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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechte des BR beim Qualitätsmanagement?

P
petra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen

Wer hat Erfahrungen im Bereich "Qualitätsmanagement"? und Einbindung des Betriebsrates. Ich frage mich an welchen Stellen und wie stark die Einbindung aussieht. ZB: Was passiert mit den Auditunterlagen? Greift hier das Mitbestimmungsrecht "Beurteilung von Angestellten" oder hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun? und Können Ziele die in Zielvereinbarungsgesprächen mit dem Vorgesetzten verabredet worden sind, zum Prüfgegenstand in einem internen Audit werden? Kann es sein, dass der Vorgesetzte die Themen des internen Audits vorschlägt? Kann es sein, dass höhere Angestellte nur von einem! erlesenen Befrager auditiert werden, während alle anderen von 2 Angestellten auditiert werden Gibt es da irgendwelche verbindlichen Regeln? Bei uns ist ein Leitender Angestellter sogar QM Beauftragter...ungünstig..aber kann man auch was dagegen tun? LG Petra

9.06909

Community-Antworten (9)

B
betriebsratten

16.05.2007 um 19:00 Uhr

Hab noch zusätzliche Fragen an die Runde: Inwieweit sind Zielvereinbarungen Informations- und/oder Mitbestimmungspflichtig?

Und wie ist das bei den Befragungen der Kundenzufriedenheit, die zwar idealerweise anonymisiert vorgenommen wird, aber z.B. bei der Zuordnung eines festen Aussendienstlers eine Verhaltens und Leistungskontrolle möglich wäre?

G
GSweety35

17.05.2007 um 06:49 Uhr

Hallo Kolleginnen und Kollegen. Der BR hat dat ein Informationsrecht. Hat auch Recht bei denn Audits babei zu sein. Beim Verdacht von einer Verhaltens und Leistungskontrolle, hat der BR Mitbestimmungsrecht und Recht auf einsicht in die Unterlagen.

W
Waschbär

17.05.2007 um 07:24 Uhr

Betriebsratsratten,

Thema : MBR bei Zielvereinbarungen für euch in der laaaagen Version.... auch weil es bei dem Thema immer wieder "iiritationen" kommt.

Werden in Ihrem Betrieb Zielvereinbarungen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen getroffen (Zielvereinbarung als Personalführungsinstrument), betrifft dies die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Kollegen im Betrieb. Folglich haben Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.

Werden die Mitarbeitergespräche anhand eines Personalfragebogens geführt, haben Sie als Betriebsrat auch nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen.

Soweit die Zielvereinbarung zur Leistungsbeurteilung Ihrer Kollegen herangezogen werden soll (Zielvereinbarung als Grundlage der Leistungsbeurteilung), handelt es sich um allgemeine Beurteilungsgrundsätze, die gemäß § 94 Abs. 2 BetrVG nur mit Ihrer Zustimmung als Betriebsrat aufgestellt werden dürfen.

Bekommen Ihre Kollegen abhängig davon, ob sie die vereinbarten Ziele erreichen, eine finanzielle Belohnung (Zielvereinbarung als Grundlage der Leistungsbeurteilung), geht es um die Festsetzung von leistungsbezogenen Lohnbestandteilen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Gleichzeitig sind Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betroffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung als Betriebsrat nicht einfach eine leistungsbezogene Bezahlung im Zuge von Zielvereinbarungen einführen kann.

B
betriebsratten

29.05.2007 um 12:28 Uhr

@waschbär....DANKE!! Gibts dazu Quellen oder Urteile?

W
Waschbär

29.05.2007 um 14:34 Uhr

Hi, ist schon auf dem Wege zu euch .-)

viel glück damit .-)

B
betriebsratten

30.05.2007 um 16:32 Uhr

@waschbär auf dem weg zu uns?? Nix kapier....wie denn??

P
Petrus

30.05.2007 um 18:31 Uhr

Unser BR hat sich mal die Prozessbeschreibungen, etc. für das Personalwesen angesehen. War lustig... Entsprach zwar alles ISO 9000 & Co - nur leider größtenteils nicht dem BetrVG...

K
Kölner

30.05.2007 um 19:10 Uhr

@Petrus Das ist spannend...erzähl!

P
Petrus

31.05.2007 um 11:41 Uhr

Was ist an Überstunden in der PA so spannend? Außer, dass die PA auch noch den BR um Erlaubnis fragen muss, Überstunden machen zu dürfen, an deren Notwendigkeit der BR nicht unbeteiligt war... Achso, ja - der BR kam im Genehmigungsverfahren Überstunden ja gar nicht vor...

Was gab es noch so für Böcke? In der Anweisung zur Personaleinstellung kam der BR nur gaaaanz am Ende vor - zum Abnicken eines bereits von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrages. Unterlagen mussten natürlich nicht vorgelegt werden. Ob es andere Bewerber gab, hatte den BR nicht zu interessieren. Ausschreibung? Personalplanung? Was sind das für Fremdwörter? Mitarbeiterbeurteilungen? Ja, finden statt - was hat der BR damit zu tun? [Liste definitiv nicht vollständig]

Nachdem wir bei jemandem, den "der Chef unbedigt haben will", mal den §99 (2) Nr. 1 ausgegraben haben, kam ganz schnell Leben in die Bude ...ähm Personal- und QM-Verantwortlichen.

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