Ermahnung eines BR-Mitgliedes - Was kann er tun?
Ein stellv. Voirsitzender des BR hat im ASuftrag des BR eine Mail verfasst mit dem Hinweis einer Fristverstreichung. Daraufhin wurd ihm unterstellt er hätte sich nicht abgesprochen. Er antortete "Bitte unterlasse solche Unterstellungen", dies wurde angemerkt und er wurde aufgefordert seine Kommunikation zu verbessern. Die Antwort des stellv. BR-Vosritzenden (vom BR-Vorsitzenden abgesegnet):"Gerne kannst Du mich auffordern, dennoch werde ich mir als BR nicht vorschreiben lassen wie ich zu schreiben habe, da es unsere Aufgabe ist Dinge und Probleme klar anzusprechen und nicht um den heissen Brei herumzureden" Nun soll er schriftlich ermaht werden: "aufgrund der Vorkommnisse hinsichtlich der unangemessenen Kommunikation mit Senior Manager HR" Nochmal: er wurde weder persönlich noch beleidigend - er bat lediglich darum dem BR nichts zu unterstellen. Was kann er tun?
Community-Antworten (4)
05.06.2008 um 19:38 Uhr
Sich die Ermahnung auf´s Klosett nageln, denn rechtlich hat so etwas keinerlei Auswirkung!
Wichtig ist m.E. dass der BRV eindeutig unterstützende Stellung gegenüber dem AG dazu bezieht, damit klar ist, dass er hinter seinem Stellvertreter steht! Sonst wird der AG immer wieder versuchen mit solch netten Spielchen einen gegen den anderen auszuspielen (so unter dem Motto: Lieber Vorsitzender, mit Dir rede ich ja gern, aber verschone mich mict Deinem Vertreter ...Das wurde bei uns auch schon versucht)
05.06.2008 um 19:55 Uhr
@nessaja, er soll die Abmahnung grinsend und wie eine Trophäe aus dem Raum tragen! Dann einrahmen und im BR-Büro an die Wand tackern..... :-))
05.06.2008 um 20:13 Uhr
Ahoi Mona-Lisa, grinsen und einrahmen, Déja vu ...? .-)
05.06.2008 um 20:21 Uhr
@Freibeuter, ahhhhhhh! Deshalb kam mir das so bekannt vor! ;-)
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