Hallo,
anbei meine Frage:
Eine Kollegin ist im Nachtdienst tätig.
sie arbeitet am Tag 1 von 16 bis 24uhr. Am Tag 2 schläft sie von 24 uhr bis 4uhr morgens.
hat ab 4uhr wieder dienst bis 8uhr früh.
Am Tag 2 möchte sie gegen abend in Urlaub fahren.
Ist der Tag 2 nun ihr 1. Urlaubstag oder gilt er als Freizeit?
Für eine Antwort auf meine Frage wär ich Ihnen sehr dankbar.
Mir freundlichen Grüßen
Vera Rega