Erstellt am 01.02.2007 um 16:05 Uhr von Kölner
@samis
Zumindest sollte jetzt mit dem Kollegen mal Tacheles gesprochen werden. Dann könnte man ihm den § 23 BetrVG androhen und wenn er dann immer noch nicht reagiert, muss man selbigen Paragrafen auch anwenden.
Achja...über diese Situation würde ich - kurz vor Einleitung des "23er-Verfahrens" - auch den AG unterrichten.
Erstellt am 01.02.2007 um 16:18 Uhr von Rosenheimer
Das Betriebsratsmitglied HAT ( muss ) erscheinen und wenn dieses Mitglied nicht seine Aufgabe wahrnehmen will, dann sollte man dieser Person einen Rücktritt vom Amt nahelegen.
Sollte das BR-Mitglied betriebliche Gründe anführen, so würde ich den AG darüber informieren und eine Anwesenheit des Mitglieds verlangen.
Schon nach der Wahl sollte man eine eindeutige Reihenfolge feststellen ( Anzahl Stimmen oder bei Listenwahl die Frauenquote und die Position nach dHondt ), um dadurch auch das richtige Ersatzmitglied im Vertretungsfall einladen zu können. Und auch der BRV und Stellvertreter können verhindert seind und dafür kann auch diese Liste herangezogen werden.
Ansonsten wie bereits von Kölner angesprochen.
Erstellt am 01.02.2007 um 16:26 Uhr von Fayence
samis,
einfacher wäre es natürlich, dieses BRM dazu zu bewegen, sein Amt niederzulegen. Wann wurde Euer BR gewählt und an wie vielen Sitzungen hat dieses BRM bislang nicht teilgenommen?
Die Quote muss NUR dann berücksichtigt werden, wenn das Geschlecht der Minderheit bei Verhinderung/Ausscheiden eines ordentlichen BRM nicht entsprechend seinem Sitzanspruch im BR vertreten wäre.
Erstellt am 05.02.2007 um 09:32 Uhr von samis
Wir sind seit letzten Jahr im Amt, der Kollege ist seit Juni06 als Nachrücker im BR. Er hat max. an 5 Sitzungen teilgenommen und das war´s dann auch schon. Wir hatten schon ein paar mal die Kollegen ernsthaft drauf aufmerksam gemacht, das sie zur Sitzung erscheinen müssen ( Ausnahmen sind bekannt), was bei fast allen auch umgesetzt wird, ausser eben bei diesem Kollegen.