Erstellt am 25.04.2007 um 18:11 Uhr von Kölner
@cico
Warum soll das nicht erlaubt sein? Ich komme als AZ auf weniger als 100 Stunden in diesen zehn Tagen. Damit wird der durchschnittliche Wert der wöchentliche AZ auch nicht überschritten. Wenn der Kollegin die freien Tage im Anschluss gewährt werden, sehe ich wenig Hindernisse.
Erstellt am 26.04.2007 um 15:03 Uhr von Cico
Hallöchen ihr klugen Köpfe ! Erst mal danke an Kölner für seine Antwort von gestern.Bin jedoch über seine Antwort nicht erfreut.Nun gut bin ja auch nicht allwiesend.Würde mich dennoch mit Nachteulen austauschen.Also nur mut!Wie ist es bei euch mit Entlastungsanzeigen wie ist die Besetzung für wiviel Bewohner usw.?Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Tag . Mfg Cico..
Erstellt am 26.04.2007 um 17:01 Uhr von Kölner
@Cico
Die HeimPersV sei Dir ans Herz gelegt.
Erstellt am 26.04.2007 um 20:57 Uhr von Lotte
Cico,
wie Kölner schon sagte sind 10 Nächte möglich. Siehe auch im ArbZG die §§ 3, 6 und 7.
Ob es gesundheitlich vertretbar ist, wäre allerdings zu prüfen. Hier könnte der BR oder auch der AN selbst tätig werden.