen oder Urteile?
Erstellt am 29.05.2007 um 12:34 Uhr von waschbär
Hi,
ist schon auf dem Wege zu euch .-)
viel glück damit .-)
Erstellt am 30.05.2007 um 14:32 Uhr von betriebsratten
@waschbär auf dem weg zu uns?? Nix kapier....wie denn??
Erstellt am 30.05.2007 um 16:31 Uhr von Petrus
Unser BR hat sich mal die Prozessbeschreibungen, etc. für das Personalwesen angesehen. War lustig...
Entsprach zwar alles ISO 9000 & Co - nur leider größtenteils nicht dem BetrVG...
Erstellt am 30.05.2007 um 17:10 Uhr von Kölner
@Petrus
Das ist spannend...erzähl!
Erstellt am 31.05.2007 um 09:41 Uhr von Petrus
Was ist an Überstunden in der PA so spannend? Außer, dass die PA auch noch den BR um Erlaubnis fragen muss, Überstunden machen zu dürfen, an deren Notwendigkeit der BR nicht unbeteiligt war... Achso, ja - der BR kam im Genehmigungsverfahren Überstunden ja gar nicht vor...
Was gab es noch so für Böcke?
In der Anweisung zur Personaleinstellung kam der BR nur gaaaanz am Ende vor - zum Abnicken eines bereits von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrages. Unterlagen mussten natürlich nicht vorgelegt werden. Ob es andere Bewerber gab, hatte den BR nicht zu interessieren. Ausschreibung? Personalplanung? Was sind das für Fremdwörter?
Mitarbeiterbeurteilungen? Ja, finden statt - was hat der BR damit zu tun?
[Liste definitiv nicht vollständig]
Nachdem wir bei jemandem, den "der Chef unbedigt haben will", mal den §99 (2) Nr. 1 ausgegraben haben, kam ganz schnell Leben in die Bude ...ähm Personal- und QM-Verantwortlichen.