W.A.F. LogoSeminare

Vollzeit im Nachtdienst?

C
chrisibes
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserer Einrichtung, einem Seniorenheim, eine Kollegin, die 100% im Nachtdienst arbeitet, bei einer 5,5-Tage-Woche und 40-Stundenwoche. Dies bedeutet, dass sie z.B. im Juni 170,87 Stunden ( bei 9,5 Std. pro Nacht, also 17,98 Nächte) erbringen müsste.

Ist dies eigentlich rechtlich in Ordnung oder müsste sich der BR dort einschalten? Auch wenn die betreffende Kollegin diese Regelung so akzeptiert?

Danke schon mal fürs Antworten

5.03604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

10.05.2007 um 00:16 Uhr

@chrisibes Warum soll sich der BR einschalten???

C
chrisibes

10.05.2007 um 00:59 Uhr

Nun, ich dachte, dass das mit den freien Tagen nicht ganz hinkommt, da wir in 4er-Blöcken arbeiten. Wenn ich also 4 Nächte á 9,5 Std arbeite (beginnen wir z.B. mal mit Montag), wie lange müsste ich danach frei haben um den nächsten Block anzufangen?

Anmerken sollte ich noch, dass wir uns mit dem Arbeitszeitgesetz noch nicht befasst haben, sondern als ganz neuer BR erst mal das BetrVG Teil I hinter uns haben.

LG chrisibes

K
Kölner

10.05.2007 um 01:34 Uhr

@chrisibes Ja. Eben. Der Ausgleich ist da. Die AZ ist okay. Es gibt § 7 ArbZG und alles ist prima...

T
Toyota

14.05.2007 um 17:44 Uhr

Würdest du mit mir Kontakt aufnehmen, unsere Firma möchte die 5,5 Tage woche einführen. Wir wollen uns aber wehren, da wir keine Gegenleistung erhalten.

Ihre Antwort