Rechte des BR beim Qualitätsmanagement?
Hallo Kolleginnen und Kollegen
Wer hat Erfahrungen im Bereich "Qualitätsmanagement"? und Einbindung des Betriebsrates. Ich frage mich an welchen Stellen und wie stark die Einbindung aussieht. ZB: Was passiert mit den Auditunterlagen? Greift hier das Mitbestimmungsrecht "Beurteilung von Angestellten" oder hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun? und Können Ziele die in Zielvereinbarungsgesprächen mit dem Vorgesetzten verabredet worden sind, zum Prüfgegenstand in einem internen Audit werden? Kann es sein, dass der Vorgesetzte die Themen des internen Audits vorschlägt? Kann es sein, dass höhere Angestellte nur von einem! erlesenen Befrager auditiert werden, während alle anderen von 2 Angestellten auditiert werden Gibt es da irgendwelche verbindlichen Regeln? Bei uns ist ein Leitender Angestellter sogar QM Beauftragter...ungünstig..aber kann man auch was dagegen tun? LG Petra
Community-Antworten (9)
16.05.2007 um 19:00 Uhr
Hab noch zusätzliche Fragen an die Runde: Inwieweit sind Zielvereinbarungen Informations- und/oder Mitbestimmungspflichtig?
Und wie ist das bei den Befragungen der Kundenzufriedenheit, die zwar idealerweise anonymisiert vorgenommen wird, aber z.B. bei der Zuordnung eines festen Aussendienstlers eine Verhaltens und Leistungskontrolle möglich wäre?
17.05.2007 um 06:49 Uhr
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Der BR hat dat ein Informationsrecht. Hat auch Recht bei denn Audits babei zu sein. Beim Verdacht von einer Verhaltens und Leistungskontrolle, hat der BR Mitbestimmungsrecht und Recht auf einsicht in die Unterlagen.
17.05.2007 um 07:24 Uhr
Betriebsratsratten,
Thema : MBR bei Zielvereinbarungen für euch in der laaaagen Version.... auch weil es bei dem Thema immer wieder "iiritationen" kommt.
Werden in Ihrem Betrieb Zielvereinbarungen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen getroffen (Zielvereinbarung als Personalführungsinstrument), betrifft dies die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Kollegen im Betrieb. Folglich haben Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.
Werden die Mitarbeitergespräche anhand eines Personalfragebogens geführt, haben Sie als Betriebsrat auch nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen.
Soweit die Zielvereinbarung zur Leistungsbeurteilung Ihrer Kollegen herangezogen werden soll (Zielvereinbarung als Grundlage der Leistungsbeurteilung), handelt es sich um allgemeine Beurteilungsgrundsätze, die gemäß § 94 Abs. 2 BetrVG nur mit Ihrer Zustimmung als Betriebsrat aufgestellt werden dürfen.
Bekommen Ihre Kollegen abhängig davon, ob sie die vereinbarten Ziele erreichen, eine finanzielle Belohnung (Zielvereinbarung als Grundlage der Leistungsbeurteilung), geht es um die Festsetzung von leistungsbezogenen Lohnbestandteilen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Gleichzeitig sind Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betroffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung als Betriebsrat nicht einfach eine leistungsbezogene Bezahlung im Zuge von Zielvereinbarungen einführen kann.
29.05.2007 um 12:28 Uhr
@waschbär....DANKE!! Gibts dazu Quellen oder Urteile?
29.05.2007 um 14:34 Uhr
Hi, ist schon auf dem Wege zu euch .-)
viel glück damit .-)
30.05.2007 um 16:32 Uhr
@waschbär auf dem weg zu uns?? Nix kapier....wie denn??
30.05.2007 um 18:31 Uhr
Unser BR hat sich mal die Prozessbeschreibungen, etc. für das Personalwesen angesehen. War lustig... Entsprach zwar alles ISO 9000 & Co - nur leider größtenteils nicht dem BetrVG...
30.05.2007 um 19:10 Uhr
@Petrus Das ist spannend...erzähl!
31.05.2007 um 11:41 Uhr
Was ist an Überstunden in der PA so spannend? Außer, dass die PA auch noch den BR um Erlaubnis fragen muss, Überstunden machen zu dürfen, an deren Notwendigkeit der BR nicht unbeteiligt war... Achso, ja - der BR kam im Genehmigungsverfahren Überstunden ja gar nicht vor...
Was gab es noch so für Böcke? In der Anweisung zur Personaleinstellung kam der BR nur gaaaanz am Ende vor - zum Abnicken eines bereits von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrages. Unterlagen mussten natürlich nicht vorgelegt werden. Ob es andere Bewerber gab, hatte den BR nicht zu interessieren. Ausschreibung? Personalplanung? Was sind das für Fremdwörter? Mitarbeiterbeurteilungen? Ja, finden statt - was hat der BR damit zu tun? [Liste definitiv nicht vollständig]
Nachdem wir bei jemandem, den "der Chef unbedigt haben will", mal den §99 (2) Nr. 1 ausgegraben haben, kam ganz schnell Leben in die Bude ...ähm Personal- und QM-Verantwortlichen.
Verwandte Themen
BR in Schichtarbeit - Brauche Dringend Hilfe!
ÄlterIch bins mal wieder. Ich habe eine ganz Dringende Frage. Ich bin BR-Vorsitzender in einer Tochterfirmer von eine großen Papierfabrik. Unseren Betriebsrat,der ordnungsgemäß gewählt worden ist haben wir
qualitätsmanagement im Krankenhaus
ÄlterHallo, kann mir jemand Tipps geben, was wir bei der Einführung von Qualitätsmanagement in unserer Klinik beachten sollten? GL kriegt nicht mal klare Regelungen über Mehrarbeit in dem Zusammenhang für
§87 Abs. 6 Qualitätsmanagement / handschriftlich ?
ÄlterHallo, bei uns soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden um die Fehlerquote zu verbessern. Derzeit werden die Fehler in eine Excel Tabelle erfasst. Wir vom BR sehen uns hier nach $87 Abs. 6 in
Versetzung: Einspruchsrecht der Vorgesetzten?
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Qualitätsmanagementbeauftragter in einem privaten Dienstleistungsunternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter(innen). Diese Stelle wurde 2017 neu geschaffen, und
Rechte bei der Urlaubsplanung?
ÄlterRechte bei der Urlaubsplanung. Hallo Liebe Betriebsräte.Heute habe ich ein paar Frage zum Thema urlaub.Wir wollen ein Flyer zum Thema meine Rechte bei der Urlaubsplanung raus geben.Drehen uns aber we