Erstellt am 09.05.2007 um 20:57 Uhr von Heini
Wenn der Betriebsrat mit seinem Vorsitzenden nicht zufrieden ist, gibt es die Möglichkeit der Abwahl. Gibt es dafür keine Mehrheit im BR, musst Du mit dem "lügenden" Betriebsratsvorsitzenden leben.
Erstellt am 09.05.2007 um 21:06 Uhr von benjamin
ja finde es nur schade das das so geht weil wenn mann fragt bekommt mann falsche antworten und ich stehe immer doof da und meine kollegen denken mann
ist der dumm .
wenn mann ihn abwählen will was muss ich tun und reicht es wenn ich es nur mündliche beweise haber und einen zeugen weil der rest hört so oder so nicht ihn alle arbeitgeber freunde sind ja fast alle in leitener funktion .
gruß benjamin
Erstellt am 09.05.2007 um 21:16 Uhr von sphinx
@ Benjamin,
wenn ich das Gefühl habe, dass mich jemand anlügt, dann überprüfe ich erstmal
selbst, ob ich richtig liege, d.h. ich erkundige mich ( bei anderen, in Büchern, I-net
usw.).
Wenn ich dann feststelle, dass ich richtig lag, versuche ich den anderen zu überzeugen, nicht zuletzt, indem ich mir zeigen lasse, woher er seine Infos hat.
Also immer nachhaken...
LG
Erstellt am 09.05.2007 um 21:30 Uhr von Heini
benjamin,
auch wenn Du beweisen kannst, dass der Vorsitzende lügt das sich die Balken biegen, bedarf eine Abwahl des Vorsitzenden oder gar ein Ausschlussantrag beim Arbeitsgericht immer die Mehrheit im Betriebsrat.
Will die Mehrheit im BR mit dem "Lügenbaron" leben, so kannst Du nichts machen.
Erstellt am 09.05.2007 um 22:03 Uhr von mokkabohne
@ Heini: das stimmt so nicht.
@benjamin: Wenn Du dir sicher bist, dass Du ein riesen Fass aufmachen willst UND deine Indizien stichhaltig sind (also bombensicher (!!!) und er nicht wg. dem Wetter o.ä. gelogen hat)...
§ 23 BetrVG Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
... musst Du nur genug andere AN auf deine Seite bringen.
Erstellt am 09.05.2007 um 22:22 Uhr von benjamin
ja habe mehre zeugen und er gibt ja keine infos raus er sagt z.b.
der AG hatte keine zeit für uns oder ihn um probleme zuklären und dann spricht mann mit AG und der sagt wieso habe doch erst gestern mit ihm gesprochen ?!
was soll ich sagen das ist nur eine tatsache .
oder sagt zur gewerkschaft wir sind 2 voll freigestellte und drei teilfreigestellte
obwohl es umgetreht ist und er es auch weiß und wenn mann fragt warum ?!
kommt eine aussage die müssen nicht alles wissen was soll das .
und und.
Erstellt am 09.05.2007 um 22:32 Uhr von Heini
mokkabohne,
da möchte ich aber bitte bei der Verhandlung des Ausschlußantrages unbedingt dabei sein.
Mann stelle sich vor, benjamin bekommt wirklich die erforderliche Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer zusammen und stellt dann den Ausschlussantrag beim Arbeitsgericht mit der Begründung:
"Der Betriebsratsvorsitzende belügt die Betriebsratsmitglieder und benjamin".
Das würde eine Witznummer werden!!!!!
Erstellt am 09.05.2007 um 22:38 Uhr von mokkabohne
@heini: Super, wertvoller Beitrag.
@benjamin: ich kann tatsächlich nicht erkennen, dass hier ein grober Verstoß vorliegt, wohl eher schlichte Kommunikationsprobleme.
Erstellt am 09.05.2007 um 22:57 Uhr von Heini
Tja,benjamin,
sicherlich war das ein wertvoller Beitrag.
Das zeigt, dass deine Verbesserung mit dem Hinweis auf den § 23 BetrVG, freundlich gesagt, Unsinn ist. Wobei Du dann noch selber darauf hinweist, dass Du keinen groben Verstoß erkennen kannst, was aber für ein erfolgreiches Verfahren mindestens die unbedingte Voraussetzung wäre.
Erstellt am 10.05.2007 um 10:06 Uhr von Edelweis
Die beste Lösung wäre meiner Meinung nach, dass Du zunächst durchhälts, dem BRV auch in der Sitzung vor dem kompletten BR hin und wieder Lügen, fehlende Infos usw. nachweist! Dazu ist der Hinweis von Sphinx sicher richtig. Für interne Falschaussagen usw. musst Du mit den Kollegen kommunizieren usw. Da Du wohl freigestellt bist oder teilweise, sollte das klappen. Nur so erarbeitest Du nämlich eine starke Basis, um Veränderungen zu erreichen! Irgendwann werden dann auch träge Kollegen im Gremium aufmerksam und ziehen vielleicht so gar mit. So war das jedenfalls bei uns, jetzt hat sich einiges geändert. Wir erhalten , nachdem zum Beispiel beim Fehlen einiger Stamm-BRM einige Beschlüsse, die der BRV brauchte und wahrscheinlich schon der GF "zugesichert"hatte, nicht zustande kamen ,mehr Informationen und das "Schwindeln" des BRV wird seltener. Ich wünsche Dir viel Glück und starke Nerven.
Erstellt am 10.05.2007 um 11:43 Uhr von pimmelimpo
Heini
Ist der Göttliche Bote der Rechenschaft.Lob und Preiset ihn !
Heini wir wir lieben dich ! Halte duch unsere Zeit ist angebrochen !
Erstellt am 10.05.2007 um 11:49 Uhr von Pimmelab-schnapp!!
Bloß nicht !Gnade vor Recht !
Erstellt am 12.05.2007 um 14:02 Uhr von Löwenherz
@ benjamin
Vorschlag von mir:
Schlage ihn mit seinen eigenen Waffen. Decken seine Lügen auf und stelle ihn auf der BR- Sitzung bloß. Die anderen BR-Kollegen werden dann möglicherweise deine Meinung auch vertreten und ihr wählt ihn ab. Du kannst auch die sogenannte Vertrauensfrage stellen, d.h. 1/3 von Euch kann ihn dazu zwingen den TOP " Neuwahl des BRV" auf die nächste Sitzung zu nehmen. Macht er es nicht begeht er eine grobe Pflichtverletzung. Wenn alle Strike reißen erkundige dich bei deinem Gewerkschaftssekretär der helft Dir bestimmt auch weiter.
Erstellt am 13.05.2007 um 19:39 Uhr von Heini
Hallo,
pimmelimpo und Pimmelab-schnapp.
Sicherlich der neue Betriebsratsvorsitzende und die neue stellvertretende Betriebsratsvorsitzende des Betriebsrat der Firma Beate Uh.. .
Erstellt am 13.05.2007 um 19:43 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
erschreck mich nicht so! Du hast ja Humor!!!!