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Nachtdienst

J
joelle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, anbei meine Frage: Eine Kollegin ist im Nachtdienst tätig. sie arbeitet am Tag 1 von 16 bis 24uhr. Am Tag 2 schläft sie von 24 uhr bis 4uhr morgens. hat ab 4uhr wieder dienst bis 8uhr früh. Am Tag 2 möchte sie gegen abend in Urlaub fahren. Ist der Tag 2 nun ihr 1. Urlaubstag oder gilt er als Freizeit? Für eine Antwort auf meine Frage wär ich Ihnen sehr dankbar. Mir freundlichen Grüßen Vera Rega

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Community-Antworten (3)

S
sueton

19.04.2010 um 13:22 Uhr

Hallo Vera! Etwas kompliziert das Ganze.Erstmal würde mich die Branche interessieren,da normal zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn 11 Stunden liegen müssen.Hier sind es nur 4!Da sie bis 08°°Uhr gearbeitet hat,sehe ich den 2.Tag noch als Arbeitstag.Also wäre der 3.Tag ihr erster Urlaubstag,egal ob sie dann schon vorher losfährt.

B
Biggy

19.04.2010 um 13:39 Uhr

Hallo joelle hat die Kollegin Bereitschaftsdienst, oder wie sonst kann oder darf sie nach 4 Stunden wieder arbeiten. Wie mein Vorredner schon sagte, werden hier die Ruhezeiten nicht eingehalten zwischen zwei Schichten.Würde sie am dritten Tag wieder arbeiten müssen müsste sie dann ja wieder um 16 Uhr arbeiten also nur 8 Stunden später.Sie würde also in 2 Tagen 20 Stunden arbeiten. Wo und was arbeitet ihr , dass so was erlaubt sein könnte.

H
Hannelore

19.04.2010 um 17:57 Uhr

Urlaub gibt es um von der Arbeitspflicht befreit zu werden. Also Arbeitstag = Urlaubstag. Also immer die Frage, müsste sie arbeiten, dann benötigt sie Urlaub. Hätte sie frei braucht sie keinen Urlaub

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