Erstellt am 06.05.2009 um 18:03 Uhr von DonJohnson
Wegen der GEW ist die Anzahl der Mitgleider in dieser nciht das Problem...
*in Unterschriftaktion von 25% glauben wir nicht (große Angst von AG)*
Nee nciht Unterschriftenaktion - da hast du was falsch verstanden. Nur ein Arbeisgericht kann ein BRM seines Amtes entheben. Diese 25 % müssen dieses also beim Arbeitsgericht beantragen.
Das wegen der Betriebsversammlung betrifft aber nicht nur ihn! Ein solcher Punkt (also Planung usw) können 25% der BRM auf die TO setzen lassen - in eurem Fall also einer... Vielleicht solltet ihr versuchen einen weiteren Kollegen auf eure Seite zu "ziehen", dann könntet ihr den BRV abwählen.
Ansonsten ist 2010 eh wieder eine Wahl...
Erstellt am 06.05.2009 um 22:25 Uhr von DerAlteHeini
DonJohnson
25% müssen die Amtsenthebung beim Arbeitsgericht beantragen?
Ich stelle mir gerade vor, wie von einem Betrieb mit 1000 Arbeitnehmern, 250 Kollegen vorm Arbeitsgericht stehen und den Antrag auf Amtsenthebung abgeben wollen.