W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratsvorsitzender arbeitet nicht nach BetrVG - was tun?

A
Andreaaa
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR hat 5 BRM. Der BV ignoriert §43(4 Jahre keine Bet. Ver.),§29 Abs.2 Satz 6(nie war EBRM eingeladen),er hat Unterst. von noch 2 BRM,wir 2 wollen in stürzen(§23) wegen Grober Pflichtver.,ist es möglich ohne Gewerschaft (nur 4 von 90, keine TV -Private Kr.Haus), in Unterschriftaktion von 25% glauben wir nicht (große Angst von AG),wir sind seit 6 Mon. BRM,lernen Betr VG Und wollen nach Gesetzen arbeiten(wir haben noch 3 EBRM)

4.12502

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

06.05.2009 um 20:03 Uhr

Wegen der GEW ist die Anzahl der Mitgleider in dieser nciht das Problem...

in Unterschriftaktion von 25% glauben wir nicht (große Angst von AG) Nee nciht Unterschriftenaktion - da hast du was falsch verstanden. Nur ein Arbeisgericht kann ein BRM seines Amtes entheben. Diese 25 % müssen dieses also beim Arbeitsgericht beantragen.

Das wegen der Betriebsversammlung betrifft aber nicht nur ihn! Ein solcher Punkt (also Planung usw) können 25% der BRM auf die TO setzen lassen - in eurem Fall also einer... Vielleicht solltet ihr versuchen einen weiteren Kollegen auf eure Seite zu "ziehen", dann könntet ihr den BRV abwählen.

Ansonsten ist 2010 eh wieder eine Wahl...

D
DerAlteHeini

07.05.2009 um 00:25 Uhr

DonJohnson 25% müssen die Amtsenthebung beim Arbeitsgericht beantragen? Ich stelle mir gerade vor, wie von einem Betrieb mit 1000 Arbeitnehmern, 250 Kollegen vorm Arbeitsgericht stehen und den Antrag auf Amtsenthebung abgeben wollen.

Ihre Antwort