Erstellt am 19.04.2010 um 11:22 Uhr von sueton
Hallo Vera!
Etwas kompliziert das Ganze.Erstmal würde mich die Branche interessieren,da normal zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn 11 Stunden liegen müssen.Hier sind es nur 4!Da sie bis 08°°Uhr gearbeitet hat,sehe ich den 2.Tag noch als Arbeitstag.Also wäre der 3.Tag ihr erster Urlaubstag,egal ob sie dann schon vorher losfährt.
Erstellt am 19.04.2010 um 11:39 Uhr von Biggy
Hallo joelle
hat die Kollegin Bereitschaftsdienst, oder wie sonst kann oder darf sie nach 4 Stunden wieder arbeiten.
Wie mein Vorredner schon sagte, werden hier die Ruhezeiten nicht eingehalten zwischen zwei Schichten.Würde sie am dritten Tag wieder arbeiten müssen müsste sie dann ja wieder um 16 Uhr arbeiten also nur 8 Stunden später.Sie würde also in 2 Tagen 20 Stunden arbeiten. Wo und was arbeitet ihr , dass so was erlaubt sein könnte.
Erstellt am 19.04.2010 um 15:57 Uhr von Hannelore
Urlaub gibt es um von der Arbeitspflicht befreit zu werden. Also Arbeitstag = Urlaubstag. Also immer die Frage, müsste sie arbeiten, dann benötigt sie Urlaub. Hätte sie frei braucht sie keinen Urlaub