BR-Rechte bei Reisekostenrichtlinie
In unserer Firma existiert ein GBR und am Standort ein BR. Der AG gibt nun eine neue Version der Reisekostenrichtlinie heraus mit deutlichen Verschlechterungen für die AN. Darf der AG darüber eigenständig entscheiden oder gibt es Rechte für den BR? Der GBR und BR wurde im vorhinein nicht einmal informiert, dass eine neue Reisekostenrichtlinie geplant ist.
Verschlechterungen sind beispielsweise: Alle Reisezeiten sollen nicht als Arbeitszeit gelten.
Community-Antworten (5)
11.05.2007 um 20:39 Uhr
also, wenns nur ums Geld geht, dann tut's der 87 (1) 10. Bei uns ist die Dienstreise - Arbeitszeit bereits im TV abgedeckt. Danneben gibt's immer noch das Arbeitszeitgesetz. Und ausserdem - wenn die Diesntreise keine Arbeitszeit ist, hat der Arbeitgeber ja da sowieso nix mitzureden - weil's ja keine Arbeitszeit ist.
14.05.2007 um 12:11 Uhr
Hallo Crayor,
im Fitting zu § 87 Abs. 1 Punkt 1 RN 73 "Nicht mitbestimmungspflichtig sind Dienstreiseordnung, da diese nur das Vertragsverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber regelt, insb. den Aufwendungsersatz des Arbeitnehmers (BAG 8.12.81 AP Nr. 6 )"
MfG Angi1
14.05.2007 um 14:21 Uhr
@crayor Halte Dich an die Aussagen von Fitting, äh Angi1...
14.05.2007 um 15:14 Uhr
Wo finde ich den Volltext des Urteils BAG 8.12.81 AP Nr. 6? Was ist zu tun, wenn die Dienstreiseordnung mehr regelt als der Titel glauben macht?
21.05.2007 um 13:45 Uhr
Insbesondere ist die folgende Regelung enthalten: "Durch Reisen entstandene Mehrarbeitszeit wird nicht vergütet."
Ist diese Regelung mitbestimmungspflichtig und gehört sie in eine Reisekostenrichtlinie oder in eine Arbeitszeitregelung?
Angenommen sie ist mitbestimmungspflichtig und gehört nicht in eine Reisekostenrichtlinie, was kann der BR dann dagegen tun?
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