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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Rechte bei Reisekostenrichtlinie

C
crayor
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma existiert ein GBR und am Standort ein BR. Der AG gibt nun eine neue Version der Reisekostenrichtlinie heraus mit deutlichen Verschlechterungen für die AN. Darf der AG darüber eigenständig entscheiden oder gibt es Rechte für den BR? Der GBR und BR wurde im vorhinein nicht einmal informiert, dass eine neue Reisekostenrichtlinie geplant ist.

Verschlechterungen sind beispielsweise: Alle Reisezeiten sollen nicht als Arbeitszeit gelten.

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Community-Antworten (5)

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xxccvv

11.05.2007 um 20:39 Uhr

also, wenns nur ums Geld geht, dann tut's der 87 (1) 10. Bei uns ist die Dienstreise - Arbeitszeit bereits im TV abgedeckt. Danneben gibt's immer noch das Arbeitszeitgesetz. Und ausserdem - wenn die Diesntreise keine Arbeitszeit ist, hat der Arbeitgeber ja da sowieso nix mitzureden - weil's ja keine Arbeitszeit ist.

A
Angi1

14.05.2007 um 12:11 Uhr

Hallo Crayor,

im Fitting zu § 87 Abs. 1 Punkt 1 RN 73 "Nicht mitbestimmungspflichtig sind Dienstreiseordnung, da diese nur das Vertragsverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber regelt, insb. den Aufwendungsersatz des Arbeitnehmers (BAG 8.12.81 AP Nr. 6 )"

MfG Angi1

K
Kölner

14.05.2007 um 14:21 Uhr

@crayor Halte Dich an die Aussagen von Fitting, äh Angi1...

C
crayor

14.05.2007 um 15:14 Uhr

Wo finde ich den Volltext des Urteils BAG 8.12.81 AP Nr. 6? Was ist zu tun, wenn die Dienstreiseordnung mehr regelt als der Titel glauben macht?

C
crayor

21.05.2007 um 13:45 Uhr

Insbesondere ist die folgende Regelung enthalten: "Durch Reisen entstandene Mehrarbeitszeit wird nicht vergütet."

Ist diese Regelung mitbestimmungspflichtig und gehört sie in eine Reisekostenrichtlinie oder in eine Arbeitszeitregelung?

Angenommen sie ist mitbestimmungspflichtig und gehört nicht in eine Reisekostenrichtlinie, was kann der BR dann dagegen tun?

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