Erstellt am 11.05.2007 um 18:39 Uhr von xxccvv
also, wenns nur ums Geld geht, dann tut's der 87 (1) 10. Bei uns ist die Dienstreise - Arbeitszeit bereits im TV abgedeckt. Danneben gibt's immer noch das Arbeitszeitgesetz.
Und ausserdem - wenn die Diesntreise keine Arbeitszeit ist, hat der Arbeitgeber ja da sowieso nix mitzureden - weil's ja keine Arbeitszeit ist.
Erstellt am 14.05.2007 um 10:11 Uhr von Angi1
Hallo Crayor,
im Fitting zu § 87 Abs. 1 Punkt 1 RN 73
"Nicht mitbestimmungspflichtig sind Dienstreiseordnung, da diese nur das Vertragsverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber regelt, insb. den Aufwendungsersatz des Arbeitnehmers (BAG 8.12.81 AP Nr. 6 )"
MfG
Angi1
Erstellt am 14.05.2007 um 12:21 Uhr von Kölner
@crayor
Halte Dich an die Aussagen von Fitting, äh Angi1...
Erstellt am 14.05.2007 um 13:14 Uhr von crayor
Wo finde ich den Volltext des Urteils BAG 8.12.81 AP Nr. 6?
Was ist zu tun, wenn die Dienstreiseordnung mehr regelt als der Titel glauben macht?
Erstellt am 21.05.2007 um 11:45 Uhr von crayor
Insbesondere ist die folgende Regelung enthalten:
"Durch Reisen entstandene Mehrarbeitszeit wird nicht vergütet."
Ist diese Regelung mitbestimmungspflichtig und gehört sie in eine Reisekostenrichtlinie oder in eine Arbeitszeitregelung?
Angenommen sie ist mitbestimmungspflichtig und gehört nicht in eine Reisekostenrichtlinie, was kann der BR dann dagegen tun?