Erstellt am 28.04.2007 um 01:24 Uhr von Catweazle
Ratfragender,
dein BRV hat richtig gehandelt. Bei Krankheit gilst du erst einmal als verhindert. Wenn du trotzdem an einer Sitzung teilnehmen willst, musst du selbst aktiv werden und es deinem BRV mitteilen. Dann muss er dich allerdings einladen. Das gleiche gilt bei Verhinderung wegen Urlaub.
Erstellt am 28.04.2007 um 03:13 Uhr von Highlander
Dein BRV muß Dir eine Einladung schicken, erst wenn Du eine Absage erteilst kann er ein Ersatzmitglied einladen. Man ist bei Krankheit nicht unbedingt amtunfähig. Du kannst gegen die Beschlüsse Einspruch einlegen.
Erstellt am 28.04.2007 um 03:55 Uhr von peters
@highlander:
"Dein BRV muß Dir eine Einladung schicken, erst wenn Du eine Absage erteilst kann er ein Ersatzmitglied einladen."
Da würde mich mal interessieren, wo das steht. Es würde heißen, dass der BRV jedem BRM, egal ob krank oder im Urlaub, eine Einladung schicken muss.
Und wenn das BRM - weil grad in Neuseeland oder bewusstlos im Krankenhaus - keine Absage schickt, darf kein Ersatz geladen werden. ???
Ich hoffe (und glaube), dass das so nicht stimmt.
"Man ist bei Krankheit nicht unbedingt amtunfähig."
Das stimmt allerdings. Jedoch meine ich, das BRM sollte in diesem Fall von sich aus dem BRV mitteilen, dass es trotz Krankheit teilnehmen möchte.
Erstellt am 28.04.2007 um 06:49 Uhr von Kölner
@Ratfragender
Von BR's, die sich für unentbehrlich halten sind die Friedhöfe voll!
@peters
"[...] Erst mit der Anzeige des ordentlichen BRM, dass es verhindert ist, kann der BRV sicher davon ausgehen, ein Ersatz-BRM laden zu dürfen.[...]"
So entschieden vom LAG Schleswig-Holstein.
Erstellt am 28.04.2007 um 16:19 Uhr von wolle1
@Kölner
Eine AU des Arztes sollte als Anzeige genügen, nicht an der Sitzung teilnehmen zu können. Sollte trotzdem eine Teilnahme möglich sein, so liegt die Anzeige dessen in der Verantwortung des BRM.
Mit kollegialem Gruss
wolle1
Erstellt am 28.04.2007 um 16:30 Uhr von Kölner
@wolle1
So ist das aber - ganz genau genommen - eben nicht!
Auch wenn Du die übliche Praxis zitierst...
Erstellt am 28.04.2007 um 17:07 Uhr von mokkabohne
Menschenskinder. Wenn sich ein Gremium schon über das Vorgehen im Krankheitsfall nicht einigen kann, dann gute Nacht. Lass diesen Punkt auf die nächste Tagesordnung setzen und sprecht eine Vorgehensweise ab.
Bei uns z.B. meldet sich das BRM nicht nur beim Vorgesetzten ab sondern informiert das Gremium ebenfalls. Und dann könnte auch mitgeteilt werden, ob der Besuch einer Sitzung trotzdem erwünscht ist oder nicht (kam bisher aber nicht vor).
Erstellt am 28.04.2007 um 19:49 Uhr von Tengel
An alle,
ein BRV der bewußt ein krankgeschriebenes BR-Mitglied nicht einlädt, wenn es um besonders wichtige Dinge geht da es ein anderes Abstimmungsergebnis geben könnte
gehört für mich sofort abgewählt. Wenn dem so ist Ratfragender dann wählt euern BRV
neu dazu benötigt ihr nicht einmal einen bestimmten Grund.
Grüße aus Dortmund
Tengel
Erstellt am 28.04.2007 um 19:53 Uhr von Kölner
@Tengel
Das habe ich so nicht den Äusserungen von Ratfragender entnommen.
Aber es scheint so, dass man in Dortmund gerne mal ein wenig schwarzer malt, als der Buntstift eigentlich hergibt!
Zumal: Auch für eine Abwahl braucht man eine Mehrheit!
Erstellt am 28.04.2007 um 19:58 Uhr von Lotte
mokkabohne,
da es über die Vorgehensweise anscheinend schon Urteile gibt (siehe Kölner) ist die Möglichkeit einer Absprache im Gremium recht begrenzt. Aber so wie Ihr es macht, halte ich es für rechtmäßig: Das BRM hat sich bei der/dem BRV krank zu melden oder seinen Urlaub anzuzeigen. Dann kann ein EBRM geladen werden.
Es ist ja auch nicht jeder Betrieb so übersichtlich, als dass ein BRV über die Krankheiten der BRM Bescheid weiß
Erstellt am 28.04.2007 um 20:10 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich würde eher glauben, dass man fortan grundsätzlich davon ausgehen muss, dass ein BRM kommt. Er sollte vielleicht gebeten werden, seine Nichterscheinen mit der Begründung "Krankheit oder Urlaub" anzuzeigen.
Dann würde auch ein Schuh draus...
Erstellt am 28.04.2007 um 20:10 Uhr von Highlander
Hallo Tengel,
ich bin ganz Deiner Meinung und es ist auch die korrekte Vorgehensweise, denn sonst könnten wichtige Beschlüsse manipuliert werden.
Erstellt am 28.04.2007 um 20:15 Uhr von Lotte
Kölner,
weiß nicht so recht, wo wir uns uneins sind?
Sag ich dem BRV, dass ich krank bin oder Urlaub habe um dann trotzdem zu kommen???? Dann sollte ich das aber bitte auch mit der Mitteilung der Krankheit erwähnen.
Aber wenn ich kommen will, melde ich doch meinem BRV weder Urlaub noch Krankheit. Also manchmal seid Ihr in Köln aber auch kompliziert... ;-)))
Erstellt am 28.04.2007 um 20:20 Uhr von Kölner
Oh. Individualrechtlich macht das schon einen Unterschied...
Erstellt am 28.04.2007 um 20:27 Uhr von Lotte
Liebster Kölner,
man stelle sich jetzt mal vor: Du bist BRV
Ein BRM ruft Dich an und sagt: "Ich bin für die ganze Woche krank geschrieben"
Und leider sagt es nicht: "Deswegen komme ich Mittwoch nicht" und Du fragst auch nicht "Kommst Du denn trotzdem Mittwoch zur Sitzung?"
Und wenn Du dann nochmal anrufst, geht keiner mehr ans Telefon, weil das BRM es für den Rest der Woche ausgestöpselt hat.
Und nun???
Erstellt am 28.04.2007 um 20:34 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich bezog mich nur auf Deine letzte Äusserung in Beitrag 60066.
Erstellt am 28.04.2007 um 20:37 Uhr von Lotte
Kölner,
Ihr seid individualrechtlich kompliziert??? ;-)))
Erstellt am 28.04.2007 um 20:41 Uhr von Kölner
@Lotte
Eigentlich nicht.
Schau mal lieber beim waschbären und seinen Artverwandten in diesem Forum vorbei...da hast Du was zum rätseln und zum kompliziert sein.
Erstellt am 28.04.2007 um 20:52 Uhr von Lotte
Kölner,
die sind mir kollektivrechtlich zu kompliziert, die brauchen vier Leute und drei Birnen für eine Lampe...;-)
Erstellt am 28.04.2007 um 23:30 Uhr von peters
Kölner,
Wenn ein BRM den BRV über Krankheit oder Urlaub informiert, dann muss man doch m.E. in der Regel davon ausgehen, dass damit auch eine Verhinderung angezeigt wird.
Wenn das BRM dennoch BR-Tätigkeit ausüben möchte (um sich seinen Platz auf dem Friedhof zu sichern), dann soll er/sie dies bitte auch so mitteilen.
Sollte zum Beispiel ein BRM unerwartet nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegen, könnte es wohl keinesfalls dem BRV anzeigen, dass es verhindert ist. Das würde dann heißen: kein Ersatzmitglied.
Und wie wäre das beim Urlaub? Müsste der BRV jedem Urlauber hinterhertelefonieren, "möchtest du vielleicht kurz von Mallorca zur Sitzung kommen?"
Wichtig halte ich die Aussage aus dem Urteil eher für andere mögliche Verhinderungsgründe wie Seminar oder betriebliche Tätigkeit im Ausland usw.
Da sollte das BRM dem BRV doch deutlich sagen, was Sache ist.
@Tengel:
"ein BRV der bewußt ein krankgeschriebenes BR-Mitglied nicht einlädt, wenn es um besonders wichtige Dinge geht da es ein anderes Abstimmungsergebnis geben könnte gehört für mich sofort abgewählt."
Man muss nicht immer gleich Intrigen und Verrat befürchten. Wenn ich als BRM krank im Bett liege, hätte ich verdammt nochmal was dagegen, wenn ich zu einer Sitzung aufgescheucht würde.
Oder umgekehrt ausgedrückt: ein BR, der mit aller Gewalt Ersatzmitglieder ausklammern möchte, weil es mal ein anderes Abstimmungsergebnis geben könnte... ich überlege noch, was ich davon halten soll.
Erstellt am 29.04.2007 um 15:58 Uhr von burghardt
Also, wenn sich bei mir als BRV ein BRM krank meldet oder mitteilt, das er/sie in Urlaub ist, gehe ich zunächst mal von einer Verhinderung aus. Dann erwarte ich, was auch schon vorgekommen ist, das mir das BRM mitteilt, das es trotz des anzunehmenden Verhinderungsgrundes nicht verhindert ist und trotzdem für die Sitzung zur Verfügung steht. Dann wird es selbstverständlich geladen.
Im übrigen stimme ich auch peters zu, dass man nicht immer gleich Intrigen und Verrat unterstellen sollte. Klärt doch einfach die künftige vorgehensweise und gut ist. Dann kann der Friedhof auch noch warten ;-)
Gruß