Eingeladenes BR Mitglied erscheint trotz anwesenheit nicht zur BR Sitzung
Folgende Frage ,bei uns erscheint ein eingeladenes BR Mitglied nicht zur BR SItzung ist aber im hause. Wir haben in solch einen Fall in einem Seminar gelernt ,wenn das BR Mitglied offensichtlich nicht an der BR Sitzung teilnehmen will,dann soll der BR Vorsitzende ihn Rügen (schriftlich), bei der zweiten Rüge ihn auf ein Amtsenthebungsverfahren aufmerksam machen und bei der dritten es einleiten(mit dem BR).Habe gestern im Internet über diese vorgehensweise gegooglet aber nichts gefunden . Was meint ihr?
Community-Antworten (6)
19.05.2010 um 11:11 Uhr
cottbuser, man sollte dies erstmal, mit der betroffenen Person, in einem Gespräch klären.
19.05.2010 um 11:16 Uhr
Ein Gespräch bringt leider wenig , weil diese Person nicht unbedingt hinter unseren BR steht .
19.05.2010 um 11:29 Uhr
Ein BR-Mitglied das sich vehement weigert an einer Sitzung teilzunehmen behindert die BR-Arbeit. Gewisse Beschlüsse brauchen ein einstimmiges Votum des BR, z.B: wenn aus dringenden Gründen ein Tagesordungspunkt verhandelt werden muss, der zum Zeitpunkt der Ladung nicht bekannt war und demzufolge auch nicht auf der Tagesordnung steht. Wenn das BRM nicht teilnimmt ist ein derartiges Votum unmöglich, was im schlimmsten anzunehmenden Fall das Verstreichen einer Frist zur Folge haben könnte.
Insofern sollte man schon über ein Ausschlussverfahren nachdenken. Bedingung ist aber, das das BRM entweder pauschal erklärt, das es ohnehin nicht vor hat der Ladung Folge zu leisten oder dies durch beharrliches entsprechendes Handeln zementiert. Darauf bezieht sich auch Deine Seminarkenntnis. Nur wenn der BR das BRM durch entsprechende Aufforderungen darauf hingewiesen hat, das es eine Amtspflicht begeht - und es trotzdem nicht reagiert - ist anzunehmen, das es kein Interesse an der BR-Arbeit hat, vielmehr vorhat diese aktiv zu stören.
weil diese Person nicht unbedingt hinter unseren BR steht
Warum hat er sich dann aufstellen lassen? Redet doch mal mit ihm darüber das er zurücktreten soll wenn er tatsächlich eine derartige Auffassung hat.... Ist besser als ein Amtsenthebungsverfahren.
19.05.2010 um 11:31 Uhr
§23 BetrVg Der Auschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden. Wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten. BR-Sitzung ist BR-Arbeit und BR-Arbeit geht vor betrieblicher Arbeit!!
19.05.2010 um 11:40 Uhr
@rkoch Das Mitglied war ehemaliger BRV und wurde nach der Wahl durch die Belegschaft zum Ersatzmitglied degradiert (wäre aber momentan wegen krankheiten nachrücker in unserem 7 köpfigen BR Rat).Er hat in seiner Amtszeit nicht unbedingt viel für die Belegschaft getan (Arbeitgeberfreundlich) ,wir dagegen wollen auch im Sinne der Belegschaft arbeiten.Um es auf den Punkt zu bringen ,die neuen Verhältnisse passen ihn offensichtlich nicht.
19.05.2010 um 12:22 Uhr
cottbuser, dann kann man das EBRM in der Tat nur auf die konsequenzen hinweisen und handeln.
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