Erstellt am 01.09.2017 um 14:00 Uhr von ganther
Kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Die Kollegen sollten sich mal bei einem guten Anwalt beraten lassen
Erstellt am 02.09.2017 um 11:44 Uhr von Challenger
Wenn es einen BR gibt,ist nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG dessen Zustimmung zwingend erforderlich, unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.Am besten jedoch gleich den Abschluss einer BV verlangen.
Erstellt am 02.09.2017 um 11:44 Uhr von hansimglueck
was in der BV steht, ist ja auch nicht ohne.